D&O Ver­sicherung

Finanzielle Sicherheit für Entscheidungsträger Ihres Unternehmens

Die D&O Ver­sicherung der ÖVB

Immer häu­fi­ger wer­den Füh­rungs­kräf­te, Auf­sichts­rä­te oder Vor­stän­de aus Un­ter­neh­men, Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder Stif­tun­gen für ein­ge­tre­te­ne be­ruf­li­che Fehl­ent­wick­lun­gen zur Re­chen­schaft ge­zo­gen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­set­ze die Haf­tungs­si­tua­tion er­heb­lich ver­schär­fen. Bei be­ruf­li­chen Fehl­ent­schei­dun­gen ge­hen die Schä­den oft in Mil­lio­nen­hö­he. Si­chern Sie sich mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung fi­nan­ziell ab – da­mit Ih­re pri­va­te Exis­tenz nicht ge­fähr­det wird.

Ihre Vorteile
01

Sie schüt­zen sich als Ent­­schei­­dungs­­trä­­ger mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung um­­fas­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen aus dem ei­­ge­nen Un­ter­­neh­­men und Drit­ter.


02

Ihr Pri­vat­ver­mö­gen bleibt bei Scha­­den­­er­­satz­­for­de­run­gen un­­be­rührt – eine D&O Ver­si­che­rung schützt Ih­re be­ruf­li­che und pri­va­te Exis­tenz.


03

Der Ab­schluss der D&O Ver­­si­che­rung er­folgt über das Un­ter­­neh­men zu­guns­ten al­ler Ent­­schei­­dungs­­trä­­ger.

D&O Versicherung – unsere Produkte im Überblick

Mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung sind Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die ver­se­hent­lich von Ih­nen auf­grund von Fehl­ver­hal­ten oder Ver­stößen im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den.

Im Scha­den­fall prü­fen un­se­re er­fah­re­nen Fach­ju­ris­ten, ob und in wel­cher Hö­he ei­ne Scha­den­er­satz­ver­pflich­tung be­steht.

Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren wir für Sie ab.

D&O Versicher­ung für WirtschaftsunternehmenFür je­den Ent­schei­­dungs­­trä­ger in Füh­rungs- und Auf­sichts­gre­mien

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei feh­ler­haf­ter/un­qua­li­fi­zier­ter Per­so­nal­aus­wahl,
  • Aus­wahl ei­nes in­sol­ven­ten Lie­fe­ran­ten, des­sen man­geln­de Leis­tungs­fä­hig­keit ab­seh­bar war, oder
  • bei Fir­men­ak­qui­si­tion zu un­güns­ti­gen Kon­di­tio­nen.
D&O Versicher­ung für gemein­nützige Ein­richt­ungenFür Ent­schei­dungs­­trä­ger aus Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder Stif­tun­gen

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • bei fal­scher Ver­wen­dung zweck­ge­bun­de­ner Spen­den­gel­der, oder
  • bei ei­ner nicht form­ge­rech­ten Kün­di­gung oder
  • weil Sie ver­säumt ha­ben, öf­fent­li­che Mit­tel zu be­an­tra­gen.
Vertrauens­schaden­VersicherungFür je­des Un­ter­neh­men emp­feh­lens­wert

Sie leis­tet zum Bei­spiel

  • Schäden, die Ihr Un­ter­neh­men auf­grund von un­er­laub­ten und vor­sätz­li­chen Hand­lun­gen durch Ver­trau­ens­per­so­nen oder auf­grund von Be­trug durch Drit­te er­lei­det. oder
  • Schä­den, die durch Ver­rat Ih­rer oder frem­der Be­triebs- und Ge­schäfts­ge­heim­nis­se durch Ver­trau­ens­per­so­nen oder auf­grund von Hacker­an­grif­fen ent­ste­hen, sind eben­falls ab­ge­deckt.
FAQ – die häufigsten Fragen zur D&O Versicherung
Besteht eine Rückwärtsversicherung?
In welcher Höhe wird der Abschluss einer D&O Versicherung empfohlen?
Von wem können Schadenersatzansprüche gestellt werden?
Wer braucht eine D&O Versicherung?
Wie ist der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes?
Wie kann ich eine D&O Versicherung abschließen?
Wie kann ich einen D&O Schaden melden?
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