FAQ PortalVorsorge & Vermögen

Alle Fragen zu Vorsorge & Vermögen

In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig ge­stellte Fra­gen und die dazu­ge­hörigen Ant­worten zu den einzel­nen Ver­siche­rungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natür­lich gerne unsere ver­schiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.

FAQ – alle Fragen zur PrivatRente

Für wen ist eine private Rentenversicherung interessant?
    Wichtig ist die PrivatRente für Angestellte und Beamte als Ausgleich für die Kürzungen der gesetzlichen Rente/Pension und die Anhebung des Rentenalters. Aber auch für Selbstständige und Freiberufler, da sie in der Regel keine oder nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben.
    Junge Leute haben beim Thema Altersvorsorge einen entscheidenden Faktor auf ihrer Seite: die Zeit. Je früher sie starten, desto besser. Bereits mit geringen Beiträgen kann dank Zinseszinseffekt eine solide Vorsorge aufgebaut werden.
    Besser spät als nie – auch für rentennahe Jahrgänge lohnt sich eine Altersvorsorge. Mit höheren Einmalbeiträgen kann auch hier die voraussichtliche Rente deutlich aufgebessert werden.
Gibt es beim Abschluss der PrivatRente eine Gesundheitsprüfung?
    Nein. Für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Kann ich zu meinem Vertrag zusätzliche Beiträge leisten?
    Ja, Sie können Zuzahlungen bis zum 3-fachen Jahresbeitrag leisten um Ihre Rente zu erhöhen.
Welche PrivateRente brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der PrivatRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Welche Steuervorteile bietet unsere PrivatRente?
    Die PrivatRente ist ein Leben lang steuerbegünstigt. Von 100 € Bruttorente bleiben
    z. B. einem 65-Jährigen nach Steuerabzug:
    Versteuert werden 18 € mit 25 %.
Wie kann ich eine PrivatRente abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie werden die Leistungen der PrivatRente ausgezahlt?
    Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente, in einer Summe oder einer Kombination aus beidem (Teilauszahlung und Teilverrentung).

FAQ – alle Fragen zur BasisRente

Für wen ist die BasisRente interessant?
    Besonders interessant ist die BasisRente für:
    • Selbstständige und Freiberufler ohne Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie ist die BasisRente die einzige staatlich geförderte private Altersversorgung.
    • Gesellschafter-Geschäftsführer als insolvenzsicherer, privater Vertrag ohne Bilanzberührung
    • Angestellte und Beamte mit hoher Steuerbelastung
    Bei Personen mit hohem Einkommen fällt die Rentenlücke besonders groß aus.
Wann und wie wird die BasisRente ausgezahlt und wie muss sie dann versteuert werden?
    Die lebenslange Rente kann frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres bezogen werden. Für die Besteuerung der BasisRente wird zu Beginn des Rentenbezuges ein Steuerfreibetrag festgesetzt, der für die gesamte Laufzeit der Rente gilt. Der steuerpflichtige Anteil beträgt für einen Rentenbeginn in 2023 83 %. Er erhöht sich für Rentenbeginne bis zum Jahr 2040 auf 100 %.
Was passiert im Todesfall?
    Ihr Vertragsguthaben ist auch im Todesfall gesichert. Zur Versorgung des Ehe- bzw. eingetragenen Lebenspartners wird das Vertragsguthaben als monatliche Rente ausgezahlt. Auch für Ihre engsten Angehörigen sorgen Sie vor:
    • Wenn Sie vor Beginn der Rentenzahlung sterben sollten, wird das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
    • Sollten Sie nach Beginn der Rentenzahlung und vor dem vollendeten 85. Lebensjahr sterben, wird das vorhandene Kapital in eine monatliche Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente umgerechnet.
    Das Kapital errechnet sich aus der Höhe bei Rentenzahlungsbeginn abzüglich der bereits gezahlten Renten.
Welche BasisRente brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante in der BasisRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Welche Steuervorteile bietet unsere BasisRente?

    Ab dem Jahr 2023 können Sie Ihren Jahresbeitrag zu 100% als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Durch die Steuerersparnis reduzieren Sie so Ihren Eigenaufwand.

