• Was ist eine Anhängerversicherung?

    Anhänger- und Wohnwagen­versicherung

    Damit Sie sicher transportieren können

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Die Anhänger- und Wohnwagen­ver­sicherung der ÖVB

Ein An­hän­ger oder Wohnwagen ist sehr nütz­lich, vor al­lem wenn man hin und wie­der viel zu trans­por­tie­ren hat. Schnell wird er hin­ter das Au­to ge­spannt und bie­tet zu­sätz­li­chen Stau­raum.
Auch wenn An­hän­ger oder Wohnwagen nur ge­mein­sam mit ei­nem Au­to ge­nutzt wer­den, be­nö­ti­gen Sie ei­ne Kfz-Ver­si­che­rung. In­for­mie­ren Sie sich jetzt über un­se­re Kfz-Haft­pflicht für pri­vat ge­nutz­te An­hän­ger bzw. Wohnwagen und un­se­re An­ge­bo­te in der Kas­ko­ver­si­che­rung.

  • Per­sön­li­che Be­treu­ung vor Ort – auch und ge­ra­de im Scha­den­fall
  • Abdeckung von Per­so­nen­schä­den bis zu 15 Mio. €
  • Abdeckung von Sach- und Ver­mö­gens­schä­den bis zu 100 Mio. €

Anhänger- und Wohnwagenversicherung für den Privatverkehr – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Haftpflicht Komfort Teilkasko Komfort Vollkasko Komfort
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
i
Per­sonen­schäden
i
15 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mögens­schäden
i
100 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Brand oder Ex­plo­sion
i
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Über­schwem­mung
i
Zu­sammen­stoß mit Tie­ren al­ler Art
i
Glas­bruch und Glas­reparatur
i
Kurz­schluss an der Ver­kabe­lung
i
Tier­biss
i
bis 3.000 € bis 3.000 €
La­winen, Erd­rutsche und Erd­fall
i
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schlüs­sel­verlust
i
Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
i
5.000 € 5.000 €
Van­dalis­mus
i
Selbst ver­schulde­te Un­fälle
i
Fahrer­flucht des Unfall­gegners
i
Trans­port auf ei­nem Schiff
i
Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 €.

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Anhänger- ­und Wohnwagenversicherung

Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger- und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Anhänger- und Wohnwagenschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
  • Für An­hän­ger bzw. Wohnwagen be­steht zwar kei­ne Zu­las­sungs­pflicht, aber ei­ne Kenn­zei­chen­pflicht. Den­noch ist ei­ne ei­ge­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll. Um ei­nen An­hän­ger oder Wohnwagen hin­ter ein Fahr­zeug span­nen zu dür­fen, müs­sen Sie bei der Zu­las­sungs­stel­le ein Kenn­zei­chen be­an­tra­gen. Da­für sind die Zu­las­sungs­be­schei­ni­gung Teil II, die Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung und ei­ne Her­stel­ler­be­schei­ni­gung bzw. ein TÜV-Gut­ach­ten not­wen­dig.

    Nach­dem der An­hän­ger bzw. Wohnwagen zu­ge­las­sen wur­de, be­kommt die­ser ein ei­ge­nes Kenn­zei­chen und es fällt Kfz-Steu­er an.
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
  • Die zu­läs­si­ge Last ist im Fahr­zeug­schein je­des Au­tos an­ge­ge­ben. Aus­schlag­ge­bend sind die Art des An­hän­gers und die des Zug­fahr­zeugs. Theo­re­tisch dür­fen Pkw und SUV ei­ne Last von bis zu 3,5 t zie­hen. Die­se kann al­ler­dings in den sel­tens­ten Fäl­len tat­säch­lich an­ge­hängt wer­den.

