Lächelnde Frau mit lockigem Haar vor einem sonnigen Strand, sanfte Wellen und blauer Himmel im Hintergrund.

Reiserücktritts- und Reise­abbruch­versicherung

Gut abgesichert, bevor die Reise richtig losgeht

Die Reise­rück­tritts- und Reise­abbruch­ver­siche­rung

Die Koffer sind ge­packt und mor­gen soll die lang er­sehn­te Rei­se be­gin­nen. Wenn ei­ne Krank­heit Ih­nen dann ei­nen Strich durch die Rech­nung macht, ist das är­ger­lich ge­nug. Noch schlim­mer wird es, wenn Sie auch auf den Rei­se­kos­ten sit­zen blei­ben. Mit ei­ner Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sind Sie vor ho­hen Stor­no­kos­ten bes­tens ge­schützt. Auch im Fal­le ei­nes vor­zei­ti­gen Ab­bruchs Ih­rer Rei­se, fin­den Sie hier den pas­sen­den Schutz.

Ihre Vorteile
01

Versicherungs­schutz bei Rei­se­rück­tritt und Rei­se­ab­bruch


02

Erstattung der Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­tem An­tritt der Rei­se (bspw. auf­grund 2-stün­di­ger Zug­ver­spä­tung)


03

Kein Selbst­be­halt (Aus­nah­me am­bu­lant be­han­del­te Er­kran­kun­gen)

Unsere Empfehlung

Reiseschutz Platin – Nie wieder Urlaubsstress

Die Reise-Rücktrittsversicherung sichert Sie ab, falls Sie Ihre Reise aus unvorhergesehenen Gründen stornieren müssen. Die Reise-Krankenversicherung deckt medizinische Kosten im Ausland ab. Und mit der Notfallversicherung erhalten Sie schnelle Hilfe und Unterstützung in Notfällen. Die Reise-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Familie bei Unfällen während der Reise. Falls Ihr Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, greift die Reisegepäckversicherung der ÖVB.

Gerade Familienurlaube können durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Umstände schnell unterbrochen werden. Kinder sind oft anfälliger für Krankheiten oder Unfälle, besonders in fremden Umgebungen. Mit unserer Reiseabbruchversicherung können Sie als Eltern beruhigt sein: Im Falle eines Abbruchs bekommen Sie medizinische Unterstützung und sind finanziell abgesichert.

Preisbeispiel: Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung

Julia lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Hildesheim und reist viel. Das Reiseziel spielt beinahe keine Rolle, denn die Vorfreude ist riesig und die Eindrücke unbezahlbar. Es läuft aber nicht immer alles nach Plan und die eine oder andere Reise musste in der Vergangenheit abgesagt werden: Corona-Pandemie, Schwangerschaft, Krankheit. Vor allem Kleinkinder sind für Krankheiten anfällig. So ist es auch Julia passiert: ihr Sohn wurde krank und die Reise nach Griechenland musste storniert werden. Gut, dass Julia eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung bei der VGH abgeschlossen hat – somit bekommt sie wenigstens einen Großteil ihres Geldes zurück.

Eine lachende Frau trägt einen Jungen auf dem Rücken, beide genießen einen sonnigen Tag im Freien.
Julias Versicherungsschutz bei der ÖVBJulia, 38 Jahre

"Wir saßen schon auf gepackten Koffern. Da wurde Leo krank. Unser Urlaub fiel ins Wasser."

259,00 Euro einmalig*

Soviel kostet die Versicherung für Julia

  • *Info: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Einmalzahlung pro Reise
  • Kosten für gebuchte Reise: 3.306,00 Euro
  • Selbstbeteiligung: 0 Euro
  • Versicherungsschutz für Familie: zwei Erwachsene, ein Kind
  • Ausgewählter Tarif: Reiseschutz Platin inkl. Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
  • Antragsteller Julia: Versicherungsnehmer und zu versichernde Person
Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­ver­sicherung – die Ta­rife im Über­blick