Wie funktioniert die BasisRente?
    Die BasisRente, auch „Rürup-Rente“ genannt, ist eine Form der Altersvorsorge, die vom Staat durch erhebliche Steuervorteile gefördert wird.
    2023 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 26.528 € (Ledige) bzw. 53.056 € (zusammen veranlagte Ehegatten/eingetragene Lebenspartner) in Ihren Vertrag einzuzahlen.
Wie kann ich eine BasisRente abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

FAQ – alle Fragen zur FirmenRente

Für wen ist eine betriebliche Altersversorgung möglich?
    Dem Gesetz nach kann eine betriebliche Altersversorgung nahezu von jedem Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Hierzu gehören Arbeiter und Angestellte, Teilzeitbeschäftigte einschließlich der Beschäftigten, die sich in einer Berufsausbildung befinden.
Welche VGH FirmenRente brauche ich?
    Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie einen Variante der VGH FirmenRente selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
Wer entscheidet über den Anbieter und die Art der betrieblichen Altersversorgung?
    Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe das Modell für Sie infrage kommt. Ihr Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg und den Anbieter, über den er eine bAV im Unternehmen einrichtet.
    Folgende Möglichkeiten (Durchführungswege) bieten wir an:
    • Direktversicherung
    • Pensionskasse
    • Unterstützungskasse
    • Direktzusage/Pensionszusage
Wie hoch ist der maximal geförderte Umwandlungsbetrag pro Jahr?
    Beiträge bis zu insgesamt 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung können steuerbegünstigt (bei Zusagen ab 2005 steuerfrei, davor pauschalbesteuert) angelegt werden.
    Beiträge bis insgesamt 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung bleiben sozialabgabenfrei, sofern das Einkommen die in den unterschiedlichen Zweigen der Sozialversicherung jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschreitet.
Wie kann das Entgelt umgewandelt werden?
    Sie als Mitarbeiter können monatlich, viertel-, halb- oder jährlich sparen. Es können auch Sonderzahlungen geleistet werden. Dabei ist zu beachten, dass der jährliche Höchstbetrag insgesamt nicht überschritten werden darf.
Wie kann ich eine VGH FirmenRente abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie wird die betriebliche Altersversorgung ausgezahlt?
    Sie entscheiden, wie das angesparte Guthaben ausgezahlt wird: als lebenslange Rente oder in einer Summe.
    Auch eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung ist möglich.

FAQ – alle Fragen zur Risikolebensversicherung

Brauchen beide Elternteile eine Risikolebensversicherung?
    Der Hauptverdiener sollte in jedem Fall abgesichert sein, um das im Todesfall fehlende Einkommen auszugleichen. Außerdem ist es sinnvoll, den z. B. nicht berufstätigen Lebens-/Ehepartner abzusichern – besonders dann, wenn Kinder zu versorgen sind. So wird im Todesfall der Hauptverdiener entlastet und kann z. B. die Kinderbetreuung finanzieren. Tipp: Bei uns haben Sie die Möglichkeit, einen Partnertarif abzuschließen.
Für wen ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll?
    Für jeden, der seine Liebsten für den Fall des vorzeitigen Todes durch beispielsweise Unfall oder Krankheit vor finanziellen Folgen schützen will. Ganz besonders wichtig ist sie für:
    • junge Familien – denn der Tod des Versorgers kann den Hinterbliebenen die finanzielle Lebensgrundlage schlagartig entziehen und sie vor große Probleme stellen.
    • alle mit Zahlungsverpflichtungen – denn jeder, der z. B. Immobilien finanziert oder andere langfristige Zahlungsverpflichtungen eingeht, sollte seine Angehörigen vor Rückzahlungsforderungen im Fall seines Todes schützen.
Wann wird die Versicherungssumme ausgezahlt?
    Im Versicherungsfall zahlen wir die Todesfallleistung an die berechtigte Person aus.
    Wenn Sie den Ablaufzeitpunkt erleben, wird keine Leistung fällig und der Versicherungsschutz endet.
    Wir bieten Ihnen aber auch an, die Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Rentenversicherung mit Todesfallschutz umzuwandeln, die auch im Erlebensfall in Form einer Rente zur Auszahlung kommt.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
    Die Stiftung Warentest empfiehlt mindestens das drei- bis fünffache Bruttojahreseinkommen des Versicherten, um eine finanzielle Absicherung für Hinterbliebene sicherzustellen. Laufende Kredite, Hypotheken oder andere Verbindlichkeiten sollten zusätzlich in diese Rechnung miteinbezogen werden.
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wie lange sollte eine Risikolebensversicherung laufen?
    Es ist ratsam, Ihre Versicherung mindestens so lange laufen zu lassen, bis alle Kinder finanziell unabhängig von Ihnen sind (z. B. Ausbildung oder Studium abgeschlossen haben). Ehepartner sollten beispielsweise nach Elternzeit in der Lage sein, die Familie allein zu versorgen. Ebenso sollten Sie Zahlungsverpflichtungen wie z. B. Zinsen und Tilgung von Darlehen in der Laufzeit berücksichtigen.

