Die Anhängerversicherung der ÖVB
Ein Anhänger ist sehr nützlich, vor allem wenn man hin und wieder viel zu transportieren hat. Schnell wird er hinter das Auto gespannt und bietet zusätzlichen Stauraum.
Auch wenn Anhänger nur gemeinsam mit einem Auto genutzt werden, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Informieren Sie sich jetzt über unsere Kfz-Haftpflicht für privat genutzte Anhänger und unsere Angebote in der Kaskoversicherung.
- Persönliche Betreuung vor Ort – auch und gerade im Schadenfall
- Abdeckung von Personenschäden bis zu 15 Mio. €
- Abdeckung von Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. €
Anhängerversicherung für den Privatverkehr – unsere Tarife im Überblick
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Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Vollkasko | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Personenschäden
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15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € |
Sach- und Vermögensschäden
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100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Brand oder Explosion
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
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Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasbruch und Glasreparatur
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Tierbiss
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
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Schlüsselverlust
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
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5.000 € | 5.000 € |
Vandalismus
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Selbst verschuldete Unfälle
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Fahrerflucht des Unfallgegners
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Transport auf einem Schiff
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Anhängerversicherung
- Welche Anhängerversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhängerversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Anhängerschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Anhänger-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Anhängerversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Muss ich einen Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden?
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Für Anhänger besteht zwar keine Zulassungspflicht, aber eine Kennzeichenpflicht. Dennoch ist eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll. Um einen Anhänger hinter ein Fahrzeug spannen zu dürfen, müssen Sie bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen beantragen. Dafür sind die Zulassungsbescheinigung Teil II, die Versicherungsbestätigung und eine Herstellerbescheinigung bzw. ein TÜV-Gutachten notwendig.
Nachdem der Anhänger zugelassen wurde, bekommt dieser ein eigenes Kennzeichen und es fällt Kfz-Steuer an.
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- Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger transportiert werden?
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Die zulässige Anhängerlast ist im Fahrzeugschein jedes Autos angegeben. Ausschlaggebend sind die Art des Anhängers und die des Zugfahrzeugs. Theoretisch dürfen Pkw und SUV eine Last von bis zu 3,5 t ziehen. Diese kann allerdings in den seltensten Fällen tatsächlich angehängt werden.
Bei einem Pkw darf die Anhängerlast nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5 Fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.
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- Wer darf einen Anhänger ziehen?
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Kleine Anhänger dürfen bereits mit der Führerscheinklasse B gezogen werden. Das Gewicht des Anhängers darf dabei nicht mehr als 750 kg und das Gesamtgewicht aus Auto und Anhänger darf maximal 3,5 t betragen.
Bei größeren Anhängern oder Pferdewagen empfiehlt es sich deshalb, den Zusatzschlüssel B96 zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Führerschein der Klasse B. Wer diesen besitzt, muss 2,5 Stunden Theorie und eine 3,5-stündige Praxisfahrt mit dem Anhänger bei der Fahrschule absolvieren. Die Begrenzung für den Zusatz B96 liegt bei einem Gesamtgewicht von 4.250 kg. Der Anhänger darf dabei über 750 kg wiegen.
Für besonders große Anhänger muss ein Führerschein mit der Ergänzungsklasse E gemacht werden. Geläufig ist dieser Führerschein unter der Bezeichnung BE, da ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse B bestehen muss. Hierfür muss eine eigene Führerscheinprüfung abgelegt werden. Nach Bestehen dürfen die Fahrer Anhänger mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg an ihre Fahrzeuge ankuppeln und ziehen.
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