Anhänger- und Wohnwagen- versicherung

Damit Sie sicher transportieren können

Die Anhänger -und Wohnwagen­versicherung der ÖVB

Ein Anhänger oder Wohnwagen ist sehr nütz­lich, vor al­lem wenn man hin und wie­der viel zu trans­por­tie­ren hat. Schnell wird er hin­ter das Au­to ge­spannt und bie­tet zu­sätz­li­chen Stau­raum.
Auch wenn An­hän­ger oder Wohnwagen nur ge­mein­sam mit ei­nem Au­to ge­nutzt wer­den, be­nö­ti­gen Sie ei­ne Kfz-Ver­si­che­rung. In­for­mie­ren Sie sich jetzt über un­se­re Kfz-Haft­pflicht für pri­vat ge­nutz­te An­hän­ger bzw. Wohnwagen und un­se­re An­ge­bo­te in der Kas­ko­ver­si­che­rung.

Ihre Vorteile
01

Persön­li­che Be­treu­ung vor Ort – auch und ge­ra­de im Scha­den­fall


02

Abdeckung von Per­so­nen­schä­den bis zu 15 Mio. €


03

Abdeckung von Sach- und Ver­mö­gens­schä­den bis zu 100 Mio. €

Anhänger- und Wohnwagenversicherung für den Pri­vat­ver­kehr – unsere Ta­ri­fe im Über­blick

Haftpflicht Komfort

Teilkasko Komfort

Vollkasko Komfort

Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
Wir wei­sen un­be­rech­tig­te Scha­den­er­satz­an­sprü­che für Sie ab und be­glei­chen be­rech­tig­te For­de­run­gen von Un­fall­geg­nern.
Per­sonen­schäden
Ein Per­so­nen­scha­den ist ein kör­per­li­cher Scha­den, der ei­ner an­de­ren Per­son mit dem Fahr­zeug zu­ge­fügt wird.
15 Mio. €
15 Mio. €
15 Mio. €
Sach- und Ver­mögens­schäden
Sach­schä­den sind Schä­den an Sa­chen, wo­durch die­se be­schä­digt, zer­stört o­der un­brauch­bar wer­den. Ein Ver­mö­gens­scha­den ist die Fol­ge ei­nes Per­so­nen- o­der Sach­scha­dens (z. B. Ver­dienst­aus­fall o­der Nut­zungs­aus­fall).
100 Mio. €
100 Mio. €
100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
Ver­si­chert sind Ent­wen­dung, ins­be­son­de­re durch Dieb­stahl und Raub, so­wie Un­ter­schla­gung.
Brand oder Ex­plo­sion
Ver­si­chert sind Brand und Ex­plo­sion.
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Sturm, Ha­gel o­der Blitz­schlag auf das Fahr­zeug.
Über­schwem­mung
Ver­si­chert ist die un­mit­tel­ba­re Ein­wir­kung von Ü­ber­schwem­mun­gen auf das Fahr­zeug.
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
Ver­si­chert ist der Zu­sam­men­stoß des in Fahrt be­find­li­chen Fahr­zeugs mit Tie­ren al­ler Art.
Glas­bruch und Glas­reparatur
Ver­si­chert sind Bruch­schä­den an der Ver­gla­sung des Fahr­zeugs. Ist ei­ne Glas­re­pa­ra­tur mög­lich, ü­ber­neh­men wir die­se Kos­ten.
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
Ver­si­chert sind Schä­den an der Ver­ka­be­lung des Fahr­zeugs durch Kurz­schluss ein­schließ­lich der da­durch be­ding­ten Ü­ber­span­nungs­schä­den an an­ge­schlos­se­nen Ag­gre­ga­ten.
Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung
bis 10.000 €
bis 10.000 €
Tier­biss
Wir erset­zen Tier­bissschä­den an Schläu­chen, Ka­beln, Lei­tungen, Dämm­stoffen, Man­schetten im Motor­raum und Folge­schäden bis 10.000 € je Schaden­ereignis.
bis 10.000 €
bis 10.000 €
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
La­wi­nen sind auch Dach­la­wi­nen und Eis­zap­fen. Erd­fall ist ein na­tur­be­ding­ter Ein­sturz von na­tür­li­chen Hohl­räu­men.
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schlüs­sel­verlust
Wir er­set­zen den Schlüs­sel­ver­lust durch Ein­bruch­dieb­stahl oder Raub und ü­ber­neh­men die Kos­ten für Tür- und Lenk­rad­schlös­ser inkl. der Schlüs­sel.
Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
Bis zur ge­nann­ten Sum­men­gren­ze sind al­le Tei­le mit­ver­si­chert, die werk­sei­tig ein­ge­baut o­der werk­sei­tig durch ent­spre­chen­de Hal­te­rung mit die­sem fest ver­bun­den wur­den. Außer­dem sind al­le auf­grund ge­setz­li­cher Be­stim­mun­gen mit­ge­führ­ten Tei­le so­wie Zu­be­hör für die Pan­nen­hil­fe o­der die Un­fall­auf­nah­me mit­ver­si­chert.
5.000 €
5.000 €
Van­dalis­mus
Ihr Fahr­zeug ist ab­ge­si­chert ge­gen mut- oder bös­wil­li­ge Be­schä­di­gung durch frem­de Per­so­nen.
Selbst ver­schulde­te Un­fälle
Ver­si­chert sind selbst ver­ur­sach­te Un­fäl­le und Schä­den an Ih­rem Fahr­zeug.
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
Be­geht der Un­fall­ver­ur­sa­cher Fah­rer­flucht und ist nicht zu er­mit­teln, er­set­zen wir den Scha­den.
Trans­port auf ei­nem Schiff
Ver­sichert sind Schä­den beim Trans­port auf ei­nem Schiff oder ei­ner Fäh­re. Wir leis­ten Er­satz, wenn das Schiff stran­det, kol­li­diert, leck­schlägt o­der un­ter­geht, wenn das Fahr­zeug ü­ber Bord geht oder der Ka­pi­tän die­ses an­ord­net.
Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €.

Die häufigs­ten Fra­gen zur An­hän­ger- und Wohnwagenversicherung

Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
Wel­chen Füh­rer­schein be­nö­ti­ge ich zum Zie­hen ei­nes Wohn­wa­gen­ge­spanns?
Wer darf einen Anhänger ziehen?
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
Downloads und weitere Informationenzur Anhänger-und Wohnwagenversicherung
Rechtliche Hinweise

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