Sterbe­geld­versicherung

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Die Ster­be­geld­ver­sicherung der ÖVB

Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Im Trau­er­fall müs­sen An­­ge­­hö­­ri­­ge vie­les or­­ga­­ni­­sie­­ren und schnell wich­­ti­ge Ent­­schei­­dun­­gen tref­­fen. Hin­­zu kommt die ho­­he fi­nan­ziel­le Be­­las­­tung ei­ner Be­­stat­tung, die durch­­schnitt­lich in Deutsch­land rund 7.000 € kos­tet.

Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung si­chert nicht nur die­­se Kos­­ten, son­­dern er­­bringt auch wich­ti­ge Ser­vice­­leis­tun­gen. Ein gu­tes Ge­fühl, zu wis­sen, dass die Liebs­ten in ei­ner schwe­­ren Zeit ent­­las­tet wer­den.

  • Absicherung der Be­er­di­gungs­kos­ten und um­fang­rei­che Ser­vice­leis­tun­gen
  • Sofortige Aus­zah­lung der vol­len Ver­si­che­rungs­sum­me bei Un­fall­tod
  • Bei­trags­frei­heit ab dem 90. Le­bens­jahr

Sterbegeld­ver­sicherung – unser Ta­rif im Über­blick

Vertragspartner: VGH Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Sterbe­geld­ver­sicherung
Ab­sicherung der Be­er­di­gungs­kos­ten
i
5.000 € bis 10.000 €
Ü­ber­schuss­be­tei­li­gung
i
Ein­tritts­al­ter
i
50 bis 80 Jahre
War­te­zeit
i
3 Jahre
Bei Un­fall­tod so­fortige Lei­stung o­hne War­te­zeit
i
Ser­vice­leis­tun­gen für Sie im In- und Aus­land
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Ser­vice­leis­tun­gen für Hin­ter­blie­bene
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Ohne Ge­sund­heits­prü­fung
i

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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Ster­be­geld­versicherung

Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
  • Die Ster­be­geld­ver­si­che­rung ist spe­ziell für 50- bis 80-jäh­ri­ge Men­schen ge­dacht, die si­cher­stel­len möch­ten, dass Hin­ter­blie­be­ne nicht mit den Be­stat­tungs­kos­ten be­las­tet wer­den.
    Zu­dem kön­nen Sie da­für vor­sor­gen, dass ei­ne an­ge­mes­se­ne Be­stat­tung nicht an mög­li­chen fi­nan­ziel­len Eng­päs­sen schei­tert.
Welche Service­leistungen sind in der Versicherung enthalten?
  • Ser­vice­leis­tun­gen für Sie im In- und Aus­land

    Be­nen­nung und Ver­mitt­lung von:
    • Spe­zial­ärz­ten, Kli­ni­ken, Re­­ha­­bi­­li­­ta­­tions- und Pfle­ge­­plät­zen/ diens­ten
    • Be­ra­tungs­­stel­len für Se­nio­ren und de­ren An­ge­hö­ri­ge für Fra­­gen rund um Pfle­­ge und Be­­treu­ung
    • Ar­chi­tek­ten zur not­wen­di­gen Um­ge­stal­tung des Wohn­raums bei Be­hin­de­rung oder Krank­heit
    • Bo­ten­diens­ten z. B. zur Er­le­di­gung der Bank­ge­schäf­te oder Be­hör­den­gän­ge
    • Kran­ken­häu­sern und Kli­­ni­­ken so­wie von Deutsch oder Eng­­lisch spre­chen­den Ärz­­ten und Dol­­met­schern
    • Or­ga­ni­sa­tio­nen zur Durch­füh­rung ei­nes Kran­ken­rück­trans­ports welt­weit
    Ser­vice­leis­tun­gen für Ih­re Hin­ter­blie­be­nen

    Ver­mitt­lung von:
    • Be­stat­tungs­­un­ter­­neh­­men und Rechts­­bei­­stän­den zur Klä­­rung von Zwei­fels­­fra­gen bei Tod oder im Be­treu­­ungs­fall
    • Un­ter­neh­men zur Woh­nungs­­auf­lö­sung
    • Un­ter­neh­men zur Aus­­füh­rung der Grab- und Grab­­stein­­pfle­ge in­ner­­halb Deutsch­lands
Wird die Leistung aus der Sterbegeldversicherung besteuert?
  • Auf die To­­des­­fall­­leis­­tung ist kei­­ne Ein­­kom­­men­­steuer zu zah­­len. Erb­­schaft­­steuer muss in­ner­­halb der Frei­­be­­trä­ge eben­­falls nicht ent­­rich­tet wer­­den.
Checkliste zur Vorbereitung auf den Todesfall
Prospekt zur
Sterbegeldversicherung

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