Bau­leistungs­­ver­sicherung

Passender Schutz für Bauherren und Bauunternehmer

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Die Bauleistungs­versicherung der ÖVB

Die auf Ih­rer Bau­­stel­le ge­­­la­­ger­­ten Ma­­­te­­ria­­lien stel­­len ei­­ne er­­­heb­­li­che In­­ves­­ti­­tion dar – ganz zu schwei­­gen vom Roh­­bau. Dem­­­ent­­­spre­chend kann es schnell teu­er wer­­den, wenn es zu Schä­­den kommt. Un­­se­­re Bau­­­leis­­tungs­­ver­­si­­che­­rung schützt Sie wäh­­rend der Bau­­­pha­­se vor den fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen.

Ihre Vorteile

  • Fi­nan­ziel­le Si­cher­heit für die ge­sam­te Bau­pha­se
  • Ab­deckung des Ri­si­kos aus un­vor­her­seh­ba­ren Schä­den
  • Ab­si­che­rung der In­te­res­sen des Bau­herrn und al­ler am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men

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Bauleistungs­versicherung – unser Produkt im Überblick

Um­fang­rei­cher Schutz für Bau­­her­ren und Bau­­un­­ter­­neh­­mer
  • Mit un­se­rer Bau­­­leis­­tungs­­­ver­­si­­che­­rung sind Sie um­­­fang­­reich ge­­gen die fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen durch un­­vor­­­her­­seh­­­ba­­re Schä­­den z. B. durch ex­­tre­­me Wit­­te­­rung, Fahr­­­läs­­sig­­keit, Van­­da­­lis­­mus und bei Dieb­­stahl be­­reits fest ein­­ge­­bau­­ter Tei­­le ab­­ge­­si­chert.
  • Im Scha­­den­­fall er­­set­­zen wir Ih­­nen sämt­­li­che Lie­­fe­­run­­gen und Leis­­tun­­gen, die er­­for­­der­­lich sind, um den Zu­­stand vor Ein­­tritt des Scha­­dens wie­­der­­her­­zu­­stel­­len.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ - die häufigsten Fragen zur Bau­leis­tungs­versicherung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Bau­leistungs­versicherung wichtig?
  • Ei­ne Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist für je­den wich­tig, der Bau­maß­nah­men plant und durch­führt – egal ob Sie Auf­trag­ge­ber (Bau­herr) oder Auf­trag­neh­mer (Bau­un­ter­neh­mer) sind.
Was ist versichert?
  • Versichert sind
    • al­le Bau­leis­tun­gen wie z. B. Neu­bau­ten, Um­bau­vor­ha­ben, Er­wei­te­rungs­bau­ten, Tief­bau­maß­nah­men, auch Ei­gen­leis­tun­gen,
    • al­le Bau­stof­fe und Bau­tei­le ein­schließ­lich der we­sent­lich ein­zu­bau­en­den fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter,
    • Außen­an­la­gen mit Aus­nah­me von Gar­ten­an­la­gen und Be­pflan­zun­gen, die im Rah­men des Bau­vor­ha­bens ein­ge­bracht bzw. aus­ge­führt wer­den.
    Nicht ver­si­chert sind
    • die Bau­stel­len­ein­rich­tung
    • Zeich­nun­gen und Plä­ne
    • Bau­ge­rä­te, Werk­zeu­ge
    • Fahr­zeu­ge al­ler Art
    • Per­so­nen­schä­den
Wann besteht Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Der Ver­si­che­rungs­schutz en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. je­doch schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Sie er­hal­ten von uns ei­ne Ent­schä­di­gung für un­vor­her­ge­se­hen ein­tre­ten­de Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen des ver­si­cher­ten Bau­vor­ha­bens oder ge­la­ger­ter Bau­ma­te­ria­lien z. B. durch
    • Van­da­lis­mus, Bös­wil­lig­keit, Sa­bo­ta­ge
    • Fahr­läs­sig­keit und Van­da­lis­mus
    • Un­ge­schick­lich­keit
    • Dieb­stahl fest ein­ge­bau­ter Tei­le
    • un­be­kann­te Ei­gen­schaf­ten des Bau­grunds
    • Bau­gru­ben­ein­sturz
    • Feh­ler bei der Bau­aus­füh­rung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers, der mit­ver­si­cher­ten Un­ter­neh­men oder ih­rer Re­prä­sen­tan­ten
    • nor­ma­le Wit­te­rungs­ein­flüs­se
    • Dieb­stahl la­gern­der Ma­te­ria­lien
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • nor­ma­le Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Ge­wäs­sern
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion (hier­für emp­feh­len wir den Ab­schluss einer Feu­er-Roh­bau­ver­si­che­rung)
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Wir er­set­zen Ih­nen im Scha­den­fall sämt­li­che Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen, die not­wen­dig sind, um den Zu­stand un­mit­tel­bar vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu ge­hö­ren bei­spiels­wei­se auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten für die Trock­nung von durch­feuch­te­ten Ge­bäu­de­tei­len.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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