Zahnzusatz­versicherung

Der Zusatzschutz für Ihre Zähne

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Die Zahn­zu­satz­versicherung der ÖVB

Werden Sie Privat­pa­tient beim Zahn­­arzt! Das geht ganz ein­fach mit un­se­ren Zahn­­zu­­satz­­ver­­si­che­run­gen. Zahn­­arzt­­be­­su­che be­las­ten schnell den ei­ge­nen Geld­­beu­tel. Sinn­vol­le me­di­­zi­ni­sche Leis­tun­gen er­stat­tet die ge­setz­­li­che Kran­ken­­ver­­si­che­rung oft­mals nicht oder nur teil­wei­se. Mit ei­ner Zahn­­zu­satz­­ver­­si­che­rung schüt­zen Sie sich vor ho­hen Zu­zah­lun­gen und si­chern sich ei­ne bes­se­re zahn­­me­di­zi­ni­sche Ver­­sor­gung.

  • Reduzierung des Ei­gen­an­teils beim Zahn­arzt
  • Bessere zahn­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung
  • Fa­mi­lien­ra­batt für mit­ver­si­cher­te Kin­der

Zahnzusatz­ver­sicherung – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Zahn­ersatz 30 Zahn­ersatz 50 Zahn­be­hand­lung 90
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
i
Im­plan­tate
i
In­lays
i
Plas­tische Zahn­fül­lungen
i
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
i
Kie­fer­or­tho­pä­die bis Al­ter 18
i
All­ge­mei­ne zahn­ärzt­liche Leistungen
i
Wur­zel­be­hand­lung
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Pa­ro­don­to­lo­gische Leistungen
i
Chi­rurgische Leistungen
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Ihr zusätzlicher Schutz zur Zahn­zu­satz­ver­sicherung

Was beinhaltet die Dental plus 50 in der Zahnzusatzversicherung?

Dental plus 50

Mit „Den­tal plus 50“, der Kom­bi­na­tion un­se­rer Ta­ri­fe Zahn­­be­­hand­lung 90 und Zahn­er­satz 50, si­chern Sie sich ei­ne op­ti­ma­le Ver­­sor­gung im Fall ei­ner Zahn­­be­­hand­lung, bei Zahn­­er­satz und für Kin­der und Ju­gend­­li­che bei kie­fer­­or­tho­­pä­­di­schen Maß­­nah­men.

Was beinhaltet die Dental plus 30 in der Zahnzusatzversicherung?

Dental plus 30

„Dental plus 30”, die Kom­­bi­­na­­tion un­se­rer Ta­ri­fe Zahn­­be­­hand­­lung 90 und Zahn­­er­satz 30, schützt Sie vor ho­hen Zu­­zah­­lun­gen bei Zahn­­be­­hand­­lun­gen und Zahn­­er­satz.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Zahn­zu­satz­versicherung

Welche Zahnzusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Zahnzusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch aus der Zahnzusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Für wen ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?
  • Für al­le ge­setz­lich Ver­si­cher­ten, denn die ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) bie­tet nur noch ei­ne Grund­ver­sor­gung und Fest­kos­ten­zu­schüs­se für ei­ne Stan­dard­ver­sor­gung. Nicht al­le me­di­zi­nisch auch sinn­vol­len Be­hand­lun­gen wer­den von der GKV be­zahlt.
Was spricht für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung?
  • Größere Zahn­be­hand­lun­gen und erns­te Zahn­schä­den kön­nen Sie in je­dem Al­ter tref­fen – auch wenn Sie bis­her völ­lig ge­sun­de Zäh­ne hat­ten. Zahn­bett- und Zahn­fleisch­ent­zün­dun­gen oder gar Un­fäl­le kön­nen schon in jun­gen Jah­ren ei­ne teu­re Be­hand­lung not­wen­dig ma­chen. Da­rum ist ei­ne Ab­si­che­rung für je­den wich­tig!
Ist eine Zahnzusatzversicherung auch für Kinder sinnvoll?
  • Auch für Kin­der und Ju­gend­li­che emp­fiehlt sich der Ab­schluss ei­ner Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Denn durch ei­nen Un­fall oder kie­fer­or­tho­pä­di­sche Be­hand­lun­gen fal­len schnell ho­he Kos­ten an.

    Bei vie­len Kin­dern und Ju­gend­li­chen sind aus me­di­zi­ni­schen Grün­den kie­fer­or­tho­pä­di­sche Maß­nah­men nö­tig. Denn was jetzt ver­säumt wird, be­glei­tet Ih­re Kin­der un­ter Um­stän­den ein Le­ben lang. Hin­zu kommt, dass die güns­ti­gen Bei­trä­ge die Ent­schei­dung für die­sen wich­ti­gen Schritt leicht ma­chen.

    Ein wei­te­rer Plus­punkt: Wir leis­ten auch schon in den kie­fer­or­tho­pä­di­schen In­di­ka­tions­grup­pen I und II, in de­nen die GKV noch kei­ne Zah­lun­gen vor­sieht.
Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
  • Bei un­se­ren Zahn­zu­satz­ta­ri­fen be­trägt die War­te­zeit nur 6 Mo­na­te.
Bis zu welchem Betrag werden meine Kosten erstattet (Zahnstaffel)?
  • Treue zahlt sich aus! Je län­ger der Ver­trag läuft, des­to mehr Kos­ten wer­den er­stat­tet. Für un­se­re Zahn­er­satz­ta­ri­fe gilt die fol­gen­de Zahn­staf­fel:
    1. Ver­si­che­rungs­jahr bis zu 500 €
    2. Ver­si­che­rungs­jahr 750 €
    3. Ver­si­che­rungs­jahr 1.500 €
    4. Ver­si­che­rungs­jahr 2.000 €
    5. Ver­si­che­rungs­jahr 3.000 €
    ab 6. Ver­si­che­rungs­jahr 10.000 €
    Bei Un­fäl­len ent­fal­len die Höchst­sät­ze. Für ein­zel­ne Leis­tun­gen gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.

    Für den Zahn­be­hand­lungs­ta­rif 90 er­hal­ten Sie nach Ab­lauf der War­te­zeit die vol­len Ta­rif­leis­tun­gen (kei­ne Zahn­staf­fel).

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

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