Unser Existenz­schutz

Arbeitskraft abgesichert – Einkommen geschützt

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Unser Existenzschutz

Schwere Krankheit oder die Beeinträchtigung von wichtigen grundlegenden Fähigkeiten wie Gehen oder Sehen können das Leben auf den Kopf stellen. Stellen Sie sich vor, Sie können Ihren Job nicht mehr ausüben…  staatliche Unterstützung bekommen Sie nur in den seltensten Fällen. Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Darum ist eine Versicherung unverzichtbar.

  • Absicherungen von Grund­fähigkeiten
  • Ab­si­che­rung von schwe­ren Krank­hei­ten
  • Wahl zwi­schen ei­ner Ka­pi­tal- oder Ren­ten­zah­lung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust von kör­per­li­chen oder geis­ti­gen Fä­hig­kei­ten

Unser Exis­tenz­schutz ist ein star­kes Pro­dukt der VGH Ver­si­che­run­gen.

Unser Existenzschutz – der Tarif im Überblick

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VGH Existenzschutz
Leistung bei Be­ein­trächti­gung bzw. Ver­lust ei­ner Grund­fähig­keit
i
Mo­nat­liche Ren­ten­zah­lung o­der Ver­sicherungs­summe
i
Ka­pi­tal­zahlung bei Ein­tritt ei­ner schwe­ren Krank­heit
i
Leistung in­fol­ge Pfle­ge­be­dürftig­keit oder De­menz
i
Prog­no­se­zeit­raum
i
12 Monate
Per­sön­liches An­pas­sungs­recht
i

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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Welche Grund­fähig­kei­ten und Krank­hei­ten sind in unserem Existenz­schutz versichert?

Grafik Existenzschutz
Im VGH Existenzschutz er­hal­ten Sie bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust ei­ner Grund­fä­hig­keit – so­fern die Be­ein­träch­ti­gung für min­des­tens 12 Mo­na­te prog­nos­ti­ziert ist – ei­ne mo­nat­li­che Ren­ten­zah­lung oder die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei Ein­tritt ei­ner der schwe­ren Krank­­hei­ten er­hal­ten Sie so­fort ei­ne ein­ma­li­ge Zah­lung.

FAQ – die häufigsten Fragen zu unserem Existenzschutz

Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus dem Existenzschutz in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie  bequem und einfach Ihren Existenzschutz-Schaden bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich einen Existenzschutz abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Für wen ist der Existenzschutz sinnvoll?
  • Unser Exis­tenz­schutz ist op­ti­mal für Sie ge­eig­net, wenn Sie:
    • über­wie­gend kör­per­lich tä­tig sind,
    • aus fi­nan­ziel­len oder ge­sund­heit­li­chen Grün­den kei­ne Be­­rufs­­un­­fä­hig­­keits­­ver­­si­che­rung ab­schließen kön­nen oder wol­len
    • oder Ihr Ein­kommen durch den Ver­lust von Grund­fähigkeiten gefährdet sehen.
Wo liegt der Unterschied zu einer Berufs­un­fähig­keits­ver­sicherung?
  • Der Existenz­­schutz schützt Sie bei Be­­ein­träch­ti­gung von Grund­fä­hig­­kei­ten oder wenn Sie schwer er­kran­ken. Da­bei ist es egal, ob Sie Ih­ren Be­ruf wei­ter­hin aus­üben.

    Un­ser Be­rufs­­un­fä­hig­keits­­schutz hin­ge­gen leis­tet, wenn Sie Ih­ren Be­ruf be­dingt durch Un­fall oder Krank­­heit nur noch zu 50 % oder we­ni­ger aus­üben kön­nen. Ins­ge­­samt bie­tet ei­ne Be­rufs­­un­fä­hig­­keits­­ver­­si­che­rung den um­fang­­reichs­ten Schutz.
Gibt es bei unserem Existenzschutz eine Gesundheitsprüfung?
  • Ja. Al­ler­dings sind die An­nah­me­kri­te­rien we­ni­ger streng als beim Be­rufs­un­fä­hig­keits­schutz. Auch bei Vor­er­kran­kun­gen ha­ben Sie mit dem Exis­tenz­schutz die Mög­lich­keit, Ihr Ein­kom­men grund­le­gend zu schüt­zen.
In welchem Alter und mit welcher Laufzeit kann ich den Existenzschutz abschließen?
  • Unser Existenz­schutz kann ab ei­nem Al­ter von 15 bis 65 Jah­ren ab­ge­schlos­sen wer­den.
    Die ver­ein­bar­te Ren­te wird im Leis­tungs­fall, wenn ge­wünscht, bis zum Al­ter von 67 Jah­ren ge­zahlt.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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