Wohngebäudeversicherung

Schutz für Ihre vier Wände

Jetzt berechnen

Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Bauen und Wohnen |Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäude­ver­sicherung der ÖVB

Sie ha­ben Ihr Haus ge­fun­den und es mit viel Geld und Herz­blut zu Ih­rem Zu­hau­se ge­macht? Ein Alb­­traum, wenn es durch Feu­er, Lei­tungs­­was­ser, Rohrbruch, Blitz­­schlag, Sturm oder Starkregen zer­stört wird. Im Ernst­fall sind Ih­re vier Wän­de durch die Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung der ÖVB ge­schützt. Mit zu­sätz­li­chen Bau­stei­nen kön­nen Sie Ih­ren Ver­si­che­rungs­­schutz ganz in­di­vi­duell gestalten.

  • Individueller Ver­si­che­rungs­schutz durch kom­bi­nier­ba­re Bau­stei­ne
  • Wieder­her­stellung Ihrer Immo­bilie zum Neu­wert unter Be­rück­sichti­gung von Preis­steiger­ungen und Folge­kosten
  • Zubehör und bau­liche Grund­stücks­bestand­teile sind mit­ver­sichert

Jetzt gegen Naturgefahren absichern

Der Naturgefahren-Check zeigt nach Ein­gabe ihrer Post­leitzahl „in Heller und Pfenning“, welche Schä­den Un­wetter vor ihrer Haus­tür aus­ge­löst wurden. Im an­ge­schlos­senen Hoch­was­ser-Check ist das indi­viduelle Hoch­was­ser-Risiko für jede Adresse ables­bar.
Jetzt neu: Dort ist nun auch das indi­viduelle Stark­regen­risiko zu finden. Denn welche Schä­den Stark­regen ver­ursacht, hängt nicht nur von der Inten­sität des Regens, sondern auch vom Stand­ort des Gebäu­des ab. Je tiefer es liegt und je näher an einem Bach, desto höher sein Risiko.

zum Naturgefahren-Check

Naturereignisse durch Starkregen und Überschwemmungen in Deutschland 2014-2023

Wohngebäude­versicherung – unsere wichtigs­ten Leistungen im Über­blick

Vertragspartner: Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Standard Sicher­heits­pa­ket Spe­zial­pa­ket
Schä­den durch Feuer, Leitungs­wasser, Rohr­bruch, Frost, Sturm, Hagel und Blitz­über­spannung
i
Über­schwem­mung durch Stark­re­gen ein­schließ­lich Rück­stau
i
Be­schädi­gung durch Ein­bruch an Ge­bäuden und Zäunen
i
Dieb­stahl von fest mit dem Ge­bäude ver­bundenem Zu­behör
i
Be­schädi­gung an Ka­beln und Dämm­ung durch Marder und Wasch­bären
i
bis 5.000 €
Ge­bäude­schäden durch Polizei oder Feuer­wehr bei Fehl­alarm durch Rauch­melder
i
Schä­den an gärtnerischen An­lagen durch Feuer und Blitz
i
bis 10.000 €
Schä­den an gärtnerischen An­lagen durch Sturm und Hagel
i
bis 10.000 €
Nässe­schäden durch ein­dringen­den Regen, Schnee oder Schmelz­wasser
i
bis 5.000 €
Nässeschäden aufgrund undichter Fliesen und Fugen
i
bis 10.000 €
Bau­liche Grund­stücks­be­stand­teile
i
bis 10.000 €
Gro­be Fahr­lässig­keit
i
bis 10.000 €

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

Sie haben nicht ge­fun­den, was Sie su­chen? Schau­en Sie in un­se­re aus­führ­li­che Leis­tungs­über­sicht oder in unseren Wohngebäudeprospekt.

