• Symbolbild Elementarschaden

    Schutz­baustein Elementar­schäden

    Ob Wohn­eigentümer oder Mieter: Der Schutz­baustein Elementar­schäden schützt Sie vor den finanziellen Schäden durch Naturgefahren.  Ergänzen Sie jetzt Ihre Wohngebäude- oder/und Hausratversicherung bei der ÖVB.

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Schutzbaustein Elementarschäden der ÖVB

Kräftige Regenfälle lassen Bäche über die Ufer treten und Schlamm- und Wassermassen bahnen sich ihren Weg in die Häuser. Wer schon einmal seinen Keller auspumpen musste, weiß: Natur­gewalten sind unberechen­bar und nehmen beständig zu. Versicherungs­schutz gegen extreme Naturereignisse besteht nicht automatisch über die Hausrat- und Wohn­gebäude­ver­sicherung. Mit dem Schutz­baustein Elementar­schäden als Er­gänzung zu Ihrer Wohn­gebäude- und Haus­rat­ver­sicherung sind Sie vor den Aus­wirkungen von Natur­katastrophen geschützt.

  • Finanzielle Hilfe bei Schäden durch Naturgefahren


  • Absicherung von Schä­den wie zum Bei­spiel Hoch­was­ser, Rück­stau, Schnee­druck und Dach­lawinen oder Erd­rutsch
  • Kleiner Beitrag – großer Schutz für Eigentümer und Mieter

Umfangreicher Versicherungsschutz im Zusatzbaustein Elementarschäden

Sie sind abgesichert bei Schäden durch

Hochwasser
Rückstau
Schneedruck und Schäden durch Dachlawinen
  • z. B. wenn das Dach unter extremen Schneelasten zusammenbricht oder  Dachrinnen und Vordächer durch Dachlawinen beschädigt werden
Erdbeben und Erdfall
Lawinen und Erdrutsch
  • z. B. wenn Ihr Haus durch abrutschende Schnee- oder Eismassen bzw. Erd- oder Gesteinslawinen beschädigt wird
Vulkanausbruch
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Hochwasser

Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu Unwettern. Was viele nicht wissen: Im Schadenfall gibt es keinen Anspruch auf staatliche Leistung. Für den Versicherungsschutz Ihrer Immobilie und Ihres Hausrats sind Sie selbst verantwortlich. Und das kann im Schadenfall schnell teuer für Sie werden. Besser Sie sorgen rechtzeitig vor und ergänzen Ihre Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung um den Zusatzbaustein Elementarschäden.

Beispiel Schadenfall Wohngebäude & Hausrat: Bäche, Flüsse oder Seen treten über die Ufer und verursachen durch Wasser und Schlamm enorme finanzielle Schäden in und am Gebäude sowie an Ihrem Hab und Gut, z. B. können Möbel, Kleidung usw. beschädigt oder elektronische Geräte möglicherweise sogar unbrauchbar werden.

zur Elementarschutz-Beratung

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Rückstau

Bei Hochwasser kann das Wasser von der Kanalisation nicht mehr aufgenommen werden. Der Wasserpegel steigt dann über die Rückstau-Ebene. Es fließt nicht ab, sondern wird zurück ins Haus gedrückt. Durch den Klimawandel nehmen solche Ereignisse deutlich zu. Neben Präventionsmaßnahmen, wie z. B. dem Einbau einer Rückstauklappe, bietet die Absicherung bei Elementarschäden einen sicheren Schutz.

Beispiel Schadenfall Wohngebäude & Hausrat: Schmutzige, ungeklärte Abwässer gelangen in Ihren Keller oder Ihr Erdgeschoss und verursachen hohe Schäden an der Substanz des Hauses sowie am dort vorhandenen Hab und Gut.