FAQ – alle Fragen zur Sterbegeldversicherung

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?
    Die Sterbegeldversicherung ist speziell für 50- bis 80-jährige Menschen gedacht, die sicherstellen möchten, dass Hinterbliebene nicht mit den Bestattungskosten belastet werden.
    Zudem können Sie dafür vorsorgen, dass eine angemessene Bestattung nicht an möglichen finanziellen Engpässen scheitert.
Welche Serviceleistungen sind in der Versicherung enthalten?
    Serviceleistungen für Sie im In- und Ausland

    Benennung und Vermittlung von:
    • Spezialärzten, Kliniken, Rehabilitations- und Pflegeplätzen/ diensten
    • Beratungsstellen für Senioren und deren Angehörige für Fragen rund um Pflege und Betreuung
    • Architekten zur notwendigen Umgestaltung des Wohnraums bei Behinderung oder Krankheit
    • Botendiensten z. B. zur Erledigung der Bankgeschäfte oder Behördengänge
    • Krankenhäusern und Kliniken sowie von Deutsch oder Englisch sprechenden Ärzten und Dolmetschern
    • Organisationen zur Durchführung eines Krankenrücktransports weltweit
    Serviceleistungen für Ihre Hinterbliebenen

    Vermittlung von:
    • Bestattungsunternehmen und Rechtsbeiständen zur Klärung von Zweifelsfragen bei Tod oder im Betreuungsfall
    • Unternehmen zur Wohnungsauflösung
    • Unternehmen zur Ausführung der Grab- und Grabsteinpflege innerhalb Deutschlands
Wie kann ich eine Sterbegeldversicherung abschließen?
    Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
Wird die Leistung aus der Sterbegeldversicherung besteuert?
    Auf die Todesfallleistung ist keine Einkommensteuer zu zahlen. Erbschaftsteuer muss innerhalb der Freibeträge ebenfalls nicht entrichtet werden.

Wir stehen Ihnen bei!

Ein Streit­fall oder ein Scha­den kön­nen schnell ent­ste­hen. Un­se­re Ver­si­che­run­gen hel­fen Ih­nen da­bei, un­be­rech­tig­te An­sprü­che ab­zu­weh­ren und be­rech­tig­te gel­tend zu ma­chen. Mit un­se­ren Haft­pflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen kön­nen Sie sich ent­spannt zu­rück­leh­nen.

Gesundheit, Pflege & Vorsorge

Risikolebensversicherung

Sie übernehmen täglich Ver­ant­wor­tung für Ih­re Fa­mi­lie, möch­ten, dass es ihr gut geht. Doch was ist, wenn Sie un­er­war­tet ster­ben? Sind Ih­re An­ge­hö­ri­gen dann fi­nan­ziell ver­sorgt? Ist z. B. die Im­mo­bi­lien­fi­nan­zie­rung oder die Aus­bil­dung der Kin­der ge­si­chert? Sor­gen Sie vor und si­chern Sie mit der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung die fi­nan­ziel­le Le­bens­grund­la­ge Ih­rer Fa­mi­lie!
Gesundheit, Pflege & Vorsorge

