Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich ökologische und soziale Merkmale von Emittenten sowie deren Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung. Diese Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten. Bei dem Konzept bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlage auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen. Etwaige negative Einflüsse aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-) politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen können somit vorgebeugt werden. Damit ermöglichen wir unseren Versicherungsnehmern, während der Ansparphase die im Abschnitt „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“ beschriebenen Umwelt- und Sozialthemen bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen. In der Rentenphase erbringen wir Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls diesen Umwelt- und Sozialthemen Rechnung trägt.
Über die Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nicht mehr in Aktien oder Anleihen von Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz, die Einhaltung von Menschenrechten und guter Unternehmensführung nicht entsprechen. Gleichzeitig sind wir danach bestrebt, wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden. Deshalb schließen wir in Investitionsentscheidungen Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus definieren wir Unternehmen, die gegen die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere gegen den UN Global Compact verstoßen, als nicht nachhaltig und schließen diese Emittenten in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden.
Des Weiteren nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte als Investor. Unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft vertritt uns bei Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, stimmt im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung ab und nutzt zudem das Rederecht. Außerdem führt sie außerhalb der Hauptversammlungen Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen wie beispielsweise Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung und Arbeitsnormen.
Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer großen Anzahl von ESG-Kriterien bewertet und gewichtet. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt.
Im Rahmen unserer Investitionen in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mit einem ESG-spezifischen Scoringmodell ökologische und soziale Merkmale. Darin werden sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien aus den Bereichen Ökologie (z.B. CO2-Emissionen, Primärenergie, Ressourcenschonung) und Soziales (z.B. Gesundheit und Wohlbefinden, Nutzungsformen, Mietermanagement, sozialer Zusammenhalt, Wohnungsmix) betrachtet. Damit stellen wir sicher, dass die Mehrheit der in Immobilienfonds gehaltenen Immobilien ökologischen und sozialen Belangen Rechnung tragen. Darüber hinaus stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Ebenso beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien, um mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu beschränken. Das für unsere Immobilienfonds zugrundeliegende ESG-Konzept wurde mit der BaFin abgestimmt und erfüllt somit hohe Qualitätsanforderungen.
Zur weiteren Qualitätssicherung und Einhaltung der beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale arbeiten wir eng mit einem externen ESG-Datenanbieter und unseren Kapitalverwaltungsgesellschaften zusammen. Demzufolge sind wir zeitnah über kontroverse Geschäftsaktivitäten oder -praktiken von Unternehmen und Staaten sowie möglicherweise damit einhergehenden ESG-Ratingveränderungen informiert. Hinsichtlich unserer Immobilieninvestments stehen wir ebenfalls in engem Kontakt mit unserer Kapitalverwaltungsgesellschaft und erhalten regelmäßig Analysen und Berichte über das ökologische und soziale Profil unserer Immobilieninvestitionen.
Des Weiteren wurde im Kapitalanlagebereich des VGH-Verbunds ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH-Verbunds sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet. Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Über unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informieren wir zudem jährlich in unserem CSR-Bericht.