Photovoltaik­­ver­sicherung

Schutz vor Reparaturkosten und Ertragsausfall

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Die Photovoltaik­ver­sicherung der ÖVB

So­lar­en­er­gie ist die Ener­gie der Zu­kunft. Um­­welt­­freund­­lich, er­­gie­­big und be­­son­­ders wirt­­schaft­­lich – aber nur so­­lan­­ge nichts pas­­siert. Wird bei­­spiels­­wei­­se ein Wech­­sel­­rich­­ter zer­­stört oder wer­­den die So­­lar­­mo­­du­­le durch Ha­­gel­­schlag be­­schä­­digt, ist die Strom­­pro­­duk­­tion ge­­stört, schlimms­­ten­­falls droht ein To­­tal­­aus­­fall. Un­­se­­re Pho­­to­­vol­­ta­ik­­ver­­si­­che­­rung schützt Sie vor fi­­nan­­ziel­­len Ver­­lus­­ten durch Schä­­den an Ih­­rer Pho­­to­­vol­­ta­ik-An­­la­­ge und mög­­li­­chen Er­­trags­­aus­­fäl­­len.

Ihre Vorteile

  • Sie er­­hal­­ten ei­­ne um­­fas­­sen­­de Ab­­si­che­­rung Ih­­rer Pho­­to­­vol­­ta­ik-An­­la­ge ge­­gen Be­­schä­­di­gun­­gen oder Zer­­stö­­run­­gen zum Neu­­wert.
  • Un­­ser Ver­­si­che­­rungs­­schutz gilt auch bei Schä­­den, die wäh­­rend der Erst­­mon­­ta­ge durch Brand, Blitz­­schlag, Ex­­plo­­sion, Sturm, Ha­­gel, Van­­da­lis­­mus oder Dieb­­stahl ent­­ste­­hen.
  • Sie er­­hal­­ten Er­­satz der ent­­gan­­ge­­nen Ein­­spe­i­se­ver­­gü­­tung im Fal­­le ei­nes Er­­trags­­aus­­falls.

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Photovoltaik­versicherung – unser Produkt im Überblick

Zum Schutz Ih­rer Pho­to­vol­ta­ik-An­la­ge
  • Un­se­re Pho­to­­vol­­ta­ik­­ver­­si­­che­­rung springt ein, wenn Ih­­re Pho­­to­­vol­­ta­ik-An­­la­­ge durch un­­vor­­her­­seh­­ba­­re Er­­eig­­nis­­se wie z. B. Ha­­gel be­­schä­­digt oder zer­­stört wird.
  • Im Scha­den­fall er­­set­­zen wir Ih­­nen die Wie­­der­­her­­stel­­lungs­­kos­­ten bis zur Hö­­he der ver­­ein­­bar­­ten Ver­­si­­che­­rungs­­sum­­me (Neu­­wert).
  • Soll­te es im Scha­­den­­fall zu ei­­ner Un­­ter­­bre­­chung der Strom­­pro­­duk­­tion kom­­men, er­­stat­­ten wir Ih­­nen den da­­raus re­­sul­­tie­­ren­­den Er­­trags­­aus­­fall für ei­­nen be­­stimm­­ten ver­­ein­­bar­­ten Zeit­­raum.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Photo­voltaik­versicherung

Wie kann ich einen Photovoltaikschaden melden?
  • Melden Sie sich bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Photovoltaikversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Warum ist eine Photo­voltaik­versicherung wichtig?
  • Eine Pho­to­vol­ta­ik-An­la­ge stellt ei­nen ho­hen Wert dar, der häu­fig durch ei­nen Kre­dit fi­nan­ziert wird. Die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung schützt Sie vor ei­ner Viel­zahl von Ge­fah­ren und si­chert so Ih­re In­ves­ti­tion. Da Pho­to­vol­ta­ik-An­la­gen häu­fig mit dem Ziel er­rich­tet wer­den, mit dem ein­ge­speis­ten Strom Ge­win­ne zu er­zie­len, sind auch Er­trags­aus­fäl­le ver­si­chert, soll­te die An­la­ge ein­mal durch ei­nen Scha­den funk­tions­los sein.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert sind die im Ver­si­che­rungs­schein ge­nann­ten so­lar­­tech­­ni­schen An­­la­gen und Ge­­rä­te für die Strom­­er­­zeu­gung wie
    • Pho­to­vol­ta­ik-Mo­du­le
    • Mo­dul­tra­ge­ge­stel­le
    • Wech­sel­rich­ter
    • Ein­spei­se- und Er­zeu­gungs­zäh­ler
    • Ak­ku­mu­la­to­ren
    • La­de­reg­ler
    • Tra­fos
    • Über­span­nungs­­schutz­­ein­­rich­tun­gen
    • Blitz­schutz­an­la­gen
    • Gleich- und Wech­sel­­strom­­ver­­ka­be­lung
    ge­mäß Lie­fer­um­fang der Strom­­er­­zeu­gungs­­an­­la­ge

    Nicht ver­si­chert sind z. B.
    • Tei­le, die wäh­rend der Le­bens­dau­er er­fah­rungs­ge­mäß mehr­fach aus­ge­tauscht wer­den müs­sen
    • Tei­le, die nicht dem di­rekten Be­trieb der Pho­to­vol­ta­ik-An­la­ge die­nen
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nann­te All-Risk-Deckung bzw. All­ge­fah­ren­deckung. Damit sind alle Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt.

    Sie leis­tet Ent­schä­di­gung für un­vor­her­seh­ba­re Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen so­wie bei Ab­han­den­kom­men durch Dieb­stahl.

    Ver­si­chert sind ins­be­son­dere Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen durch:
    • Be­die­nungs­feh­ler, Un­ge­schick­lich­keit, Vor­satz Drit­ter
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion so­wie Schä­den, die durch Lösch­ar­bei­ten ent­ste­hen
    • Was­ser, Feuch­tig­keit
    • Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub, Sa­bo­ta­ge
    • Kons­truk­tions-, Ma­te­rial- oder Aus­füh­rungs­feh­ler
    • Be­schä­di­gung durch Tie­re z. B. Tier­bis­se
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • In un­se­rer Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung be­steht z. B. kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch
    • be­triebs­be­ding­te nor­ma­le bzw. vor­zei­ti­ge Ab­nut­zung oder Al­te­rung
    • Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Erd­be­ben und de­ren Fol­gen
Welche Leistungen werden im Schadenfall erbracht?
  • Im Scha­den­fall er­­set­zen wir Ih­nen die Wie­­der­­her­­stel­­lungs- bzw. Wie­­der­­be­­schaf­fungs­­kos­­ten bis zur Hö­he der Ver­si­che­rungs­­sum­me (Neu­wert).
Was passiert bei einem Ertragsausfall?
  • Der Er­trags­aus­fall für die ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­ver­gü­tung auf­grund ei­nes ver­si­cher­ten Sach­scha­dens ist au­to­ma­tisch mit­ver­si­chert. Wir er­stat­ten Ih­nen die ent­gan­ge­ne Ein­spei­se­ver­gü­tung in der tat­säch­li­chen Hö­he für den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zeit­raum.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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