D&O Ver­sicherung

Finanzielle Sicherheit für Entscheidungs­träger Ihres Unternehmens

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Die D&O Ver­sicherung der ÖVB

Im­mer häu­fi­ger wer­den Füh­rungs­kräf­te, Auf­sichts­rä­te oder Vor­stän­de aus Un­ter­neh­men, Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder Stif­tun­gen für ein­ge­tre­te­ne be­ruf­li­che Fehl­ent­wick­lun­gen zur Re­chen­schaft ge­zo­gen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­set­ze die Haf­tungs­si­tua­tion er­heb­lich ver­schär­fen. Bei be­ruf­li­chen Fehl­ent­schei­dun­gen ge­hen die Schä­den oft in Mil­lio­nen­hö­he. Si­chern Sie sich mit un­se­rer D&O Versicherung fi­nan­ziell ab – da­mit Ih­re pri­va­te Exis­tenz nicht ge­fähr­det wird.

Ihre Vorteile

  • Sie schüt­zen sich als Ent­schei­­dungs­­trä­­ger mit un­se­rer D&O Ver­sicherung um­­fas­­send vor Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen aus dem ei­­ge­­nen Un­­ter­­neh­­men und Drit­ter.
  • Ihr Pri­vat­ver­mö­gen bleibt bei Scha­­den­­er­­satz­­for­­de­­run­­gen un­­be­­rührt – eine D&O Ver­­si­che­rung schützt Ih­re be­­ruf­­li­che und pri­­va­­te Exis­tenz.
  • Der Ab­schluss der D&O Ver­­si­che­rung er­­folgt über das Un­­ter­­neh­­men zu­­guns­­ten al­­ler Ent­­schei­­dungs­­trä­­ger.

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D&O Versicherung – unsere Produkte im Überblick

  • Icon Wirtschaftsunternehmen für die D&O Versicherung

    D&O Versicherung für Wirtschafts­unternehmen

    Icon Gemeinnützige Unternehmen

    D&O Versicherung für gemeinnützige Einrichtungen

    Icon Kasse für Vertrauensschadenversicherung

    Vertrauensschaden­versicherung
     

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

D&O Versicherung – unsere Produkte im Überblick

D&O Ver­si­che­rung für Wirt­schafts­un­ter­nehmen
  • Für je­den Ent­schei­­dungs­­trä­ger in Füh­rungs- und Auf­sichts­gre­mien
    Mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung sind Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die ver­se­hent­lich von Ih­nen auf­grund von Fehl­ver­hal­ten oder Ver­stößen im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei feh­ler­­haf­­ter/un­­qua­li­­fi­zier­­ter Per­so­nal­­aus­wahl,
    • Aus­wahl ei­nes in­­sol­ven­ten Lie­fe­ran­ten, des­sen man­geln­de Leis­tungs­­fä­hig­keit ab­seh­bar war, oder
    • bei Fir­men­­ak­­qui­­si­tion zu un­­güns­ti­gen Kon­­di­tio­nen.
    Im Scha­den­fall prü­fen un­se­re er­fah­re­nen Fach­ju­ris­ten, ob und in wel­cher Hö­he ei­ne Scha­­den­­er­­satz­­ver­­pflich­tung be­steht.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren wir für Sie ab.
D&O Versicherung für gemein­nützige Ein­rich­tungen
  • Für Ent­schei­dungs­­trä­ger aus Ver­ei­nen, Ver­bän­den oder Stif­tun­gen
    Mit un­se­rer D&O Ver­si­che­rung sind Ver­mö­gens­schä­den ver­si­chert, die ver­se­hent­lich von Ih­nen auf­grund von Fehl­ver­hal­ten oder Ver­stößen im Rah­men Ih­rer be­ruf­li­chen Tä­tig­keit ver­ur­sacht wer­den.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel
    • bei fal­scher Ver­wen­dung zweck­ge­bun­de­ner Spen­den­gel­der,
    • bei ei­ner nicht form­ge­rech­ten Kün­di­gung oder
    • weil Sie ver­säumt ha­ben, öf­fent­li­che Mit­tel zu be­an­tra­gen.
    Im Scha­den­fall prü­fen un­se­re er­fah­re­nen Fach­ju­ris­ten, ob und in wel­cher Hö­he ei­ne Scha­­den­­er­­satz­­ver­­pflich­tung be­steht.

    Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­­be­rech­tig­te For­de­run­gen weh­ren wir für Sie ab.
Vertrauensschaden­versicherung
  • Für je­des Un­ter­neh­men emp­feh­lens­wert
    Un­se­re Ver­trau­ens­scha­den­­ver­si­che­rung be­wahrt Ihr Un­ter­neh­men vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Straf­ta­ten im Be­reich der Wirt­schafts­kri­mi­na­li­tät.

    Sie leis­tet zum Bei­spiel bei
    • Schä­den, die Ihr Un­ter­neh­men auf­grund von un­er­laub­ten und vor­sätz­li­chen Hand­lun­gen durch Ver­trau­ens­per­so­nen oder auf­grund von Be­trug durch Drit­te er­lei­det.
    • Schä­den, die durch Ver­rat Ih­rer oder frem­der Be­triebs- und Ge­schäfts­ge­heim­nis­se durch Ver­trau­ens­per­so­nen oder auf­grund von Hacker­an­grif­fen ent­ste­hen, sind eben­falls ab­ge­deckt.
    Im Scha­den­fall leis­ten wir Ent­schä­di­gung für Ver­mö­gens­schä­den, die Ih­rem Un­ter­neh­men un­mit­tel­bar durch vor­sätz­li­che Hand­lun­gen von Ver­trau­ens­per­so­nen zu­ge­fügt wer­den.

