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E-Scooter Versicherung

wendig und flexibel unterwegs

E-Scooter-Versicherung berechnen

Die E-Scooter-Versicherung der ÖVB

Mit dem E-Scooter durch die Stadt cruisen macht Spaß. Damit Sie auch sicher unterwegs sind, ist unsere E-Scooter-Versicherung die richtige Wahl. Die E-Scooter-Versicherung der ÖVB schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle oder Diebstahl entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für alle, die einen E-Scooter besitzen, verpflichtend. Zusätzlich können Sie eine Teilkaskoversicherung abschließen. Die Teilkaskoversicherung greift bei Diebstahl oder auch bei Schäden durch Brand, Explosion oder einem Zusammenstoß mit Tieren. 

Die E-Scooter-Versicherung der ÖVB bietet Ihnen darüber hinaus wichtige zusätzliche Leistungen und die persönliche Betreuung im Schadensfall. Mit der E-Scooter-Versicherung erhalten Sie eine Plakette für Ihren E-Scooter, welche Sie einfach auf die dafür vorgesehene Stelle am Fahrzeug kleben. 

  • Gut geschützt in die E-Scooter Saison

  • Starke Kombination aus Haft­pflicht- und Teil­kasko­versicherung
  • Wendiger E-Scooter mit großem Schutz bei jeder Fahrt

Wichtige Infos rund um E-Scooter

Checkliste für Ihren E-Scooter

Nur dann gilt Ihr E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeug) als verkehrstüchtig:

  • Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
  • E-Scooter dürfen maximal 20 km/h fahren und
  • benötigen eine Lenk-/Haltestange,
  • zwei Bremsen,
  • ein Licht sowie
  • eine hell tönende Glocke.
  • Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen.
  • E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.
  • E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.

1. März ist Stichtag!

Für alle E-Scooterfahrer ist der 1. März ein besonderes Datum: Die neue Saison beginnt und es ist Zeit für ein neues Kennzeichen. Sie endet immer am 28. Februar (bzw. in Schaltjahren am 29. Februar) des Folgejahres.
Übrigens: Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Versicherung abschließen, fällt der Jahresbeitrag natürlich entsprechend geringer aus.

E-Scooter-Versicherung – unsere Tarife im Überblick

Sie fragen sich, ob Sie eine Teilkaskoversicherung wirklich benötigen? Wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Mit der Haftpflichtversicherung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Sie schützt vor Ansprüchen bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen zufügen. Wenn Sie auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, zum Beispiel durch Diebstahl, Brand oder Tierbiss, absichern möchten, sollten Sie Ihre E-Scooter-Versicherung mit einer Teilkaskoversicherung erweitern.

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Haftpflicht Haftpflicht und Teilkasko
Beitrag Haft­pflicht­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
i
25 €* Leistung nicht enthalten
Beitrag Teil­kas­ko­ver­si­che­rung
ab 1. März 2024
i
Leistung nicht enthalten 35 € (150 € Selbstbeteiligung)
Ge­samt­bei­trag (inkl. VersSt.)
ab 1. März 2024
i
25 €* 60 €*
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
i
Leistung enthalten Leistung enthalten
Per­so­nen­schä­den
i
15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
i
100 Mio. € 100 Mio. €
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Brand oder Ex­plo­sion
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Über­schwem­mung
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Glas­bruch
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Kurz­schluss an der Ver­kabelung
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Tier­biss
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
La­wi­nen, Erd­rutsch, Erd­fall
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Schlüs­sel­ver­lust
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
Fahr­zeug- und Zu­be­hör­tei­le
i
Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

E-Scooter-Versicherung berechnen

E-Scooter-Versicherung berechnen

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*Jüngste Nutzer unter 23 Jahren zahlen 35 € in der Haftpflichtversicherung. Nutzer ab 23 Jahren zahlen 25 € in der Haftpflichtversicherung.

Preisbeispiel: E-Scooter-Versicherung

ÖVB Kunde freut sich über sein E-Scooter-Preisbeispiel.

Lisas Ver­sicherungs­schutz bei der ÖVB

Lisa wohnt in einer WG in Bremen. Sie hat sich für die E-Scooter-Versicherung in der Haftpflichtvariante entschieden. So ist sie vor finanziellen Schäden durch von ihr verursachte Unfälle geschützt, falls mal was auf dem Weg zur Uni passiert.

