

Hundehaftpflicht
Versicherungsschutz für Mensch und Tier.
Die Hundehaftpflicht der ÖVB
Hundehalter haften für ihren Vierbeiner – und das in unbegrenzter Höhe. Verursacht Ihr Hund einen Schaden, müssen Sie zahlen. Die Hundehaftpflicht bewahrt Sie vor den Kosten, die durch solche Schadensfälle entstehen.
Günstige Versicherung bei hohen Deckungssummen von 5, 10 oder 50 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Hundeversicherung gilt auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt – in Europa unbegrenzt und bis zu fünf Jahren weltweit.
Auch bei Mietsachschäden greift die Hundehaftpflicht der ÖVB. Der Schutz gilt für Wohnräume, sonstige privat gemietete Räume und privat gemietete oder geliehene Sachen.
Hundehalterhaftpflicht | |
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Beitrag pro Monat | ab 4,36 €* |
Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 5, 10 oder 50 Mio. € |
Prüfung der Haftpflichtfrage / Abwehr unberechtigter Ansprüche / Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen | |
Forderungsausfalldeckung: Schützt Sie, wenn Ihnen ein fremder Hund einen Schaden zugefügt und dessen Halter nicht dafür aufkommen kann | |
privat gemietete, geliehene Sachen (inkl. Schäden an Tiertransportern oder Tiertransportanhängern) | |
Mietschäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen (z.B. vom Vermieter eingebrachtes Laminat) | |
Einrichtungsgegenstände in Ferienunterkünften | |
Führen ohne Leine, soweit gesetzliche bzw. länderspezifische Bestimmungen eingehalten werden | |
Rettungs- und Bergungskosten | 25.000 € |
Einsatz als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund | |
Teilnahme an Hundeschule und Hundesport | |
Schäden durch tierische Ausscheidungen | |
Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt | |
Schäden an Figuranten (Scheinverbrecher im Rahmen der Hundeausbildung) | |
Welpen der im Versicherungsschein genannten Hunde (ab 7. Lebensmonat besteht Versicherungspflicht) | bis zum Ende des 6. Lebensmonat |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) in Europa | |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte (Hauptwohnsitz in Deutschland) außerhalb von Europa | 5 Jahre |
Kautionsleistungen im Ausland | 150.000 € |
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Hinweis
- Versicherungsbeginn: morgen
- Zahlweise: monatlich
- Dauer: 3 Jahre Vertragslaufzeit
- Versicherungssumme: 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Selbstbeteiligung: 250 €
Warum ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Mehr als 10 Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Und auch, wenn wir den Hund als Haustier domestiziert haben – Tiere bleiben unberechenbar. Stellen Sie sich vor: Einem Impuls folgend springt Ihr Vierbeiner vor ein Auto. Das Auto weicht aus und kracht gegen einen Betonpfeiler. Der Fahrer ist verletzt. Das Auto schrottreif. Für den entstandenen Schaden haften Sie.
Das Beispiel veranschaulicht, dass durch Hunde verursachte Schäden schnell teuer werden und leicht in die Millionen Euro gehen können. Je nach Bundesland gelten für Hundebesitzer unterschiedliche Bestimmungen. Einigkeit herrscht allerdings in der Haftungsfrage: Als Tierhalter tragen Sie die Verantwortung. Sie haften für Schäden, die Ihr Tier verursacht – unbegrenzt und in voller Höhe.
Hundehalter sind hier in Niedersachsen gesetzlich verpflichtet, für ihren Vierbeiner eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Hundebesitzer ohne Versicherung müssen mit Geldstrafen von bis zu 10.000 € rechnen.
Gut zu wissen: Mit Abschluss der Hundeversicherung erhalten Sie eine praktische Versicherungsbescheinigung im Scheckkartenformat. So können Sie einfach und bequem den Versicherungsschutz für Ihren Hund nachweisen – falls Sie etwa durch die Polizei oder das Ordnungsamt kontrolliert werden.
Ist die Hundehaftpflicht tatsächlich Pflicht?
Ob die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin müssen Hunde versichert werden. Hunde, die als gefährlich eingestuft werden (sogenannte Listenhunde) sind in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Bremen, Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen und Rheinland-Pfalz versicherungspflichtig. Einzig Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf eine Versicherungspflicht für Hunde.
Teils müssen Hundehalter und Hundehalterinnen deutlich mehr für die Absicherung eines Listen- oder Gefahrenhundes zahlen. Bei der VGH fallen für Sie keine höheren Beiträge an, falls Sie einen Gefahrenhund bei uns versichern möchten.