Reiserücktritt

Reiserücktritt und Reiseabbruch

Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung
Bei­trag
Der an­ge­ge­be­ne Bei­trag gilt für ei­nen Rei­se­preis von 100 € für al­le Rei­sen außer Schiffs­rei­sen. Die Ver­si­che­rung­steuer ist ent­hal­ten. Die steu­er­pflich­ti­ge Prä­mie er­gibt sich aus der Ge­samt­prä­mie. Der Steu­er­satz be­trägt 19 %.
ab 5 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte
ab 7 € für Einzelpersonen und für Familien/Mietobjekte
Er­stat­tung von Stor­nierungs­kos­ten
Er­stat­tung von Stor­nie­rungs­kos­ten bis zur Hö­he des ver­si­cher­ten Rei­se-/Miet­prei­ses.
Hin­rei­se-Mehr­kos­ten
Hin­rei­se-Mehr­kos­ten bei ver­spä­te­ter Hin­rei­se durch ein ver­si­cher­tes Er­eig­nis, z. B. in­fol­ge der Ver­spä­tung ei­nes öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels um min­des­tens zwei Stun­den.
Kos­ten der Um­bu­chung
Er­satz der Um­bu­chungs­kos­ten bis max. der Hö­he der Stor­no­kos­ten.
Ein­zel­zim­mer­zu­schlag
Er­satz der Dif­fe­renz­kos­ten, falls vor­her ein Dop­pel­zim­mer mit ei­ner ver­si­cher­ten Per­son ge­bucht wur­de.
Un­er­warte­te schwe­re Er­kran­kung
Un­er­war­te­te schwe­re Er­kran­kung, die ärzt­lich be­han­delt wer­den muss.
Tod, Un­fall, Schwan­ger­schaft
Tod, der ärz­tlich fest­ge­stellt wur­de, ei­ne schwe­re Un­fall­ver­let­zung, die ärzt­lich be­han­delt wer­den muss, ei­ne fest­ge­stell­te Schwan­ger­schaft nach Ver­si­che­rungs­be­ginn.
Ver­lust des Ar­beits­platz­es
Ver­lust des Ar­beits­plat­zes, wenn der Ar­beit­ge­ber ge­kün­digt hat.
Kurz­ar­beit
Kurz­ar­beit, wenn die­se be­triebs­be­dingt ist.
Ar­beits­platz­wechsel
Ar­beits­platz­wech­sel, so­fern die Pro­be­zeit in die ver­si­cher­te Rei­se­zeit fällt.
Ei­gen­tums­scha­den (ab 2.500 €)
Ei­gen­tums­scha­den (ab 2.500 €) in­fol­ge von Ele­men­tar­er­eig­nis­sen wie Feu­er oder straf­ba­ren Hand­lun­gen Drit­ter.
Wie­der­ho­lung Schul­prü­fun­gen
Wie­der­ho­lung Schul­prü­fun­gen, wenn die Wie­der­ho­lungs­prü­fung in den ver­si­cher­ten Rei­se­zeit­raum fällt.
Nicht­ver­setzung
Nicht­ver­set­zung, so­fern das neue Schul­jahr oder ein Schul­wech­sel in den ver­si­cher­ten Rei­se­zeit­raum fällt.
Ver­kehrs­mit­tel­ver­spä­tung
Ver­kehrs­mit­tel­ver­spä­tung, wenn Sie durch Ver­spä­tung ei­nes öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tels Ih­re Rei­se ver­spä­tet an­tre­ten müs­sen.
Na­tur­ka­tas­tro­phen am Ur­laubs­ort
Mehr­kos­ten, wenn die Rei­se auf­grund von Na­tur­ka­tas­tro­phen (La­wi­nen, Erd­rut­sche, Wir­bel­stür­me, Über­schwem­mun­gen, Erd­be­ben) not­wen­di­ger­wei­se ver­län­gert wer­den muss.
Zu­sätz­liche Rück­rei­se­kos­ten
Muss ei­ne Rei­se auf­grund ei­nes ver­si­cher­ten Er­eig­nis­ses ab­ge­bro­chen oder kann die Rück­rei­se nur ver­spä­tet an­ge­tre­ten wer­den, wer­den zu­sätz­li­che Kos­ten nach Ta­rif er­stat­tet.
Nicht ge­nutz­te Rei­se­leis­tung
Bei Rei­se­ab­bruch in der ers­ten Häl­fte bis max. 8. Tag wird der ver­si­cher­te Rei­se­preis er­stat­tet.
Nach­rei­se­kos­ten Rei­se­un­ter­brechung
Zu­sätz­li­che Kos­ten nach Ta­rif, um wie­der zu Ih­rer Rei­se­grup­pe zu ge­lan­gen.
Selbst­be­halt
Im Fal­le ei­ner un­er­war­tet schwe­ren Er­kran­kung be­trägt der Selbst­be­halt 20 %, min­des­tens je­doch 25 €.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch­ver­sicherung
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