Zusätzliche Schutz­bau­steine zur Wohn­gebäude­versicherung

  • Icon Schutzbaustein Elementarschäden

    Schutzbaustein Elementarschäden
     

    Icon Schutzbaustein Glasversicherung

    Schutzbaustein Glasversicherung
     

    Icon Schutzbaustein Erneuerbare Energien

    Schutzbaustein Erneuerbare Energien

    Icon Schutzbaustein Ableitungsrohre

    Schutzbaustein Ableitungsrohre
     

    Icon Schutzbaustein Graffiti

    Schutzbaustein Graffiti
     

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Zusätzliche Schutz­­bau­­steine zur Wohn­­gebäude­­versicherung

Schutzbau­stein Elementar­schäden
  • Kli­ma­for­scher ge­hen von ei­ner Zu­nah­me der Wet­ter­ex­tre­me aus. Ma­chen Sie Ihr Haus wet­ter­fest und schüt­zen Sie sich mit dem Zu­satz­bau­stein Ele­men­tar­schä­den (weitere Naturgefahren) vor den im­men­sen Kos­ten durch
    • Über­schwem­mun­gen durch Flüs­se, Bä­che und Seen in­klu­si­ve Rück­stau,
    • Erd­be­ben und Vul­kan­aus­bruch,
    • Erdfall und Erd­rutsch,
    • Schneedruck und La­wi­nen.
Schutzbau­stein Glas­versicherung
  • Für Glas­schä­den im und am Haus kom­men schnell ho­he Sum­men zu­sam­men. Die Glas­ver­si­che­rung gilt spe­ziell für Mehr­fa­mi­lien­häu­ser zur Ab­si­che­rung der Außen- und In­nen­ver­gla­sung wie z. B. Bal­kon­ver­gla­sun­gen, Glas­tü­ren oder Dusch­ka­bi­nen. Be­sit­zer von Ein­fa­mi­lien­häu­sern schüt­zen sich über den Glas­bau­stein der Haus­rat­ver­si­che­rung.
Schutzbau­stein Er­neuerbare Energien
  • Sie woh­nen um­welt­be­wusst und nut­zen er­neu­er­ba­re Ener­gien wie z. B. Pho­to­vol­taik, So­lar­ther­mie oder Erd­wär­me? Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die wert­vol­len An­la­gen vor Schä­den durch Feu­er, Blitz­schlag, Sturm und Ha­gel. Mit die­sem zu­sätz­li­chen Bau­stein sind wir auch bei Schä­den durch
    • Bedien­feh­ler,
    • Dieb­stahl und Van­da­lis­mus,
    • Kurz­schluss,
    • Tiere (z. B. Mar­der)
    an Ih­rer Sei­te und über­neh­men im Scha­den­fall so­gar den Er­trags­aus­fall beziehungsweise die Mehr­kos­ten für Pri­mär­ener­gien.
Schutzbau­stein Ableitungs­rohre
  • Wir leis­ten auch, wenn un­ter Ih­rem Haus ver­lau­fen­de Ab­lei­tungs­roh­re ei­nem Bruch­scha­den zum Op­fer fal­len.
Schutzbau­stein Graffiti
  • Kunst oder Krit­ze­lei? Auf 500 Mio. € pro Jahr schät­zen Ex­per­ten die Kos­ten für Haus­be­sit­zer in Deutsch­land durch Graf­fi­ti-Sprü­he­rei­en. Schüt­zen Sie sich mit die­sem Bau­stein vor den Fol­gen un­ge­woll­ter Wand­ma­le­rei­en oder an­de­rer mut- und bös­wil­li­ger Ge­bäu­de­be­schä­di­gun­gen.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Wohn­gebäude­versicherung

Welche Wohngebäudeversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Wohngebäude­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Wohngebäudeschaden melden?
Wie kann ich eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
  • Die Wohngebäudeversicherung können Sie ganz einfach online abschließen. Mit wenigen Angaben und in ein paar Schritten erhalten Sie den kompletten Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung:
     
