Ertrags­ausfall

Damit Sie selbst ein Betriebsstillstand nicht erschüttert

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Sichern Sie Ihre Ertragskraft

Falls es in Ih­rem Un­ter­neh­men zu ei­nem Scha­den kommt oder Sie von ei­ner be­hörd­li­chen Maß­­nah­me zur Seu­chen­­be­­kämp­fung be­­trof­fen sind, führt dies zu ei­­ner Be­­triebs­­un­­ter­­bre­chung oder im schlimm­sten Fall zu ei­­ner Be­­triebs­­schließung. Mit un­se­ren Ver­­si­che­­run­­gen si­chern Sie im Fal­le ei­­nes Er­­trags­­aus­­falls oder ei­­ner Be­­triebs­­schließung die Er­­trags­­kraft Ih­­res Un­­ter­­neh­­mens.

  • Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
  • Flächendeckendes Servicenetz
  • Individuelle, persönliche und kompetente Beratung

Ertragsausfall – unsere Produkte im Überblick

Selbst bei größ­ter Sorg­falt und Sau­­ber­­keit in Ih­­rem Be­­trieb kön­­nen Sie nicht aus­­nahms­­­los ver­­hin­­dern, von ei­­ner be­­hörd­­li­chen Maß­­­nah­­me zur Seu­­chen­­be­­kämp­fung ge­­trof­fen zu wer­­den. Es be­­steht im­mer ein Rest­­ri­­si­­ko, dass Krank­­heits­­er­­re­­ger durch Wa­­ren, Was­­­ser oder auch Men­schen ein­­ge­­schleppt wer­­den.

  • Sie sind um­fas­send vor den fi­nan­zi­el­len Fol­gen bei ei­ner be­hörd­lich an­ge­ord­ne­­ten Be­triebs­schließung ge­schützt.
  • Ihre Fix­kos­ten und ent­gan­ge­ne Ge­win­ne wer­den er­setzt – Ihr Wei­ter­be­trieb ist da­mit ge­si­chert.
  • Wir über­neh­men auch Wer­be­kos­ten, um Ihr Ima­ge wie­der­her­zu­stel­len.

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Ein Brand im La­ger, bei dem wich­ti­ge Roh­ma­te­ri­ali­en ver­nich­tet wer­den, ein Scha­den an ei­ner Ma­schi­ne, oh­ne die Sie nicht ar­bei­ten kön­nen, ein Ein­bruch­dieb­­stahl, bei dem wich­ti­ge Wa­ren ent­wen­det wer­den – sol­che und ähn­li­che Vor­fäl­le zie­hen oft große Fol­gen nach sich und le­gen schlimms­ten­falls Ihr Un­ter­neh­men kom­plett still.

  • Sie sind um­fas­send vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen ei­ner Be­triebs­un­ter­bre­chung ge­schützt – wie bei­spiels­wei­se durch ei­nen Feu­er- oder Ein­bruch­dieb­stahl­­scha­den.
  • Mehr­kos­ten, die durch Maß­nah­men ent­ste­hen, um Ih­ren Be­trieb auf­recht­zu­­er­hal­ten, wer­den von uns über­nom­men.
  • Der Bei­trag zur Er­trags­aus­fall­ver­­si­che­­rung ist steu­er­lich als Be­triebs­aus­ga­be ab­setz­bar.

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Oh­ne funk­tio­nie­ren­de Ma­schi­nen steht Ihr Be­trieb ge­ge­be­nen­falls mo­na­te­lang still. So­lan­ge Schä­den re­pa­riert wer­den oder Er­satz be­schafft wird, kön­nen Sie kei­ne Auf­trä­ge um­set­zen und kei­ne Ein­nah­men er­wirt­schaf­ten.

  • Sie er­hal­ten Er­satz Ih­res fi­nan­ziel­len Ver­lusts auf­grund des Un­ter­bre­chungs­­scha­dens.
  • Die Li­qui­di­tät Ih­res Be­triebs bleibt er­­hal­ten. Sie kön­nen si­cher­stel­len, dass al­le Ih­re Zins­ver­pflich­tun­gen aus be­trieb­­li­chen Kre­di­ten er­füllt wer­den.
  • Den Bei­trag zur Be­triebs­un­ter­bre­chungs­­ver­si­che­rung kön­nen Sie steu­er­lich als Be­triebs­aus­ga­ben ab­set­zen.

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Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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