Was beinhaltet das niedersächsische Hundegesetz?
Ergänzt wurde das Gesetz im Juli 2013 um den Nachweis der Sachkundepflicht. Durch eine Art Hundeführerschein sind Tierhalter und Tierhalterinnen in Niedersachsen dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass sie für das Halten eines Hundes die erforderliche Sachkunde besitzen. Bevor der Vierbeiner angeschafft werden kann, müssen Tierhaltende eine theoretische Prüfung bestehen. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt auch Personengruppen, die bereits als sachkundig gelten und deshalb keine Prüfung ablegen müssen – darunter fallen beispielsweise: Tierärzte, Diensthundehalter oder Tierpfleger mit der Fachrichtung Tierheim und -pension.
Welche Versicherungen brauche ich als Hundehalter außer der Hundehaftpflicht?
Mit der Hundeversicherung ist ihr Vierbeiner gegen versicherte Schäden abgesichert. Doch was ist mit Ihnen? Was ist, wenn Sie sich beispielsweise bei einem durch Ihren Hund verursachten Verkehrsunfall schwer verletzen? Mit einer Unfallversicherung können Sie sich vor finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Wie melde ich einen Schadensfall bei meiner Hundehaftpflichtversicherung?
Ihr Hund hat jemanden verletzt oder einen anderen Schaden verursacht? Dann melden Sie sich bei uns. Als Versicherer vor Ort nehmen wir Ihren Hundehaftpflichtschaden auf.
Rufen Sie einfach Ihren zuständigen Berater an. Einen Berater in der Nähe finden Sie über unsere Beratersuche. Oder Sie nutzen unsere Service-Hotline. Sie erreichen unseren Schadenservice kostenlos unter folgender Nummer: 0800 844 0800.
Wieso brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?
Für Schäden, die durch einen Hund verursacht werden, haftet der Halter. Durch den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung ist der Hundehalter dagegen versichert. Seit dem 01.07.2011 gilt für Niedersachsen das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Darin ist unter anderem geregelt, dass der Hundehalter für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personen- und 250.000 € für Sachschäden abschließen muss.
Für welche Rassen kann ich eine Hundeversicherung abschließen?
Da Versicherungspflicht besteht, kann auch für jeden Hund eine Versicherung abgeschlossen werden. Falls Ihr Hund von einer Behörde als gefährlich eingestuft wird, müssen Sie Ihren Versicherer direkt darüber informieren. Dann beinhaltet der Tarif eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 €.
Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Hundeversicherung sein?
Gesetzlich geregelt im Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist eine Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden sowie 250.000 €, um Sachschäden aufzufangen. Insbesondere bei Personenschäden kann es im Schadenfall für Tierhalter aber sehr schnell deutlich teuer werden. Arztbesuche, Reha-Maßnahmen oder lebenslange Rentenzahlungen gehen oft in die Millionen Euro – deshalb ist es sinnvoll, eine deutlich höhere Summe zu versichern. Bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung der VGH haben Sie die Wahl zwischen drei Versicherungssummen, 5 Mio. €, 10 Mio. € oder 50 Mio. €.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hundeversicherung zahlt bei Personen, - Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht. Bis zu welcher Höhe der Schaden übernommen wird, regelt die im Tarif abgeschlossene Versicherungssumme. Ganz konkret prüfen wir im Schadenfall für Sie, ob Sie tatsächlich für den entstandenen Schaden haften müssen. Berechtigte Ansprüche werden durch die Hundeversicherung übernommen. Und falls sich Ansprüche als unberechtigt herausstellen, wehren wir diese für Sie ab. In solchen Fällen deckt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch anfallende Gerichtskosten.
Was versteht man unter einem Listenhund?
Die VGH verlangt keine höheren Beiträge für Gefahrenhunde. Selbst für Hunde, die also in diese Kategorie fallen, zahlen Sie als Hundehalter oder Hundehalterin für deren Versicherungsschutz bei der VGH nicht mehr.
Greift die Hundehaftpflichtversicherung auch in der Hundeschule?
Ja, Ihr Hund ist auch versichert bei Hundesportveranstaltungen, Schauvorführungen sowie Hundelehrgängen und -prüfungen – das beinhaltet also auch den Versicherungsschutz, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner eine Hundeschule besuchen.


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Rechtliche Hinweise
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Risikoträger und Vertragspartner ist die ÖVB Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Registergericht: HRA: Hannover 26227.