Haftpflicht und Rechts­schutz

Rückhalt bei Schaden- und Streitfällen

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Schüt­zen Sie sich, Ihr Un­­ter­­neh­­men und Ih­­re Mit­­ar­­bei­­ter mit ei­­ner ge­­werb­­li­­chen Haft­­pflicht- und Rechts­­schutz­­ver­­si­­che­­rung. Mi­­ni­­mie­­ren Sie die Haf­­tungs­­ri­­si­­ken für sich und Ih­­ren Be­­trieb und Ihr fi­­nan­­zi­el­­les Ri­­si­­ko im Streit­­fall.

  • Maß­ge­schnei­der­ter Ver­si­che­rungs­schutz
  • Flächen­decken­des Ser­vice­netz
  • Individuelle, per­sön­li­che und kom­pe­ten­te Be­ra­tung

Haftpflicht und Rechtsschutz – unsere Produkte im Überblick

In Deutschland haftet jedes Un­ter­neh­men und je­der Selbst­stän­di­ge mit dem ge­sam­ten Ge­schäfts­ver­mö­gen. Unter Um­stän­den müssen Sie als Un­ter­neh­mer so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mö­gen ein­ste­hen. Im Scha­den­fall kön­nen exis­tenz­be­drohende Scha­den­­er­satz­­for­de­run­gen auf Sie zu­kommen.

  • Sie schützen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Be­triebs­haft­pflicht­­ver­­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­er­satz­­an­sprü­chen.
  • Wir bie­ten Ih­nen spe­ziel­le Leis­tun­gen für Ih­re Bran­che und da­mit be­darfs­ge­rech­­ten Ver­si­che­rungs­schutz.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für Ih­re be­trieb­li­chen Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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In Deutschland haften Sie als frei­be­ruf­­licher Arzt, Archi­tekt oder In­ge­nieur un­be­grenzt mit Ih­rem Ge­schäfts­ver­mö­gen. Un­ter Um­stän­den müssen Sie so­gar mit Ih­rem Pri­vat­ver­mögen ein­ste­hen. Im Scha­den­fall kön­nen exis­tenz­be­drohen­de Scha­den­er­satz­for­de­run­gen auf Sie zu­kommen.

  • Sie schützen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Be­rufs­haft­pflicht­ver­­­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­er­satz­­an­sprü­chen.
  • Wir bie­ten Ih­nen spe­ziel­le Leis­tun­gen für Ärz­te, Ar­chi­tek­ten und In­ge­nieu­re und da­mit be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­­schutz.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für Ih­re be­trieb­li­chen Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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Als Verein sind Sie ge­setz­lich ver­pflich­tet, für schuld­­haft ver­­ur­­sach­­te Schä­­den in un­­be­­grenz­­ter Hö­­he zu haf­­ten. Im Scha­­den­­fall haf­­tet der Ver­­ein mit sei­­nem ge­­sam­­ten Ver­­eins­­ver­­mö­­gen.

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Ver­eins­­mit­glie­der um­fas­send vor un­be­rech­tig­ten An­sprü­chen Drit­ter.
  • Un­se­re Ver­eins­haft­pflicht be­wahrt Sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen im Scha­den­fall.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für ver­eins­ei­ge­ne Grund­stücke ist be­reits mit in­be­grif­fen.

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Als Eigen­tü­mer ei­ner ge­werb­lich ge­­nutz­­ten Im­­mo­­bi­­lie oder ei­­nes Grund­­stücks sind Sie für die Ver­­kehrs­­si­che­rung und In­­stand­­­hal­­tung ver­­ant­­wort­­lich. Rutscht z. B. ein Fuß­­gän­­ger auf ei­­nem nicht ge­­räum­­ten Weg aus, weil Sie un­­ge­­nü­­gend ge­­streut ha­­ben, oder ver­­letzt sich ein Kun­­de durch ei­nen locke­­ren Dach­­zie­­gel, haf­­ten Sie für den ent­­stan­­de­­nen Scha­­den.

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Haus- und/oder Grund­stücks­be­­sit­zer bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.
  • Neubauten, Um­bau­ten, Re­pa­ra­tu­ren oder Bau­ar­bei­ten sind bis zu ei­ner Bau­sum­me von 50.000 € je Bau­vor­ha­ben ab­ge­si­chert.
  • Gemeinschafts­ein­rich­tun­gen wie z. B. der Ga­ra­gen­hof oder ein zum Grund­stück ge­hö­ren­der Kin­der­spiel­platz sind mit­ver­si­chert.

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Auf Ihrer Baustelle halten sich je­den Tag ei­ne Viel­zahl von Per­so­nen wie Hand­wer­ker, Archi­tek­ten oder Zu­lie­fe­rer auf. Da­bei ber­gen Bau­stel­len ei­ne große Zahl an Ge­fah­ren­quel­len.

  • Umfangreicher Ver­si­che­rungs­schutz für Sie als Bau­herr bei Haft­pflicht­an­sprü­chen ge­schä­dig­ter Drit­ter.
  • Die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht für das Bau­grund­stück bzw. für das zu er­rich­ten­de Ge­bäu­de ist wäh­rend der Bau­pha­se be­reits mit in­be­grif­fen.
  • Bau­maß­nah­men mit ei­ge­ner Leis­tung kön­nen ver­si­chert wer­den.

