Bauleistungs­versicherung

Sicher in der gesamten Bauzeit

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Die Bauleistungs­ver­sicherung der ÖVB

Der Bau ei­nes ei­ge­nen Hau­ses ist ei­ne große Her­aus­­for­de­rung, ein Aben­teu­er, aber auch ei­ne ho­he fi­nan­ziel­le Be­las­tung für je­den Bau­herrn. Teu­re Schä­den durch Na­tur­ge­wal­ten oder un­­will­­kom­­me­ne Gäs­te kön­nen Sie wäh­rend der Bau­pha­se nicht aus­schließen. Mit der Bau­­leis­tungs­­ver­si­che­rung ist Ih­re Kal­ku­la­tion si­cher. Sie über­­nimmt das fi­nan­ziel­le Ri­si­ko bei un­­vor­­her­seh­ba­ren Sach­schä­den am ent­­ste­hen­den Ge­bäu­de.

  • Sicherheit für die Fer­tig­stel­lung des Ge­bäu­des durch Mit­ver­si­che­rung al­ler am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­­neh­men
  • Schutz vor ex­tre­mer Wit­te­rung, Bös­wil­lig­keit oder Van­da­lis­mus und Dieb­stahl von be­reits fest in­stal­lier­ten Bau­tei­len
  • Finanzielle Si­cher­heit für Bau­her­ren zum Schutz der ei­ge­nen Exis­tenz

Vor diesen Gefahren und Schäden schützt die Bauleistungsversicherung

Grafik Schutz vor Gefahren und Schäden in der Bauleistungsversicherung
Mit der Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung ist das ent­ste­hen­de Ge­bäu­de in­klu­si­ve der ge­la­ger­ten Bau­ma­te­ria­lien in der Neu- oder Um­bau­pha­se bes­tens ab­ge­si­chert.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bau­leistungs­ver­sicherung

Wie kann ich eine Bauleistungsversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Was beinhaltet die Bau­leistungs­versicherung genau?
  • Als Bau­herr sind al­le
    • Bau­leis­tun­gen im Rah­men Ih­res Neu-, Um- oder An­baus in­klu­si­ve Ih­rer Ei­gen­leis­tun­gen,
    • Bau­ma­te­ria­lien und Bau­tei­le ein­schließ­lich der fes­ten Ge­bäu­de­be­stand­tei­le wie Tü­ren und Fens­ter, Heiz­kör­per und Wasch­becken und
    • Außen­an­la­gen wie z. B. Pflas­te­run­gen, Zu­we­gun­gen, Ter­ras­sen, Müll- und Fahr­rad­plät­ze (aus­ge­nom­men Gar­ten­an­la­gen und Pflan­zen)
    ver­si­chert.

    Die Bau­stel­len­ein­rich­tung, Ih­re Zeich­nun­gen und Plä­ne, Bau­ge­rä­te, sämt­li­che Werk­zeu­ge und Fahr­zeu­ge sind nicht ver­si­chert. Auch den Per­so­nen­scha­den schließt die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung nicht ein.
Was wird bei einem Schaden ersetzt?
  • Ersetzt wer­den sämt­li­che Leis­tun­gen, die er­for­der­lich sind, um den Zu­stand vor Ein­tritt des Scha­dens wie­der­her­zu­stel­len. Da­zu zäh­len auch Auf­räum­kos­ten und Kos­ten, die für die Trock­nung durch­feuch­te­ter Ge­bäu­de­tei­le not­wen­dig sind.
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
  • Der Ver­si­che­rungs­schutz be­ginnt mit dem Bau­be­ginn, frü­hes­tens je­doch mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt. Er en­det eben­falls mit dem ver­ein­bar­ten Zeit­punkt, ggf. schon mit der Be­zugs­fer­tig­keit, nach Ab­lauf von sechs Werk­ta­gen seit Be­ginn der Be­nut­zung oder mit dem Tag der be­hörd­li­chen Ge­brauchs­ab­nah­me.
Was ist nicht mitversichert?
  • Es be­steht kein Ver­si­che­rungs­schutz bei Schä­den durch:
    • Vor­satz des Bau­herrn, der am Bau be­tei­lig­ten Un­ter­neh­men und de­ren Re­prä­sen­tan­ten,
    • nor­ma­le Wit­te­rungs­ein­flüs­se,
    • nor­ma­le Was­ser­füh­rung oder nor­ma­le Was­ser­stän­de von Seen, Bä­chen usw.,
    • Dieb­stahl la­gern­der Bau­ma­te­ria­lien,
    • Kriegs­er­eig­nis­se oder in­ne­re Un­ru­hen,
    • Ter­ror­ak­te,
    • Kern­ener­gie,
    • Brand, Blitz­schlag und Ex­plo­sion
Schützt die Bau­leistungs­versicherung auch vor Schäden durch Brand und Blitz­schlag?
  • Nein, da­für emp­feh­len wir Ih­nen die Wohn­­ge­­bäu­de­­ver­­si­che­rung. Mit ihr be­kom­men Sie schon wäh­rend der Bau­zeit kos­ten­frei­en Ver­si­che­rungs­schutz ge­gen Feu­er­schä­den bis zu 12 Mo­na­ten. So­bald das Haus be­zugs­fer­tig ist, wird der kom­plet­te Ver­­si­che­rungs­­schutz der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung wirk­sam.
Bin ich auch ab­ge­sichert, wenn die Bau­firma Insolvenz anmeldet?
  • In­di­rekt ja. Da die am Bau be­tei­lig­ten Fir­men über die Bau­­leis­tungs­­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind, schützt die­se die Bau­fir­men in­di­rekt vor ei­ner In­sol­venz.
    Die Bau­­leis­tungs­­ver­si­che­rung ver­si­chert Schä­den an den Lie­fe­run­gen für das ent­­ste­hen­de Ge­bäu­de und den be­reits er­brach­ten Leis­tun­gen.
Was passiert bei Pfusch am Bau?
  • Ein durch un­sach­­ge­mäße Ar­­bei­ten ent­stan­de­ner Sach­­scha­den am Ge­bäu­de ist mit­­ver­si­chert. An­dern­falls kommt die Haft­­pflicht­­ver­si­che­rung Ih­rer Bau­fir­ma oder des be­trof­fe­nen Hand­­wer­kers für den Scha­den auf.
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