Soviel kostet die E-Scooter-Versicherung für Lisa

25 Euro/Jahr*
*Info: Der angezeigte Preis wird auf Grundlage folgender Annahmen berechnet:
  • Versicherungszeitraum: 01.03.2024 bis 28.02.2025
  • Jahresbeitrag
  • Haftpflichtversicherung
  • Fahrzeug: E-Scooter bis 20km/h
  • Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1998
  • PLZ: 28195 Bremen

E-Scooter versichern über den Online-Abschluss

Versichern Sie jetzt ganz einfach Ihr Fahrzeug online und wir senden Ihnen die Versicherungsplakette bequem nach Hause. Sie haben sofort ab Erhalt der Versicherungsplakette Versicherungsschutz für Ihren gewünschten Versicherungszeitraum.

E-Scooter-Versicherung berechnen

FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zur E-Scooter-Versicherung

Welche E-Scooter-Versicherung brauche ich?
  • Die ÖVB bietet mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Grunddeckung an und schützt Sie vor Ansprüchen aus Schäden, die Sie anderen zufügen. Außerdem können Sie diesen Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern und Ihr Fahrzeug z. B. gegen Diebstahl absichern. Wählen Sie Ihre Deckung in der E-Scooter-Versicherung einfach selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Schaden melden?
  • Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater helfen.
Wie kann ich eine E-Scooter-Versicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
  • Sie benötigen nur die Betriebserlaubnis. Zusätzlich müssen Sie noch den Beitrag bezahlen und schon können Sie in die neue Saison starten.
     
Welche Dauer hat meine E-Scooter-Versicherung?
  • Die E-Scooter-Versicherung gilt immer vom 1. März bis zum 28./29. Februar des Folgejahres. Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt versichert werden soll, ist die Laufzeit entsprechend kürzer und der Beitrag verringert sich.
Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?
  • Ja, es besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für E-Scooter. Dafür muss das Elektrokleinstfahrzeug gewisse Eigenschaften besitzen, damit es die Versicherungsplakette bekommt.
Welche Voraussetzungen muss mein E-Scooter besitzen, damit er eine Versicherungsplakette erhält?
  • Das Fahrzeug muss eine gültige Betriebserlaubnis besitzen. Außerdem dürfen E-Scooter maximal 20 km/h fahren und sie benötigen eine Lenk-/Haltestange, zwei Bremsen, ein Licht sowie eine hell tönende Glocke. Das Gewicht darf maximal 55 kg betragen. E-Scooter dürfen zwei Meter lang, 70 cm breit und 1,40 m hoch sein.

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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Alternativ verwenden Sie unsere Beratersuchfunktion.

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Neben der E-Scooter-Versicherung sinnvoll

Fahrrad­-
versicherung

Wer gerne Rad fährt, braucht diese Ver­sicher­ung. Egal wie und wo Sie radeln, die Fahr­rad­ver­sicherung greift immer. Für elektrische Fahr­räder gilt eben­falls der volle Ver­sicherungs­schutz – solange diese ohne Nummern­schild und/oder Führer­schein gefahren werden.
Das Beste: Es gibt keine Selbst­be­teiligung.

zur Fahrradversicherung

Kfz-­Versicherung

Verkehrsunfälle kön­nen schnell teu­er wer­den. Da­rum ist je­der Fahr­­zeug­­hal­­ter ge­setz­lich ver­pflich­tet, ei­ne Kfz-Haft­­pflicht­­ver­si­che­rung ab­­zu­­schließen – den per­fek­ten Schutz bie­tet Ih­nen un­se­re Kfz-Ver­si­che­rung!

zur Kfz-Versicherung

Verkehrs-
Rechtsschutz

Als Ver­kehrs­teil­neh­mer sind Sie mit die­sem Bau­stein im Fall von Strei­tig­kei­ten im Straßen­ver­kehr op­ti­mal ver­si­chert – als Ei­gen­tü­mer und Hal­ter von Fahr­zeu­gen, aber auch als Fahr­gast, Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer.

zur Rechtsschutz

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.