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In Deutschland haften Sie für Schä­den durch Um­welt­ein­wir­kun­gen, durch die Dritte ge­schädigt wer­den oder für öko­lo­gische Schä­den an der Um­welt selbst wie z.B. in Ge­wäs­sern oder in Na­tur­schutz­ge­bie­ten.

  • Sie schützen sich mit un­se­rer Um­welt­­ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­er­­satz­an­sprü­chen, die auf Um­welt­ein­wir­­kun­gen zu­rück­zu­füh­ren sind.
  • Entsprechend Ih­rem in­di­vi­duel­len Ri­si­ko bie­ten wir Ih­nen für ver­schie­de­ne um­welt­re­le­van­te An­la­gen den pas­sen­den Ver­si­che­rungs­schutz.
  • Erfahrene Um­welt­in­ge­nieu­re ana­ly­sie­ren bei Be­darf Ih­re be­trieb­li­che Um­welt­si­­tua­tion und ge­ben Rat­schlä­ge zur Mi­ni­­mie­rung Ih­res Um­welt­ri­si­kos.

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Als Dienstleister, Gewerbetreibender oder Treu­hän­der haf­ten Sie Drit­ten ge­gen­über für Ver­mö­gens­schä­den, die Sie ih­nen ver­sehent­lich im Rah­men Ih­rer be­ruf­lichen Tä­tig­keit zu­fü­gen. Denn trotz aller Sorg­falt kön­nen Feh­ler un­ter­lau­fen – Be­ra­tungs­feh­­ler, Frist­ver­säum­nis oder nur ein Rechen­­feh­ler – es gibt vie­le Ri­si­ken, die im Scha­den­fall rich­tig teuer wer­den kön­nen.

  • Sie schüt­zen sich und Ih­re Mit­ar­bei­ter mit un­se­rer Ver­mö­gens­scha­den­haft­­pflicht um­fas­send vor Scha­den­er­satz­­an­sprü­chen Drit­ter.
  • Wir bie­ten spe­ziell auf Ih­ren Be­ruf zu­ge­schnit­te­ne Leis­tun­gen und da­mit be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz.
  • Wir über­neh­men auf Wunsch auch Schä­den, die vor Ver­trags­be­ginn ver­ur­sacht wur­den, Ih­nen aber noch nicht be­kannt sind.

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Immer häufiger werden in Deutsch­land Führungs­kräf­te, Auf­sichts­rä­te oder Vor­stän­de aus Un­ter­neh­men, Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder Stif­tun­gen für ein­ge­tre­te­ne be­ruf­liche Fehl­ent­wick­lun­gen zur Rechen­schaft ge­zo­gen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­setze die Haf­tungs­situa­tion er­heb­lich ver­schär­fen. Bei be­ruf­lichen Fehl­ent­schei­dun­gen ge­hen die Schä­den oft in Millio­nen­hö­he.

  • Sie schützen sich als Ent­schei­dungs­­trä­ger mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung um­fas­send vor Scha­den­er­satz­an­sprü­chen aus dem ei­ge­nen Un­ter­neh­men und Drit­ter.
  • Ihr Pri­vat­ver­mö­gen bleibt bei Scha­den­er­satz­for­de­run­gen un­be­rührt – ei­ne D&O Ver­si­che­rung schützt Ih­re be­ruf­li­che und pri­va­te Exis­tenz.
  • Der Ab­schluss der D&O Ver­si­che­rung er­folgt über das Un­ter­neh­men zu Guns­ten al­ler Ent­schei­dungs­trä­ger.

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Als Unternehmen, Selbstständiger oder Frei­be­ruf­ler sind Sie oft ge­zwun­gen, für Ihr gu­tes Recht zu strei­ten – Be­triebs­un­fäl­le, Ver­kehrs­un­fälle, Aus­einan­der­setzun­gen mit Mit­ar­bei­tern oder Be­hör­den – was als Streit be­ginnt, en­det oft vor Ge­richt. Dann ist ein kom­pe­ten­ter Rechts­bei­stand un­ver­zicht­bar.

  • Leistungs­fä­hi­ger Ver­si­che­rungs­schutz bei Rechts­strei­tig­kei­ten im pri­va­ten und be­ruf­li­chen Be­reich.
  • Bei Be­darf kön­nen Sie die Ver­mitt­lung ei­nes Me­dia­tions­ver­fah­rens nut­zen, um Ih­re Kon­flik­te oh­ne Ge­richt bei­zu­le­gen.
  • Die Ver­mitt­lung ei­nes For­de­rungs­ser­vice ist im Fir­men­rechts­schutz so­wie im Pri­vat-, Be­rufs- und Ver­kehrs-Rechts­­schutz für Selbst­stän­di­ge be­reits ent­hal­ten.

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Cyber-Schäden können jeden treffen. Stellen Sie sich vor, einer Ihrer Mitarbeiter erhält eine E-Mail mit einer ganz normalen Auftragsanfrage. Beim Öffnen lädt sich ein Trojaner ins Netzwerk Ihres Unternehmens und die Schadsoftware verbreitet sich über Ihre gesamten E-Mail-Kontakte. Die Folgen einer Cyber-Attacke sind oft enorme Kosten.

  • Minimierung Ihres finanziellen Risikos bei Cyber-Gefahren
  • Umfassender Versicherungsschutz durch modulares Angebot – bestehend aus Basisschutz und wählbarem Zusatzschutz
  • 24/7 telefonischer Notdienst – Schadenfeststellung und Behebung durch erfahrene IT-Forensiker mittels Fernwartung oder Vor-Ort-Termin

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