    Bei ei­nem Pkw darf die Last nicht hö­her als das zu­läs­si­ge Ge­samt­ge­wicht des Zug­fahr­zeugs bzw. bei SUV nicht hö­her als das 1,5-fa­che des zu­läs­si­gen Ge­samt­ge­wichts sein. Wich­tig ist außer­dem, ob es sich um ein ge­brems­tes oder un­ge­brems­tes An­hän­germo­dell han­delt. Be­sitzt der An­hän­ger ein hy­drau­li­sches Brems­sys­tem, darf er in der Re­gel mit mehr Ge­wicht be­la­den wer­den.
Wer darf einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen?
  • Kleine An­hän­ger oder Wohnwagen dür­fen be­reits mit der Füh­rer­schein­klas­se B ge­zo­gen wer­den. Das Ge­wicht des An­hän­gers bzw. Wohnwagens darf da­bei nicht mehr als 750 kg und das Ge­samt­ge­wicht aus Au­to und An­hän­ger bzw. Wohnwagen darf maxi­mal 3,5 t be­tra­gen.

    Bei größe­ren An­hän­gern, Wohnwagen oder Pfer­de­wa­gen emp­fiehlt es sich des­halb, den Zu­satz­schlüs­sel B96 zu er­wer­ben. Vor­aus­set­zung hier­für ist ein Füh­rer­schein der Klas­se B. Wer die­sen be­sitzt, muss 2,5 Stun­den Theo­rie und ei­ne 3,5-stün­di­ge Praxis­fahrt mit dem An­hän­ger bei der Fahr­schu­le ab­sol­vie­ren. Die Be­gren­zung für den Zu­satz B96 liegt bei ei­nem Ge­samt­ge­wicht von 4.250 kg. Der An­hän­ger bzw. Wohnwagen darf da­bei über 750 kg wie­gen.

    Für be­son­ders große An­hän­ger muss ein Füh­rer­schein mit der Er­gän­zungs­klas­se E ge­macht wer­den. Ge­läu­fig ist die­ser Füh­rer­schein un­ter der Be­zeich­nung BE, da eben­falls ei­ne Fahr­er­laub­nis der Klas­se B be­ste­hen muss. Hier­für muss ei­ne ei­ge­ne Füh­rer­schein­prü­fung ab­ge­legt wer­den. Nach Be­ste­hen dür­fen die Fah­rer An­hän­ger mit ei­ner Ge­samt­mas­se von 3.500 kg an ih­re Fahr­zeu­ge an­kup­peln und zie­hen.
Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
  • Im Jahr 2013 wur­de die 3. EG-Richt­li­nie durch die Bun­des­re­gie­rung ge­än­dert. Seit­dem gibt es ei­ni­ge Neu­erun­gen in der Füh­rer­schein­klas­se B. Für Fah­rer von Fahr­zeu­gen, die ei­nen Wohn­wa­gen zie­hen wol­len, kom­men seit­dem drei ver­schie­de­ne Füh­rer­schein­klas­sen in­fra­ge:
    • Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se B kön­nen Pkw mit ei­nem An­hän­ger bis zu 750 kg (zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht) ge­fah­ren wer­den.
    • Der Zu­satz B96, auch Schlüs­sel­zahl B96 ge­nannt, er­laubt das Fah­ren ei­nes Pkw mit ei­nem An­hän­ger über 750 kg (zu­läs­si­ges Ge­samt­ge­wicht) und ei­ner Kom­bi­na­tion von Fahr­zeug und An­hän­ger zwi­schen 3.500 kg und 4.250 kg.
    • Bei Er­werb der Füh­rer­schein­klas­se BE dür­fen Pkw mit An­hän­ger zwi­schen 750 kg und 3.500 kg zu­läs­si­ger Ge­samt­mas­se ge­fah­ren wer­den.
    Die Schlüs­sel­zahl B96 ist der gän­gi­ge Wohn­wa­gen-Füh­rer­schein. Ei­ni­ge Mo­del­le kön­nen auch mit ei­nem nor­ma­len B-Füh­rer­schein be­dient wer­den. Wer be­son­ders schwe­re Wohn­wa­gen zie­hen möch­te, muss ei­ne Fahr­er­laub­nis der Klas­se BE be­sit­zen.
Kaufvertrag für Anhänger- und Wohnwagen
Versicherungsbedingungen für Anhänger- und Wohnwagenversicherung

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