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Schneedruck und Dachlawinen

Die Wetterextreme lösen sich ab – im Sommer Hitze und Starkregenfälle. Im Herbst und Winter folgen dann Sturm, Hagel und Schnee-Katastrophen. Das Risiko durch Schneelasten wird oft unterschätzt. Mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden zu Ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung sind Sie bei Schäden am Dach durch Schneedruck oder Dachlawinen und bei Folgeschäden an Ihrem Hausrat im Dachgeschoss bestens geschützt.

Beispiel Schadenfall Wohngebäude & Hausrat: Das Dach Ihres Hauses bricht unter extremen Schneelasten zusammen oder die Dachrinnen und Vordächer des Gebäudes werden durch Dachlawinen stark beschädigt und Ihr darunter befindlicher Hausrat wird beschädigt oder sogar zerstört.

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Erdbeben und Erdfall

Erdbeben? In Deutschland? Für viele ein zu vernachlässigendes Risiko. Doch auch in Deutschland kann die Erde beben. Und bereits ab Stärke vier können Wohnhäuser oder Nebengebäude dadurch beschädigt werden. Ihre Schränke in Schieflage und Ihre dort gelagerten Schätze gehen kaputt. Auch elektronische Geräte können hierdurch stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Ursächlich für einen Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz aufgrund von natürlich entstandenen Hohlräumen. Schutz vor solchen Schäden bietet der Zusatzbaustein Elementarschäden.

Beispiel Schadenfall Wohngebäude & Hausrat: Durch natürliche, unterirdische Hohlräume stürzt schlimmstenfalls das Gebäude ein oder sackt ab. Damit wird nicht nur Ihr Haus zerstört sondern auch der gesamte Inhalt, also Ihr Hausrat, beschädigt.

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Vulkanausbruch

Vulkanausbrüche sind in unseren Breitengraden selten. Auch wenn der Vulkanausbruch, z. B. auf Island, weit weg ist, können Aschewolken über Deutschland abregnen. Durch die darin enthaltenen Partikel können Gebäudeteile verschmutzt oder verätzt werden – ebenso wie Balkonmöbel, Garteninventar oder die zum Trocknen aufgehängte Wäsche. Der dann entstandene Schaden kann erheblich sein. Mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden sind Sie gegen die finanziellen Schäden durch Wetterextreme und Naturgewalten umfassend versichert.

Beispiel Schadenfall Wohngebäude & Hausrat: Aschewolken durch einen Vulkanausbruch regnen über Niedersachsen nieder und verursachen Schäden an Gebäuden sowie an Hausrat in Gärten und auf Balkonen.

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Lawinen und Erdrutsch

Bei einem Lawinenabgang oder Erdrutsch werden reichlich Erde, Geröll, Bäume usw. mitgerissen. Leicht vorstellbar, dass dadurch immense Schäden an und in Gebäuden verursacht werden. Im Zusatzbaustein Elementarschäden ist der Schutz vor solchen Naturgefahren versichert.

Beispiel Schadenfall Wohngebäude & Hausrat: Ihr Eigenheim oder das Haus, in dem Sie wohnen wird durch abrutschende Schnee- oder Eismassen bzw. Erd- oder Gesteinslawinen beschädigt – ebenso der sich im Gebäude befindende Hausrat.

 

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FAQ – die häu­figs­ten Fra­gen zur Elementar­schadenver­si­che­rung

Was sind Elementarschäden (weitere Naturgefahren)?
  • Elementar­schäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur ver­ursacht werden. Dann zeigt sie sich von ihrer zer­störerischen Seite und richtet oft sehr große Schäden an.
Hilft mir bei Naturkatastrophen der Staat?
  • Nein, Ver­sicherungs­schutz bei Natur­katastrophen ist keine staatliche Leistung. Darauf weist die nieder­sächsische Landes­regierung ausdrücklich hin. Für die Ver­sicherung Ihres Eigen­tums sind Sie selbst verantwortlich.
Kann ich solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen?
  • Schäden an der Gebäude­­substanz durch z. B. Über­­flutung von Kellern können schnell mehrere Zehn­­tausend Euro kosten. In den meisten Fällen wird auch der Hausrat in Mit­­leiden­schaft gezogen und muss ersetzt werden. Die Er­neuerung eines Daches nach der Be­schädigung durch schwere Schnee­­massen kann eine große finanzielle Be­lastung sein.
Werden Schäden durch Naturkatastrophen nicht bereits durch meine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
  • Nein, in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung sind nur Schäden durch Sturm und Hagel, bei neueren Verträgen ab 2010 auch durch Starkregen, versichert. 
      
Ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als eigenständiger Vertrag möglich?
  • Nein, der Schutzbaustein Elementarschäden ist nur als Ergänzung zu unserer Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung möglich.
Warum soll ich den Schutzbaustein Elementarschschäden in die Wohngebäude- und Hausratversicherung einschließen?
  • In der Wohn­gebäude­ver­sicherung schützt dieser Schutz­baustein gegen Schäden am Gebäude. In den meisten Fällen wird jedoch auch der Hausrat in Mitleiden­schaft gezogen. In Ihrer Haus­rat­ver­sicherung schützt er bei Schäden an  Ein­richtung (Möbel, technische Geräte), Kleidung, Verbrauchs­gütern (Lebensmittel) - und an allen lieb gewonnenen Dingen.
    Wollen Sie als Immobilien­besitzer den Rund­um­schutz gegen Elementar­gefahren? Dann schließen Sie das Schutz­paket in beide Verträge ein.

Muss ich mich auch als Mieter gegen extreme Naturgefahren schützen?
  • Ja, Natur­gefahren können jeden treffen. Be­sonders, wenn Sie im Erd­ge­schoss wohnen oder den Keller zur Lager­ung von Winter- oder Sommer­sachen, Schuhen, Urlaubs­utensilien oder Ähnlichem nutzen, sind Sie mit dem Einschluss des Schutz­bausteins Elementar­schäden in Ihre Haus­rat­ver­sicherung im Schaden­fall bestens abgesichert.  
Was ist mit Starkregen und Rückstau?
  • Bei Starkregen fällt innerhalb von ganz kurzer Zeit so viel Regen, dass der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann und zwangsläufig zur Überflutung des Grundstücks führt. Wasser und Schmutz dringen so über Kellerabgänge, Lichtschächte und Garagen ins Haus. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen, entsteht ein Rückstau. Bei fehlender Rückstausicherung könnte Abwasser über die Entwässerungsleitungen ins Haus gelangen. Erhebliche Schäden am Gebäude und Hausrat sind die Folge. Eine Rückstausicherung vermindert das Risiko. Übrigens schreiben die meisten Kommunen diese vor.  
    Die VGH Wohngebäude- und Hausratversicherung decken in den Paketen Sicherheit und Spezial bereits Schäden durch extreme Regenfälle ab. Zusammen mit der richtigen Rückstausicherung sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag für den Zusatzbaustein Elementarschäden (weitere Naturgefahren)?
  • Der Beitrag wird individuell für Sie berechnet und hängt u.a. von Ihrem Wohn­gebiet ab.
    In Deutschland wird das Hoch­wasser­risiko mithilfe des Geo­informations­systems ZÜRS beurteilt. Dabei werden regionale und geo­grafische Be­sonder­heiten berücksichtigt und die Gebäude den vier Gefährdungs­klassen (1 = niedrig, 4 = hoch) zugeordnet. 99 % aller Haushalte können problem­los versichert werden.
    Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf oder wenden Sie sich an Ihre VGH Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe.
Muss ich mich an dem Schaden selbst beteiligen?
  • Ihre Selbst­beteiligung beträgt je Schadenfall 500 Euro. 
Kann ich mich vor Unwettern warnen lassen?
  • Ja – laden Sie sich unsere VGH Wetter-App mit kosten­losem Unwetter-Früh­warn­system im App Store oder bei Google Play herunter. Dann werden Sie bereits ab Warnstufe ORANGE informiert.

Schutz bei Unwetter

Starkregen, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Hab und Gut gegen unwetterbedingte Schäden schützen und absichern können.

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