Die Transportversicherung der ÖVB
Der Versand und der Transport von Waren und Gütern aller Art sind nicht ohne Risiko. Jedes Geschäft ist erst dann abgeschlossen, wenn die Transportgüter unbeschädigt beim Empfänger eintreffen. Daher ist es wichtig, sich vor finanziellen Folgen zu schützen, wenn Waren auf dem Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen. Schließlich können Schadenersatzansprüche oder Entschädigungszahlungen schnell teuer werden.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Transportversicherung – unsere Produkte im Überblick
- Warentransportversicherung
-
-
Damit Ihre Waren und Güter sicher ankommenUnsere Warentransportversicherung schützt alle Ihre Waren und Güter, die Sie versenden oder beziehen – egal ob sie mit eigenen oder fremden Transportmitteln befördert werden.
Versichert sind je nach Vereinbarung- Waren und Güter aller Art (außer lebende Tiere)
- Mehrwegverpackungen
- Ihre Werkzeuge
Wir leisten Ersatz für beschädigte bzw. verloren gegangene Waren laut Kauf- bzw. Lieferrechnung.
Wir übernehmen die Kosten für die Bergung, Beseitigung und ggf. Vernichtung der beschädigten Ware.
-
- Werkverkehrsversicherung
-
-
Für jeden, der Waren und Güter mit eigenen Fahrzeugen befördertWenn Sie mit betriebseigenen Fahrzeugen Ihre eigenen Waren und Güter befördern, sind diese auf dem Transportweg bestens abgesichert.
Versichert sind je nach Vereinbarung:- eigene Handelsware (außer lebende Tiere)
- sowie zur Reparatur übernommene Ware sowie Hilfsmittel und Werkzeuge, die Sie oder Ihre Mitarbeiter mit betriebseigenen Fahrzeugen transportieren
Wir leisten Ersatz für die beim Transport beschädigten Sachen laut Einkaufs- bzw. Verkaufsrechnung (Handelswert).
Wir übernehmen die Kosten für die Bergung, Beseitigung und ggf. Vernichtung der versicherten Sachen.
-
- Verkehrshaftungsversicherung
-
-
Unverzichtbar für jeden FrachtführerWenn Sie als Frachtführer fremde Waren gegen Entgelt befördern, schützt Sie unsere Verkehrshaftungsversicherung gegen Ansprüche aus den von Ihnen geschlossenen Verkehrsverträgen.
Versichert sind je nach Vereinbarung- Speditionsgüter aller Art
- Massen- und Schüttgüter wie zum Beispiel Sand oder Kies
- landwirtschaftliche Güter
Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden zu haften haben. Berechtigte Ansprüche begleichen wir. Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab.
-
- Ausstellungs- und Messeversicherung
-
-
Ein Muss bei jeder Messe oder AusstellungAls Aussteller tragen Sie das Risiko für Ihr Firmeneigentum komplett selbst. Mit unserer Ausstellungs- und Transportversicherung sind Ihre Ausstellungsgüter und Ihr Stand einschl. Ausstattung und Einrichtung während der Transporte, der Auf- und Abbautage sowie für die Dauer der Ausstellung abgesichert.
Versichert sind je nach Vereinbarung- alle gezeigten Ausstellungsgüter (außer lebende Tiere) wie zum Beispiel Maschinen, technische und elektronische Geräte, Möbel und Textilien
- Standausrüstung
- Eigentum von Standbeauftragten
Wir leisten Ersatz für zerstörte bzw. gestohlene Ausstellungsstücke.
Sofern Ausstellungsgüter durch Besucher beschädigt werden, übernehmen wir die Kosten für die nötige Reparatur.
-
FAQ – die häufigsten Fragen zur Transportversicherung
- Wie kann ich einen Transportschaden melden?
-
-
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
-
- Wie kann ich eine Transportversicherung abschließen?
-
-
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
-
- Für wen ist eine Transportversicherung wichtig?
-
-
- Wer benötigt eine Verkehrshaftungsversicherung?
-
-
Eine Verkehrshaftungsversicherung
- müssen alle Frachtführer abschließen, die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen (Pflichtversicherung)
- sollten alle weiteren Frachtführer abschließen, die die oben genannten Beförderungen mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ausführen.
-
- Wann besteht Versicherungsschutz?
-
-
Versicherungsschutz besteht, nach Vereinbarung, auf dem kompletten Transportweg, d. h. vom Absender bis zum Empfänger inkl. aller Be- und Entladevorgänge sowie notwendiger Zwischenlagerungen.
-
- Welche Gefahren und Schäden sind versichert?
-
-
Unsere Warentransportversicherung bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung. Damit sind alle Gefahren und Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, durch die Versicherung abgedeckt. Versicherungsschutz besteht u. a. bei Verlust und Beschädigung durch Unfall des Transportmittels, Einbruchdiebstahl in das Transportmittel, Diebstahl des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder eine Beschädigung des Fahrzeugs und der darin befindlichen versicherten Güter durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.Unsere Werkverkehrsversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der versicherten Waren während des Transports z. B. durch
- Unfall des Transportmittels, z. B. durch Zusammenstoß
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- höhere Gewalt
- Diebstahl oder Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug, Raub und räuberische Erpressung
- Schäden beim Be- und Entladen
Unsere Verkehrshaftungsversicherung übernimmt die, teilweise sogar zwingend vorgeschriebene, gesetzliche und unter Umständen vertragliche Haftung des Unternehmers aus Verkehrsverträgen.Unsere Ausstellungs- und Messeversicherung leistet unter anderem bei Beschädigung oder Verlust der Ausstellungsstücke oder den Ausstellungsstand einschl. Einrichtung, z.B.- Unfall des Transportmittels, z.B. durch Zusammenstoß;
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- böswillige Beschädigung
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl
- Beraubung, Abhandenkommen
- höhere Gewalt
- gewöhnlicher Bruch.
-
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
-
-
Nicht versichert sind insbesondere Schäden, die entstanden sind durch
- vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
- Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen
- Terrorakte
- Kernenergie
- Fehlen handelsüblicher Verpackungen oder Mängel an handelsüblichen Verpackungen
-
- Welche Leistungen erbringt eine Transportversicherung im Schadenfall?
-
-
Die Transportversicherung ersetzt
- die Reparaturkosten für beschädigte Güter
- maximal die vereinbarte Versicherungssumme bei Totalschaden oder Verlust des Gutes
- für Frachtführer die Befriedigung berechtigter Ansprüche gemäß § 431f HGB (Handelsgesetzbuch)
-