Krankenhauszusatzversicherung der ÖVB
Ob Krankenhaus, Reha oder Kur – mit den Zusatzversicherungen der ÖVB genießen Sie bei stationären Behandlungen den Status eines Privatpatienten und eine bessere medizinische Versorgung. Sichern Sie sich Ihre Wunschleistungen, damit Sie im Krankheitsfall schnell wieder auf die Beine kommen.
- Privatpatienten-Status im Krankenhaus
- Bessere medizinische Versorgung
- Besonders günstige Beiträge für Schüler, Azubis und Studenten
Krankenhauszusatzversicherung – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
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FirstClass (KHU/KHP) | FirstClass (KHU/KHP) + Krankenhaustagegeld | FirstClass (KHU/KHP) + Krankenhaustagegeld + Kurtagegeld | |
Ein- oder Zweibettzimmer
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Freie Krankenhauswahl
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Privatärztliche Behandlung
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Kosten für Begleitperson
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Krankenhaustagegeld
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Kurtagegeld
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Ein- oder Zweibettzimmer
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Freie Krankenhauswahl
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Privatärztliche Behandlung
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Kosten für Begleitperson
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Krankenhaustagegeld
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Kurtagegeld
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
- Welche Krankenhauszusatzversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Krankenhauszusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Krankenhauszusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
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Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
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- Für wen ist eine Krankenhauszusatzversicherung wichtig?
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Grundsätzlich ist eine Absicherung für jeden gesetzlich Versicherten sinnvoll, der eine bessere medizinische Versorgung – z. B. durch Spezialisten oder in einem Krankenhaus seiner Wahl – und eine höherwertige Unterbringung im Krankenhaus möchte.
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- Warum ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
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Gesetzlich Versicherte erhalten im Krankenhaus nur eine Grundversorgung. Wer sich allerdings Leistungen wünscht, die über dem Standard liegen, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen.
Unsere Krankenhauszusatzversicherung ermöglicht unter anderem die Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Begleitung kranker Kinder durch einen Elternteil.
Außerdem können Sie auf Wunsch ein Krankenhaustagegeld und/oder ein Kurtagegeld mitversichern.
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- Brauche ich eine Krankenhaustagegeldversicherung?
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Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist sinnvoll. Für jeden Behandlungstag muss ein gesetzlich Krankenversicherter 10 € Eigenanteil zahlen. Diese Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage begrenzt. Dies entspricht einem maximalen Betrag von 280 €. Zusätzlich können weitere Nebenkosten im Krankenhaus anfallen (z. B. für WLAN, Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie). Wenn Sie aus medizinischen Gründen ins Krankenhaus müssen, zahlt Ihre Krankenhaustagegeldversicherung Ihnen das vereinbarte Tagegeld zur Minderung oder zum Ausgleich dieser zusätzlichen Kosten.
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- Was spricht für eine Kurtagegeldversicherung?
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Reha-Maßnahmen und Kuren können schnell teuer werden, wenn man sich nicht mit der Grundversorgung begnügt. Unsere Kurtagegeldversicherung dient zum Ausgleich von Kosten wie z. B. für Unterkunft und Verpflegung, Kurtaxe oder ärztliche Behandlungen bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen.
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