    Falls Sie noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung haben, beraten wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie schnell einen Termin über unsere Beratersuche.
Ist eine Wohn­gebäude­versicherung auch schon beim Bau des Hauses sinnvoll?
  • Mit der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung be­kom­men Sie schon wäh­rend der Bau­zeit kos­ten­frei­en Ver­si­che­rungs­­schutz ge­gen Feu­er­­schä­den bis zu 12 Mo­na­te.
    So­bald das Haus be­zugs­fer­tig ist, wird der kom­plet­te Ver­­si­che­rungs­­schutz der Wohn­­ge­bäu­de­­ver­si­che­rung wirk­sam.
    Bis da­hin emp­feh­len wir Ih­nen ei­ne Bau­­leis­tungs- und ei­ne Bau­­her­ren-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung.
    Die Bau­leis­tungs­­ver­si­che­rung bie­tet Ih­nen als Bau­herrn und Ih­ren Hand­wer­kern wäh­rend der ge­sam­ten Bau­pha­se Ver­si­che­rungs­schutz bei un­vor­her­ge­se­he­nen Be­schä­di­gun­gen am ent­ste­hen­den Ge­bäu­de.
    Die Bau­her­ren­­haft­pflicht bie­tet dem Bau­herrn Ver­si­che­rungs­­schutz ge­gen Haft­pflicht­­an­sprü­che durch Ver­let­zung von Ver­kehrs­­si­che­rungs­­pflich­ten wie z. B. Be­schil­de­rung, Si­che­rung und Be­leuch­tung der Bau­stel­le. Im Scha­den­fall wird die Haf­tungs­­fra­ge ge­prüft, wer­den un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­ge­wehrt und be­rech­tig­te An­sprü­che bis zur ver­ein­bar­ten Ver­si­che­rungs­­sum­me er­setzt. Da­rü­ber hin­aus ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht als Haus- und Grund­­be­sit­zer für das zu be­bau­en­de Grund­stück mit­ver­si­chert.
Was ist der Unter­schied zwischen einer Wohn­gebäude- und einer Hausrat­versicherung?
  • Stellen Sie doch ein­fach mal Ihr Haus auf den Kopf. Das, was her­aus­fällt, wie z. B. Mö­bel, Klei­dung, Le­bens­­mit­tel, elek­­tro­ni­sche Ge­rä­te, Wert­sa­chen, ist durch die Haus­­rat­­ver­­si­che­rung ge­schützt. Das Haus selbst und al­les, was fest da­mit ver­bun­den ist, wie z. B. Dach und Wän­de, Vor­dä­cher und Mar­ki­sen, sa­ni­tä­re In­stal­la­tio­nen, Hei­zungs- und Sa­tel­li­ten­­an­la­gen, Tü­ren und Fens­ter, si­chert die Wohn­­ge­bäu­de­­ver­­si­che­rung. Mit­ver­si­chert sind außer­dem bau­li­che Grund­stücks­­be­stand­tei­le wie Zäu­ne, Hecken, Ter­ras­sen usw.
Wie wird die Wohnfläche ermittelt?
  • Zur Wohn­flä­che zählt die Flä­che al­ler Räu­me ei­nes Ge­bäu­des ein­schließ­lich Wintergärten, Hob­by­räu­men, Haus­wirt­schafts­räu­men und even­tuell vor­han­de­nen Ge­wer­be­flä­chen. Nicht be­rück­sich­ti­gen müs­sen Sie Trep­pen, Bal­ko­ne, Log­gien und Ter­ras­sen so­wie Kel­ler-, Spei­cher- und Bo­den­räu­me, die nicht zu Wohn- oder Ge­wer­be­zwecken ge­nutzt bzw. aus­ge­baut sind.
Was muss ich be­achten, wenn ich an­baue oder mo­dernisiere?
  • Wenn Sie an­bau­en oder ei­ne Pho­to­vol­taik­an­la­ge in­stal­lie­ren, er­höht sich der Wert Ih­res Hau­ses. In­for­mie­ren Sie uns über die Art und den Um­fang der ge­plan­ten Maß­nah­men. Wir be­ra­ten Sie gern und pas­sen Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz an. Dann sind Sie im Scha­den­fall auf der si­che­ren Sei­te.

