

Anhänger- und Wohnwagen- versicherung
Damit Sie sicher transportieren können
Die Anhänger -und Wohnwagenversicherung der ÖVB
Ein Anhänger oder Wohnwagen ist sehr nützlich, vor allem wenn man hin und wieder viel zu transportieren hat. Schnell wird er hinter das Auto gespannt und bietet zusätzlichen Stauraum.
Auch wenn Anhänger oder Wohnwagen nur gemeinsam mit einem Auto genutzt werden, benötigen Sie eine Kfz-Versicherung. Informieren Sie sich jetzt über unsere Kfz-Haftpflicht für privat genutzte Anhänger bzw. Wohnwagen und unsere Angebote in der Kaskoversicherung.
Ihre Vorteile
01
Persönliche Betreuung vor Ort – auch und gerade im Schadenfall
02
Abdeckung von Personenschäden bis zu 15 Mio. €
03
Abdeckung von Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. €
Anhänger- und Wohnwagenversicherung für den Privatverkehr – unsere Tarife im Überblick
Haftpflicht Komfort | Teilkasko Komfort | Vollkasko Komfort | |||
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Abwehr unberechtigter Ansprüche
Wir weisen unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab und begleichen berechtigte Forderungen von Unfallgegnern.
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Personenschäden
Ein Personenschaden ist ein körperlicher Schaden, der einer anderen Person mit dem Fahrzeug zugefügt wird.
| 15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € | ||
Sach- und Vermögensschäden
Sachschäden sind Schäden an Sachen, wodurch diese beschädigt, zerstört oder unbrauchbar werden. Ein Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall oder Nutzungsausfall).
| 100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € | ||
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
Versichert sind Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub, sowie Unterschlagung.
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Brand oder Explosion
Versichert sind Brand und Explosion.
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel oder Blitzschlag auf das Fahrzeug.
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Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Überschwemmungen auf das Fahrzeug.
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren aller Art.
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Glasbruch und Glasreparatur
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Ist eine Glasreparatur möglich, übernehmen wir diese Kosten.
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Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten.
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | bis 10.000 € | bis 10.000 € | |||
Tierbiss
Wir ersetzen Tierbissschäden an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folgeschäden bis 10.000 € je Schadenereignis.
| bis 10.000 € | bis 10.000 € | |||
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
Lawinen sind auch Dachlawinen und Eiszapfen. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz von natürlichen Hohlräumen.
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||||
Schlüsselverlust
Wir ersetzen den Schlüsselverlust durch Einbruchdiebstahl oder Raub und übernehmen die Kosten für Tür- und Lenkradschlösser inkl. der Schlüssel.
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
Bis zur genannten Summengrenze sind alle Teile mitversichert, die werkseitig eingebaut oder werkseitig durch entsprechende Halterung mit diesem fest verbunden wurden. Außerdem sind alle aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführten Teile sowie Zubehör für die Pannenhilfe oder die Unfallaufnahme mitversichert.
| 5.000 € | 5.000 € | |||
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mut- oder böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
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Selbst verschuldete Unfälle
Versichert sind selbst verursachte Unfälle und Schäden an Ihrem Fahrzeug.
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Fahrerflucht des Unfallgegners
Begeht der Unfallverursacher Fahrerflucht und ist nicht zu ermitteln, ersetzen wir den Schaden.
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Transport auf einem Schiff
Versichert sind Schäden beim Transport auf einem Schiff oder einer Fähre. Wir leisten Ersatz, wenn das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht, wenn das Fahrzeug über Bord geht oder der Kapitän dieses anordnet.
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Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €. | |||||
Die häufigsten Fragen zur Anhänger- und Wohnwagenversicherung
Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Wer darf einen Anhänger ziehen?
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
Downloads und weitere Informationenzur Anhänger-und Wohnwagenversicherung
Magazin "Wissenswertes"

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