Krankenhaus­zusatz­versicherung

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Krankenhaus­zusatz­versicherung der ÖVB

Ob Kran­ken­haus, Re­ha oder Kur – mit den Zu­satz­­ver­­si­che­run­gen der ÖVB ge­nießen Sie bei sta­tio­nä­ren Be­hand­lun­gen den Sta­tus ei­nes Pri­vat­­pa­tien­ten und ei­ne bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung. Si­chern Sie sich Ih­re Wunsch­­leis­tun­gen, da­mit Sie im Krank­­heits­fall schnell wie­der auf die Bei­ne kom­men.

  • Privat­pa­tien­ten-Sta­tus im Kran­ken­haus
  • Bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung
  • Besonders güns­ti­ge Bei­trä­ge für Schü­ler, Azu­bis und Stu­den­ten

Kranken­haus­zusatz­versicherung – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
FirstClass (KHU/KHP) FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­ta­ge­geld FirstClass (KHU/KHP) + Kran­ken­haus­tage­geld + Kur­ta­ge­geld
Ein- oder Zwei­bett­zim­mer
i
Freie Kran­ken­haus­wahl
i
Pri­va­tärzt­liche Be­hand­lung
i
Kos­ten für Be­gleit­per­son
i
Kran­ken­haus­ta­ge­geld
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Kur­ta­ge­geld
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Kran­ken­haus­zu­satz­ver­sicherung

Welche Krankenhauszusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Krankenhauszusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Krankenhauszusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungs­anspruch der Kranken­haus­zusatz­versicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Für wen ist eine Kranken­haus­zusatz­versicherung wichtig?
  • Grund­sätz­lich ist ei­ne Ab­si­che­rung für je­den ge­setz­lich Ver­si­cher­ten sinn­voll, der ei­ne bes­se­re me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung – z. B. durch Spe­zia­lis­ten oder in ei­nem Kran­ken­haus sei­ner Wahl – und ei­ne hö­her­wer­ti­ge Un­ter­brin­gung im Kran­ken­haus möch­te.
Warum ist eine Kranken­haus­zusatz­versicherung sinnvoll?
  • Gesetzlich Ver­si­cher­te er­hal­ten im Kran­ken­­haus nur ei­ne Grund­­ver­sor­gung. Wer sich al­ler­dings Leis­tun­gen wünscht, die über dem Stan­dard lie­gen, soll­te ei­ne pri­va­te Zu­satz­­ver­si­che­rung ab­schließen.
    Un­se­re Kran­ken­­haus­­zu­satz­­ver­­si­che­rung er­mög­licht un­ter an­de­rem die Be­hand­lung durch Spe­zia­lis­ten bis zum Höchst­­satz der Ge­büh­ren­­ord­nung für Ärz­te (GOÄ), die Un­ter­­brin­gung in ei­nem Ein- oder Zwei­­bett­­zim­mer oder die Be­glei­tung kran­ker Kin­der durch ei­nen El­tern­teil.
    Außer­dem kön­nen Sie auf Wunsch ein Kran­ken­­haus­­ta­ge­geld und/oder ein Kur­­ta­ge­geld mit­ver­si­chern.
Brauche ich eine Kran­ken­haus­tagegeld­versicherung?
  • Eine Kran­ken­­haus­­ta­ge­­geld­­ver­­si­che­rung ist sinn­voll. Für je­den Be­hand­­lungs­tag muss ein ge­setz­lich Kran­ken­­ver­si­cher­ter 10 € Ei­gen­an­teil zah­len. Die­se Zu­zah­lung ist auf maxi­mal 28 Ta­ge be­grenzt. Dies ent­spricht ei­nem ma­xi­ma­len Be­trag von 280 €. Zu­sätz­lich kön­nen wei­te­re Ne­ben­­kos­ten im Kran­ken­­haus an­fal­len (z. B. für WLAN, Te­le­fon, Bü­cher, Fahrt­­kos­ten der Fa­mi­lie). Wenn Sie aus me­di­zi­ni­schen Grün­den ins Kran­ken­haus müs­sen, zahlt Ih­re Kran­ken­­haus­­ta­ge­geld­­ver­si­che­rung Ih­nen das ver­ein­bar­te Ta­ge­geld zur Min­de­rung oder zum Aus­gleich die­ser zu­sätz­li­chen Kos­ten.
Was spricht für eine Kur­ta­ge­geld­ver­sicherung?
  • Reha-Maß­nah­men und Ku­ren kön­nen schnell teu­er wer­den, wenn man sich nicht mit der Grund­ver­sor­gung be­gnügt. Un­se­re Kur­­ta­ge­­geld­­ver­­si­che­rung dient zum Aus­gleich von Kos­ten wie z. B. für Un­ter­­kunft und Ver­­pfle­gung, Kur­taxe oder ärzt­li­che Be­­hand­lun­gen bei me­di­zi­nisch not­­wen­di­gen Ku­ren und Re­­ha­bi­li­­ta­tions­­maß­­nah­men.

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Wir beraten Sie gerne.

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