

Alle Fragen zu Auto und Mobilität
In unserem FAQ-Portal finden Sie häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zu den jeweiligen Versicherungen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, können Sie natürlich gerne unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten nutzen.
FAQ – alle Fragen zur Kfz-Versicherung
Wann ändert sich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Was ist der Unterscheid zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
▪ Die Haftpflichtversicherung zahlt alle Schäden, die anderen Fahrzeugen und Personen zugefügt werden, zusätzlich auch Vermögensschäden. Außerdem klären wir für Sie die Schuldfrage und wehren unberechtigte Forderungen ab.
▪ Die Teilkaskoversicherung hingegen bezahlt die Schäden am eigenen Fahrzeug wie: Diebstahl, Naturgewalten wie Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Glasbruch und -reparatur, Tierbisse, Schäden durch Kurzschlüsse und manches mehr. Details finden Sie in unserer Leistungsübersicht.
▪ Die Vollkasko-Versicherung umfasst zusätzlich noch alle Schäden am eigenen Kfz, die durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus verursacht wurden. Die Vollkasko ist der beste Schutz für wertvolle und neue Fahrzeuge sowie junge Gebrauchte.
Wann brauche ich eine Internationale Versicherungskarte?
Was ist die SF-Klasse (Schadensfreiheitsklasse)?
Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen sowohl eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Kfz-Versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich wählen? Wie erfahre ich meine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?
Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
Weitere Infos finden Sie in unserem Online-Abschluss. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Kfz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wieso brauche ich eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
In Deutschland ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtend. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist unbedingt notwendig, damit Sie Ihr Auto überhaupt zulassen können. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (beispielsweise HR23BV7).
Ihre eVB-Nummer erhalten Sie nach Abschluss Ihrer Autoversicherung entweder direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Die elektronische Versicherungsbestätigung kann Ihnen per Post, telefonisch oder per SMS mitgeteilt werden. Mit dieser Nummer gehen Sie zu Ihrer Kfz-Zulassungsstelle. Über eine Datenbank werden dort Ihre Versicherungsdaten abgefragt und geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt.
Wozu brauche ich eine Mallorca-Police?
*Sie selbst, Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner oder Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner
Welche Motorradversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorradversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsstelle als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad besteht. Für die Zulassung benötigen Sie ebenfalls Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der VGH, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
Wie ist mein Motorrad abgesichert?
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Motorradschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
FAQ – alle Fragen zur Mopedversicherung
Kann ich mein Mopedkennzeichen auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Warum gibt es verschiedene Kennzeichen-Farben?
Welche Dauer hat meine Mopedversicherung?
Welche Mopedversicherung brauche ich?
Die VGH bietet mit der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung eine Grunddeckung an und schützt Sie vor Ansprüchen aus Schäden, die Sie anderen zufügen. Außerdem können Sie diesen Versicherungsschutz durch eine Teilkaskoversicherung erweitern und Ihr Fahrzeug z. B. gegen Diebstahl absichern. Wählen Sie Ihre Deckung in der Mopedversicherung einfach selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Versicherung?
Wie kann ich eine Mopedversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Mopedschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Mopedschaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service nutzen oder Ihren Berater kontaktieren.
FAQ – alle Fragen zur Fahrradversicherung
Bekomme ich bei Fahrraddiebstahl immer den Neuwert für mein Rad?
Brauche ich für mein elektrisches Rad eine zusätzliche E-Bike-Versicherung?
Einfache elektrische Räder, Lastenräder oder Pedelecs sind im Schutz der Fahrrad-Versicherung enthalten. So beinhaltet die Versicherung etwa Leistungen für Schäden, die durch Bedienfehler oder einen Kurzschluss am Akku bei einem E-Bike oder Pedellecs entstehen. E-Bikes, für deren Nutzung ein Nummernschild und/oder ein Führerschein notwendig sind, brauchen einen anderen Versicherungsschutz; welchen, erfahren Sie von einem Berater in Ihrer Nähe. Ob Sie einen Führerschein oder ein Nummernschild für Ihr elektrisches Fahrrad benötigen, hängt übrigens von der Motorleistung ab. Aktuell gilt: Für E-Bikes, die schneller als 25 km/h sind, gilt Helmpflicht und ein Versicherungskennzeichen. Für E-Bikes bis 45km/h ist ergänzend ein Führerschein notwendig.
Ich fahre ein Pedelec. Was muss ich über meinen Akku wissen?
• Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
• Schützen Sie den Akku vor mechanischen Beschädigungen. Sollte es doch passieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäusebeschädigung können gesundheitsschädliche Flüssigkeiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
• Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fachleute.
• Lithium-Ionen-Akkus sind temperaturempfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitätsverlusten und einem erhöhten Brandrisiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
• Schließen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Lohnt sich eine Fahrradversicherung auch für mein gebrauchtes Fahrrad?
Welche Fahrräder kann ich nicht versichern?
Welche Fahrräder kann ich versichern?
