• Was ist ein Forderungsservice für Gewerbetreibende?

    Forderungsservice

    Professionelles Inkasso durch unseren Partner

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Der Forderungs­service der ÖVB

Unbezahlte Rechnungen? Schlechte Zahlungsmoral? Sparen Sie sich die teure und zeit­­aufwen­dige Ver­wal­tungs­­ar­beit, For­derungen selbst ein­zu­­trei­ben. Wir bie­ten Ih­nen da­her ab so­fort die Ver­­mittlung eines For­de­rungs­­service. Unser Part­ner H&P For­derungs­­ma­nage­ment GmbH for­dert für Sie die Rech­nung bei Ihrem Schuldner ein.

Ihre Vorteile

  • Sie geben lästige Verwaltungsaufgaben ab.
  • Professionelles Inkasso durch unseren Partner, sodass das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihren Kunden möglichst nicht weiter belastet wird.
  • Sie zahlen weder Service- noch Annahmepauschalen und, sofern Ihr Kunde zahlt, noch nicht einmal Gebühren.

FAQ - die häufigsten Fragen zum Forderungsservice

Was leistet der Forderungsservice?
    • Außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Schuldner
    • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich Beantragung von Mahn­be­scheid/Voll­streckungs­be­scheid inklusive vor­herigen Insolvenz­checks
    • Prüfung der Zwangs­vollstreckung nach Insolvenz
    • Darüber hinaus: Bearbeitung von Einwendungen des Schuldners, Abschluss und Überwachung der Zahlungseingänge
Welche Kosten entstehen für Sie?
  • Der Schuldner zahlt die gesamte For­de­rung ein­schließ­lich Ge­bühren und Aus­lagen:
    Sie zahlen die Ge­büh­ren gemäß Rechts­anwalts­ver­gütungs­gesetz (RVG) des Forderungs­service und die Auslagen.

    Der Schuldner zahlt nicht:
    Sie kommen nur für die Auslagen auf. Auslagen können sein: Einwohner­melde­amts- und Handels­register­anfragen, Gerichts­kosten für Mahn­bescheid oder Klage, Gerichts­vollzieher­kosten. Gebühren für den Forderungs­service fallen nicht an.

    Sie bitten unseren Partner, nicht weiter einzufordern.
    In diesem Fall kommen Sie für Auslagen Dritter sowie für eine Be­arbeitungs­pauschale in Höhe von 85 € zzgl. MwSt. auf.

    Der Schuldner zahlt nur die Haupt­forderung ganz oder teilweise:
    Sie zahlen die Gebühren gemäß Rechts­anwalts­vergütungs­gesetz (RVG) des Forderungs­service und die Auslagen.

    Der Schuldner bestreitet seine For­derung:
    Sie haben die Wahl: H&P bietet Ihnen an, die Forderung für Sie vor Gericht durchzusetzen oder Sie nehmen einen Anwalt Ihrer Wahl. Sie kommen in beiden Fällen für die Auslagen und Gebühren gemäß RVG auf.
    Kosten­beispiele abhängig von Tätigkeits­umfang und Höhe der Forderung:
    •  3.000 €: Auslagen ca. 180 € – Gebühren ca. 280 € zzgl. MwSt.
    • 15.000 €: Auslagen ca. 270 € – Gebühren ca. 870 € zzgl. MwSt.
Wie kann ich den Forderungsservice nutzen?
  • 1. Rufen Sie an unter 0800 1750 505 (aus dem Inland kostenfrei).
    2. Hier erhalten Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.
    3. Klicken Sie dann auf Anmeldung und Sie werden auf die Internetseite des Inkassodienstleisters H&P Forderungs­management GmbH weitergeleitet.
    4. Geben Sie dort den Benutzernamen und das Passwort ein.
    5. In der Eingabemaske ist ein Vertrag mit unserem Inkassodienstleister H&P Forderungsmanagement GmbH hinterlegt. Die sich aus der Nutzung des Forderungsservice ergebenden Rechte und Pflichten sind ausschließlich in diesem Vertrag zwischen Ihnen und dem Inkassodienstleister geregelt.
    6. Schließen Sie den Vertrag mit dem Inkassodienstleister direkt online ab.
    7. Geben Sie alle benötigten Daten zu Gläubiger, Schuldner und Forderung ein – schnell und unkompliziert.
    8. Nachdem Sie die Daten abgeschickt haben, wird Ihnen die Beauftragung bestätigt und Sie bleiben über alle Verfahrensschritte bis zum Abschluss der Bearbeitung informiert.

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