Sterbegeldversicherung

Was ist, wenn ich nicht mehr bin? Im Trauer­fall müs­sen An­ge­hö­ri­ge vie­les or­ga­ni­sie­ren und schnell wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen tref­fen.
Vorsorge & Vermögen

BasisRente

Endlich Ruhe­stand? Für Selbst­ständige und Frei­berufler gibt es oft ein böses Er­wachen. Denn die gesetzliche Rente wird klein aus­fallen. Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Lebens­standard mit­hilfe des Staates. Denn die VGH BasisRente „Rü­rup-Ren­te“ wird durch Steuer­vorteile gefördert. So redu­zieren Sie Ihren Eigen­auf­wand erheblich. Vor allem Selbst­ständige, Frei­berufler und Personen mit hohem Ein­kommen und hoher Steuer­last profitieren davon. Sie möchten Steuern sparen und mit­hilfe des Staates ein finanzielles Polster für den Ruhe­stand schaffen? Dann ist unsere VGH BasisRente die richtige Lösung.
Vorsorge & Vermögen

PrivatRente

Endlich Rente. Was wie ein Traum klingt, wird für manche zum bösen Erwachen. Denn die gesetzliche Rente wird für viele zu klein aus­fallen und deckt oft nur die Grund­ver­sorgung ab. Ohne private Alters­vorsorge entsteht eine Ver­sorgungs­lücke. Sichern Sie daher Ihren gewohnten Lebens­standard mit der VGH PrivatRente. Sie bietet Ihnen vor allem eins: ein lebens­langes zusätz­liches Ein­kommen. Ein beruhi­gendes Gefühl – ein Leben lang.
Vorsorge & Vermögen

Betriebliche Altersversorgung

Ihr jetziges Gehalt sichert Ihren Lebens­standard. Im Ruhe­stand wird sich das ändern: Die gesetz­liche Rente wird Ihnen ledig­lich eine Grund­ver­sorgung bieten. Nutzen Sie daher die Chance der betrieblichen Alters­ver­sorgung mit der VGH FirmenRente – der Staat und Ihr Arbeit­geber unter­stützen Sie dabei. Ihr Vorteil: Sie zahlen – durch Steuer- und Sozial­ab­gaben­er­sparnis – nur rund die Hälfte der Bei­träge selbst.
Vorsorge & Vermögen

VGH InvestRente

Mit der VGH InvestRente kombinieren Sie das Beste aus zwei Welten – sichern Sie sich die Ertragschancen der Kapitalmärkte und genießen Sie gleichzeitig die Vorteile einer privaten Rentenversicherung. Wir bieten Ihnen Investmentfonds der Deka an.
Vorsorge & Vermögen

VGH Nachwuchsförderung

Wenn Ihr Kind, Enkel oder Paten­kind größer wird, wachsen auch seine Träume, Wünsche und An­sprüche. Wie schön, dass Sie den Nach­wuchs auf dem Weg ins eigene Leben nicht nur mit Ge­borgen­heit und Ver­trauen, sondern auch mit Sicher­heit be­gleiten können: mit der VGH Nach­wuchs­förderung.
Vorsorge & Vermögen

VGH NiedersachsenTresor

Ob aus Lebensversicherung, Erbschaft oder Immobilienverkauf – wenn Sie eine größere Summe zur Verfügung haben, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Geld? Legen Sie Ihr Geld mit gutem Gewissen im VGH NiedersachsenTresor an. Mit einer einmaligen Einlage ab 10.000 € nutzen Sie die Vorteile der privaten Altersvorsorge für eine lukrative Geldanlage.
Vorsorge für Mitarbeiter und Unternehmer

Betriebliche Altersvorsorge

Steigern Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens gegenüber Ihren Mitarbeitern und bieten Sie ihnen eine betriebliche Altersversorgung.
Vorsorge für Mitarbeiter und Unternehmer

Betriebliche Unfallversicherung

Zei­gen Sie Ih­ren Mit­ar­bei­tern, was sie Ih­nen wert sind, in­dem Sie sie vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen von Un­fäl­len schüt­zen.
Vorsorge für Mitarbeiter und Unternehmer

Arbeitsunfähigkeitsversicherung Selbststaendige

Finanzielle Sicherheit bei Verlust der Arbeitskraft und Unfällen.