Transport­versicherung

Absicherung von Waren und Gütern beim Transport

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Die Transport­versicherung der ÖVB

Der Ver­sand und der Trans­­port von Wa­­ren und Gü­­tern al­­ler Art sind nicht oh­­ne Ri­­si­­ko. Je­­des Ge­­schäft ist erst dann ab­­ge­­schlos­­sen, wenn die Trans­­port­­gü­­ter un­­be­­schä­­digt beim Emp­fän­­ger ein­­tref­­fen. Da­­her ist es wich­­tig, sich vor fi­­nan­­ziel­­len Fol­­gen zu schüt­­zen, wenn Wa­­ren auf dem Trans­­port­­weg be­­schä­­digt wer­­den oder ver­­lo­­ren ge­­hen. Schließ­­lich kön­­nen Scha­­den­­er­­satz­­­an­­sprü­­che oder Ent­­schä­­di­­gungs­­zah­­lun­­gen schnell teu­er wer­­den.

Ihre Vorteile

  • In­di­vi­du­el­ler Ver­si­che­rungs­schutz für Ih­re Trans­port­gü­ter bis zum Ziel­ort
  • Re­du­zie­rung des Trans­port­ri­si­kos und kal­ku­lier­ba­re Kos­ten
  • Welt­wei­ter Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen al­le Ge­fah­ren

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Transportversicherung – unsere Produkte im Überblick

  • Icon LKW für Wartentransport

    Warentransport­versicherung

    Icon Paket für Transportversicherung Werksverkehr

    Werkverkehrs­versicherung

    Icon Schiene für Verkehrsrechtsschutz

    Verkehrshaftungs­versicherung

    Icon Mann im Transporter für Ausstellungs- und Messeversicherung

    Ausstellungs- und Messeversicherung

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Transport­versicherung – unsere Produkte im Überblick

Warentransport­versicherung
  • Da­mit Ih­re Wa­ren und Gü­ter si­cher an­kom­men
    Un­se­re Wa­ren­trans­port­­ver­si­che­rung schützt al­le Ih­re Wa­ren und Gü­ter, die Sie ver­sen­den oder be­zie­hen – egal ob sie mit ei­ge­nen oder frem­den Trans­port­mit­teln be­för­dert wer­den.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung
    • Wa­ren und Gü­ter al­ler Art (außer le­ben­de Tie­re)
    • Mehr­weg­ver­packun­gen
    • Ih­re Werk­zeu­ge
    Wir leis­ten Er­satz für be­schä­dig­te bzw. ver­lo­ren ge­gan­ge­ne Wa­ren laut Kauf- bzw. Lie­fer­rech­nung.

    Wir über­neh­men die Kos­ten für die Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ggf. Ver­nich­tung der be­schä­dig­ten Wa­re.
Werkverkehrs­versicherung
  • Für je­den, der Wa­ren und Gü­ter mit ei­ge­nen Fahr­zeu­gen be­för­dert
    Wenn Sie mit be­triebs­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen Ih­re ei­ge­nen Wa­ren und Gü­ter be­för­dern, sind die­se auf dem Trans­port­weg bes­tens ab­ge­si­chert.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung:
    • ei­ge­ne Han­dels­wa­re (außer le­ben­de Tie­re)
    • so­wie zur Re­pa­ra­tur über­nom­me­ne Wa­re so­wie Hilfs­mit­tel und Werk­zeu­ge, die Sie oder Ih­re Mit­ar­bei­ter mit be­triebs­ei­ge­nen Fahr­zeu­gen trans­por­tie­ren
    Wir leis­ten Er­satz für die beim Trans­port be­schä­dig­ten Sa­chen laut Ein­kaufs- bzw. Ver­kaufs­rech­nung (Han­dels­wert).

    Wir über­neh­men die Kos­ten für die Ber­gung, Be­sei­ti­gung und ggf. Ver­nich­tung der ver­si­cher­ten Sa­chen.
Verkehrshaftungs­versicherung
  • Un­ver­zicht­bar für je­den Fracht­füh­rer
    Wenn Sie als Fracht­füh­rer frem­de Wa­ren ge­gen Ent­gelt be­för­dern, schützt Sie un­se­re Ver­kehrs­haf­tungs­­­ver­si­che­rung ge­gen An­sprü­che aus den von Ih­nen ge­schlos­se­nen Ver­kehrs­ver­trä­gen.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung
    • Spe­di­tions­gü­ter al­ler Art
    • Mas­sen- und Schütt­gü­ter wie zum Bei­spiel Sand oder Kies
    • land­wirt­schaft­li­che Gü­ter
    Wir prü­fen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den zu haf­ten ha­ben. Be­rech­tig­te An­sprü­che be­glei­chen wir. Un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab.
Ausstellungs- und Messeversicherung
  • Ein Muss bei je­der Mes­se oder Aus­stel­lung
    Als Aus­stel­ler tra­gen Sie das Ri­si­ko für Ihr Fir­men­ei­gen­tum kom­plett selbst. Mit un­se­rer Aus­stel­lungs- und Trans­port­­ver­si­che­rung sind Ih­re Aus­stel­lungs­gü­ter und Ihr Stand einschl. Aus­stat­tung und Ein­rich­tung wäh­rend der Trans­por­te, der Auf- und Ab­bau­ta­ge so­wie für die Dau­er der Aus­stel­lung ab­ge­si­chert.