FAQ – die häufigsten Fragen zur D&O Versicherung

Wie kann ich einen D&O Schaden melden?
Wie kann ich eine D&O Versicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wer braucht eine D&O Versicherung?
  • Eine D&O Ver­si­che­rung kommt in ers­ter Li­nie für Ent­schei­dungs­trä­ger ei­ner GmbH, GmbH & Co. KG und AG so­wie von Non-Profit-Or­ga­ni­sa­tio­nen wie z. B. Stif­tun­gen und Ver­ei­nen in­fra­ge. Dies kön­nen sein:
    • Mit­glie­der des Vor­stands oder der Ge­schäfts­füh­rung und des Auf­sichts­rats/Bei­rats – ins­be­son­de­re GmbH-Ge­schäfts­füh­rer
    • lei­ten­de An­ge­stell­te, Pro­ku­ris­ten, Ge­ne­ral­be­voll­mäch­tig­te und Com­pli­ance-Be­auf­trag­te ei­nes Un­ter­neh­mens
    • Lei­ter und Vor­stän­de von Or­ga­ni­sa­tio­nen wie Ver­ei­nen, Ver­bän­den und Stif­tun­gen
    Es kann im­mer nur das ge­sam­te Lei­tungs­gre­mium ei­nes Un­ter­neh­mens (z. B. ei­ner GmbH) ver­si­chert wer­den.
Von wem können Schadenersatzansprüche gestellt werden?
  • Un­se­re D&O Ver­­si­che­rung schützt Sie vor Scha­­den­­er­satz­­an­sprü­chen
    • des ei­ge­nen Un­ter­neh­mens: d. h. Scha­­den­­er­satz­­an­sprü­chen, die das Un­ter­­neh­men ge­gen Sie als Ma­na­ger gel­tend macht. Dies kann zum Bei­spiel der Fall sein, wenn das Un­ter­­neh­men auf­grund Ih­rer fal­schen Ent­schei­dung Ver­mö­gens­­ein­bußen hin­neh­men muss.
    • aus dem Außen­ver­hält­nis: d. h. Scha­­den­­er­­satz­­an­­sprü­chen Drit­ter, die z. B. ei­ne Be­hör­de ge­gen Sie gel­tend macht, weil Sie Steu­ern oder So­zial­­ver­­si­che­rungs­­bei­­trä­ge un­­ab­­sicht­lich falsch oder nicht ab­ge­führt ha­ben.
Wie ist der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz un­se­rer D&O Ver­si­che­rung be­steht für Pflicht­ver­let­zun­gen, wel­che wäh­rend der Dau­er des Ver­si­che­rungs­ver­trags von Ih­nen be­gan­gen und schrift­lich ge­gen Sie gel­tend ge­macht wer­den.
Besteht eine Rückwärtsversicherung?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz un­se­rer D&O Ver­si­che­rung wird un­be­grenzt für Ih­re in der Ver­gan­gen­heit be­gan­ge­nen Pflicht­ver­let­zun­gen ge­währt, von de­nen Sie oder das Un­ter­neh­men bis zum Ab­schluss der D&O Ver­si­che­rung kei­ne Kennt­nis hat­ten.
In welcher Höhe wird der Abschluss einer D&O Versicherung empfohlen?
  • Es er­folgt ei­ne in­di­vi­du­el­le Be­ra­tung und Ana­ly­se an­hand der Bi­lanz und der Kenn­zah­len des Un­ter­neh­mens, in dem Sie als Ma­na­ger tä­tig sind.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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Trotz größ­ter Sorg­falt kön­­nen im be­­trieb­­li­­chen All­­tag Pan­­nen und Feh­­ler pas­­sie­­ren. Da­­mit Sie und Ihr Un­­ter­­­neh­­men im Fall der Fäl­­le bes­­tens ab­­ge­­si­­chert sind, ist ei­­ne Be­­triebs­­­haft­­pflicht­­­ver­­si­­che­­rung un­­ver­­zicht­­bar. Sie schützt Sie vor den fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen, wenn Sie für feh­­ler­­­haf­­te Leis­­tun­­gen oder man­­gel­­haf­­te Pro­­duk­­te be­­langt wer­­den.

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Ei­ne D&O Ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen zwar Rechts­­schutz­­ele­­men­­te an, er­­setzt je­­doch kei­­ne voll­­stän­­di­­ge Rechts­­schutz­­ab­­si­che­rung. Er­­gän­­zen Sie da­­her Ih­­ren Ver­­si­che­rungs­­schutz durch ei­ne Straf­-Rechts­­schutz­­ver­­si­che­rung und mi­­ni­­mie­­ren Sie da­­mit Ihr fi­­nan­­ziel­­les Ri­­si­­ko im Fal­­le ei­­nes Er­­mitt­­lungs­­­ver­­fah­­rens.

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