Nicht versicherungspflichtige Räder (Nutzung ohne Nummernschild und/oder Führerschein), die mit Pedalkraft und/oder elektrisch betrieben werden und nicht älter als 5 Jahre sind, können versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder, Trekking- und Reiseräder, Lastenräder, Mountainbikes, Citybikes, Pedelecs.
Bei Rädern, die nicht in diese Kategorie fallen, wenden Sie sich bitte an einen Berater in Ihrer Nähe.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
FAQ – alle Fragen zur Camper- und Wohnwagenversicherung
Welche Camper- oder Wohnmobilversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Camper- oder Wohnmobilversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Welche Gewichtsklassen gibt es bei Campern oder Wohnmobil?
Welchen führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
Wie kann ich eine Camper- oder Wohnmobilversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Camper- oder Wohnmobilschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Schaden des Camper- oder Wohnmobils melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie sollte man seinen Camper oder sein Wohnmobil versichern?
Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Diese Versicherung ist auch für Camper obligatorisch. Die Kfz-Haftpflicht schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor Forderungen durch Unfallgegner.
Für viele Fahrer ist der Schutz ihres Wohnmobils eine Herzensangelegenheit. Ein umfassender Versicherungsschutz durch eine Kaskoversicherung ist deshalb sehr sinnvoll. Die Teilkasko kommt beispielsweise bei Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag sowie Brand oder Explosion auf. Bei Selbstverschulden, Vandalismus oder Fahrerflucht Ihres Unfallgegners springt die Vollkaskoversicherung für die Kosten ein.
Dauercamper, die ihr Wohnmobil auf einem offiziellen Campingplatz und im Winterlager abgestellt haben, sollten über eine Campingversicherung nachdenken. Sie trägt die Kosten bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Beschädigung oder Zerstörung. Wenn Sie Ihr Hab und Gut rund um das Wohnmobil mit einer Campingversicherung schützen möchten, kommen Sie einfach bei einem unserer Berater direkt in Ihrer Nähe vorbei.
FAQ – alle Fragen zur Anhängerversicherung
Muss ich einen Anhänger oder Wohnwagen bei der Zulassungsstelle anmelden?
Nachdem der Anhänger bzw. Wohnwagen zugelassen wurde, bekommt dieser ein eigenes Kennzeichen und es fällt eine Kfz-Steuer an.
Welche Anhänger- und Wohnwagenversicherung brauche ich?
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die VGH bietet bietet Ihnen mit der Haftpflichtversicherung Komfort eine Grunddeckung als auch mit der Teilkasko Komfort oder Vollkasko Komfort umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Anhänger-und Wohnwagenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der VGH finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wer darf einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen?
Bei größeren Anhängern, Wohnwagen oder Pferdewagen empfiehlt es sich deshalb, den Zusatzschlüssel B96 zu erwerben. Voraussetzung hierfür ist ein Führerschein der Klasse B. Wer diesen besitzt, muss 2,5 Stunden Theorie und eine 3,5-stündige Praxisfahrt mit dem Anhänger bzw. Wohnwagen bei der Fahrschule absolvieren. Die Begrenzung für den Zusatz B96 liegt bei einem Gesamtgewicht von 4.250 kg. Der Anhänger darf dabei über 750 kg wiegen.
Für besonders große Anhänger bzw. Wohnwagen muss ein Führerschein mit der Ergänzungsklasse E gemacht werden. Geläufig ist dieser Führerschein unter der Bezeichnung BE, da ebenfalls eine Fahrerlaubnis der Klasse B bestehen muss. Hierfür muss eine eigene Führerscheinprüfung abgelegt werden. Nach Bestehen dürfen die Fahrer Anhänger bzw. Wohnwagen mit einer Gesamtmasse von 3.500 kg an ihre Fahrzeuge ankuppeln und ziehen.
Wie kann ich eine Anhänger- und Wohnwagenversicherung abschließen?
Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wie kann ich einen Anhänger- und Wohnwagenschaden melden?
Sie können uns bequem und unkompliziert den Schaden Ihres Anhängers oder Wohnwagens melden. Nutzen Sie dafür einfach unsere Online-Formulare. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger oder Wohnwagen transportiert werden?
Bei einem Pkw darf die Anhängerlast nicht höher als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bzw. bei SUV nicht höher als das 1,5 Fache des zulässigen Gesamtgewichts sein. Wichtig ist außerdem, ob es sich um ein gebremstes oder ungebremstes Anhängermodell handelt. Besitzt der Anhänger ein hydraulisches Bremssystem, darf er in der Regel mit mehr Gewicht beladen werden.
Sicher durch den Straßenverkehr
Unfälle und andere Gefahren lauern auf deutschen Straßen an jeder Kreuzung. Dabei ist es egal, ob Sie mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Moped unterwegs sind. Bei uns liegen all Ihre Versicherungen in vertrauensvollen Händen. Ob Blech- oder Totalschaden, bei uns sind Sie gut aufgehoben.


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