    Ver­si­chert sind je nach Ver­ein­ba­rung
    • alle ge­zeig­ten Aus­stel­lungs­gü­ter (außer le­ben­de Tie­re) wie zum Bei­spiel Ma­schi­nen, tech­ni­sche und elek­tro­ni­sche Ge­rä­te, Mö­bel und Tex­ti­lien
    • Stand­aus­rüs­tung
    • Ei­gen­tum von Stand­be­auf­trag­ten
    Wir leis­ten Er­satz für zer­stör­te bzw. ge­stoh­le­ne Aus­stel­lungs­stücke.

    So­fern Aus­stel­lungs­gü­ter durch Be­su­cher be­schä­digt werden, über­neh­men wir die Kos­ten für die nö­ti­ge Re­pa­ra­tur.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Transport­versicherung

Wie kann ich einen Transportschaden melden?
Wie kann ich eine Transportversicherung abschließen?
  • Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Für wen ist eine Trans­port­versicherung wichtig?
  • Ei­ne Trans­port- bzw. Trans­port- und Aus­stel­lungs­ver­si­che­rung ist je­dem Un­ter­neh­men zu emp­feh­len, das Wa­ren und Gü­ter al­ler Art mit ei­ge­nen Fahr­zeu­gen be­för­dert, von ei­nem Spe­di­teur oder Fuhr­un­ter­neh­men trans­por­tie­ren lässt oder sich auf Aus­stel­lun­gen und Mes­sen prä­sen­tiert.

Wer benötigt eine Verkehrshaftungs­versicherung?
  • Eine Ver­kehrs­­haf­tungs­­ver­­si­che­rung
    • müs­sen al­le Fracht­füh­rer ab­schließen, die ge­schäfts­mäßi­ge oder ent­gelt­li­che Be­för­de­run­gen von Gü­tern mit Kraft­fahr­zeu­gen ein­schließ­lich An­hän­gern über 3,5 Ton­nen zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht aus­füh­ren (Pflicht­ver­si­che­rung)
    • soll­ten al­le wei­te­ren Fracht­füh­rer ab­schließen, die die oben ge­nann­ten Be­för­de­run­gen mit Kraft­fahr­zeu­gen ein­schließ­lich An­hän­gern un­ter 3,5 Ton­nen zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht aus­füh­ren.
Wann besteht Versicherungs­schutz?
  • Ver­si­che­rungs­schutz be­steht, nach Ver­­ein­ba­rung, auf dem kom­plet­ten Trans­­port­­weg, d. h. vom Ab­­sen­der bis zum Emp­fän­ger inkl. al­ler Be- und Ent­la­de­­vor­gän­ge so­wie not­wen­di­ger Zwi­schen­­la­ge­run­gen.
Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
  • Un­se­re Warentrans­port­ver­si­che­rung bie­tet ei­ne so­ge­nann­te All­ge­fah­ren­deckung. Da­mit sind al­le Ge­fah­ren und Schä­den, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen sind, durch die Ver­si­che­rung ab­ge­deckt. Ver­si­che­rungs­schutz be­steht u. a. bei Ver­lust und Be­schä­di­gung durch Un­fall des Trans­port­mit­tels, Ein­bruch­dieb­stahl in das Trans­port­mit­tel, Dieb­stahl des ge­sam­ten Fahr­zeugs, Un­fäl­le beim Be- und Ent­la­den oder ei­ne Be­schä­di­gung des Fahr­zeugs und der da­rin be­find­li­chen ver­si­cher­ten Gü­ter durch Brand, Blitz­schlag oder Ex­plo­sion.
    Unsere Werkverkehrsversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der versicherten Waren während des Transports z. B. durch
    • Unfall des Transportmittels, z. B. durch Zusammenstoß
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • höhere Gewalt
    • Diebstahl oder Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs
    • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung
    • Schäden beim Be- und Entladen
    Unsere Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die, teilweise sogar zwingend vorgeschriebene, gesetzliche und unter Umständen vertragliche Haftung des Unternehmers aus Verkehrsverträgen.
    Unsere Ausstellungs- und Messeversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der Ausstellungsstücke oder den Ausstellungsstand einschl. Einrichtung, z.B.
    • Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß;
    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • böswillige Beschädigung
    • Einbruchdiebstahl, Diebstahl
    • Beraubung, Abhandenkommen
    • höhere Gewalt
    • gewöhnlicher Bruch.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • Nicht ver­si­chert sind ins­be­son­de­re Schä­den, die ent­stan­den sind durch
    • vor­sätz­li­ches Han­deln des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Re­prä­sen­tan­ten
    • Kriegs­er­eig­nis­se je­der Art oder in­ne­re Un­ru­hen
    • Ter­ror­ak­te
    • Kern­ener­gie
    • Feh­len han­dels­üb­li­cher Ver­packun­gen oder Män­gel an han­dels­üb­li­chen Ver­packun­gen
Welche Leistungen erbringt eine Transport­versicherung im Schaden­fall?
  • Die Transport­versicherung er­setzt
    • die Re­pa­ra­tur­kos­ten für be­schä­dig­te Gü­ter
    • maxi­mal die ver­ein­bar­te Ver­si­che­rungs­sum­me bei To­tal­scha­den oder Ver­lust des Gu­tes
    • für Fracht­füh­rer die Be­frie­di­gung be­rech­tig­ter An­sprü­che ge­mäß § 431f HGB (Han­dels­ge­setz­buch)

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder fragen Sie Ihre ÖVB Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.

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