    Jetzt zum Be­ra­tungs­for­mu­lar

Sind Rauchmelder Pflicht?
  • Ja, denn je­den Tag ster­ben Men­schen an den Fol­gen ei­nes Feu­ers. Da­bei ist Rauch viel ge­fähr­li­cher als Flam­men. Er kommt schnell, brei­tet sich laut­los aus und macht Schla­fen­de be­wusst­los. Schon nach zwei Mi­nu­ten kann er zu ei­ner töd­li­chen Rauch­ver­gif­tung füh­ren. Da­rum be­steht auch in Bre­men und Bre­mer­ha­ven die Rauch­mel­der­pflicht. Rauch­warn­mel­der ret­ten Le­ben – Ihr ei­ge­nes, das Ih­rer Fa­mi­lie oder Ih­rer Mie­ter.
Brauche ich eine Rückstausicherung?
  • Bei star­ken Re­gen­fäl­len oder Hoch­was­ser kann es pas­sie­ren, dass die Ka­na­li­sa­tion das Was­ser nicht mehr auf­neh­men kann. Oh­ne Rück­stau­si­che­rung wird Ab­was­ser in die Ent­wäs­se­rungs­lei­tun­gen Ih­res Hau­ses zu­rück­ge­drückt und tritt insbesondere im Keller z. B. aus Du­schen, Wasch­becken, Toi­let­ten wie­der aus. Um zu ver­mei­den, dass das oft mit Fä­ka­lien ver­setz­te Ab­was­ser gra­vie­ren­de Schä­den an­rich­tet, ha­ben die Kom­mu­nen und ört­li­chen Ab­was­ser­ver­bän­de die Rück­stau­si­che­rung zur Pflicht er­klärt. Durch den Ein­bau ei­ner He­be­an­la­ge oder durch Rück­stau­ver­schlüs­se kön­nen Sie Ihr Haus vor sol­chen Schä­den be­wah­ren. Las­sen Sie sich von Ih­rer Kom­mu­ne oder Ih­rem Ab­was­ser­ver­band be­ra­ten, wel­che Rück­stau­si­che­rung für Ihr Ge­bäu­de ge­eig­net ist. Mit dem Ein­bau und der re­gel­mäßi­gen War­tung ha­ben Sie al­le Vor­schrif­ten be­ach­tet und sind auf der si­che­ren Sei­te.
Hilft der Staat bei Naturkatastrophen?
  • Der Staat zieht sich aus Umwetterhilfen zurück. In 2017 sagte das Umweltministerium in Niedersachsen den Hochwasseropfern noch finanzielle Soforthilfe zu. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen, zumal der Betrag in den meisten Fällen nicht den entstandenen Schaden ersetzt. Für den Versicherungsschutz Ihres Hauses sind Sie selbst verantwortlich. Vor den Folgen von Naturkatastrophen können Sie sich mit dem Schutzbaustein Elementarschäden absichern.
     
    Quelle: 03.07.2019 Kein Geld ohne Versicherung
Wie kann ich mein Haus vor Starkregen schützen?
Leistungsübersicht der Wohngebäudeversicherung
Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung

Schutz bei Unwetter

Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Hab und Gut gegen unwetterbedingte Schäden schützen und absichern können.

Tipps für Unwetter-Schutz

teaser-wissenswert-elementarschaeden-vgh_tiny

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

zur Beratungsanfrage Wohngebäudeversicherung

Alternativ verwenden Sie unsere Beratersuchfunktion.

zur Beratersuche

Das könnte Sie auch interessieren

Rechtsschutz­

Sie haben Ärger mit den Nach­barn, Ihrem Ver­mieter oder Mieter? Dann hilft Ihnen die Rechts­schutz­ver­sicherung bei der Lö­sung recht­licher Pro­bleme. Als Immo­bilien­besitzer, Mie­ter oder Ver­mieter sind Sie damit vor recht­lichen Streitig­keiten rund um Ihr Zu­hause ge­schützt.

Jetzt zum Rechtsschutz

Risikolebens­-­versicherung

Mit einer Ri­si­ko­­le­bens­­ver­si­che­rung, die auch als Hin­ter­­­blie­­be­­nen­­schutz be­zeich­net wird, kön­nen Sie im Fal­le des To­des Ih­re Fa­mi­lien­­an­­ge­­hö­ri­gen fi­nan­ziell ab­­si­chern oder ho­­he Zah­­lungs­­­ver­­pflich­tun­gen (z. B. Kre­dit) ab­­lö­sen. Sie ha­ben al­ler­dings auch die Mög­­lich­keit, die Ri­si­ko­­­le­bens­­­ver­­si­che­rung pro­blem­­los in ei­ne Al­ters­­­vor­sor­ge um­zu­­wan­­deln. Dann wird die Ver­­si­che­rungs­­­sum­me so­wohl im To­des- als auch im Er­le­bens­­fall aus­­ge­­zahlt.

Jetzt zur Risikolebens­-­versicherung

Hausrat-
versicherung

Von Mö­beln über Klei­dung bis hin zu Wert­ge­gen­stän­den – mit der ÖVB Haus­rat­ver­si­che­rung ist al­les in Ih­rer Woh­nung oder im Haus ab­ge­si­chert. Durch zu­sätz­li­che Bau­stei­ne kön­nen Sie Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz noch in­di­vi­duell z. B. um Fahr­rad­dieb­stahl er­wei­tern. 

Jetzt zur Hausratversicherung