Die Private Krankenversicherung der ÖVB
Sie möchten Ihre Gesundheit optimal absichern? Dann stellen Sie sich Ihren Versicherungsschutz mit uns individuell zusammen. Wir bieten sehr gute, lebenslang garantierte Leistungen zu ausgezeichneten Konditionen - für alle, die sich privat krankenversichern können. Zögern Sie nicht und tun Sie Ihrer Gesundheit etwas Gutes.
- Erstklassige medizinische Versorgung zu fairen Beiträgen
- Lebenslang garantierte Leistungen
- Familienrabatt für mitversicherte Kinder
Private Krankenversicherung – unsere Tarife im Überblick
Bitte das Smartphone drehen.
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Angestellte | Selbstständige | Beihilfeberechtigte | |
Grundversorgung: | |||
Selbstbehalte
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270 € / 450 € | 900 € / 1.200 € | |
Ambulante Behandlung
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Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel
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Heilpraktiker, Psychotherapie
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Zahnbehandlung
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Zahnersatz
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Allgemeine Krankenhausleistungen
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Pflegepflichtversicherung
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Zusatzversorgung: | |||
First Class im Krankenhaus | wählbar | wählbar | |
Krankentagegeld | wählbar | wählbar | |
Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen | wählbar | ||
Beihilfe-Ergänzungsversicherung | wählbar | ||
Krankenhaustagegeld | wählbar | wählbar | wählbar |
Kurtagegeld | wählbar | wählbar | wählbar |
Pflegeversicherung | wählbar | wählbar | wählbar |
Beitragsentlastung im Alter | wählbar | wählbar | wählbar |
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Angestellte | Selbstständige | Beihilfeberechtigte | |
Grundversorgung: | |||
Selbstbehalte
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270 € / 450 € | 900 € / 1.200 € | |
Ambulante Behandlung
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Arzneimittel, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel
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Heilpraktiker, Psychotherapie
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Zahnbehandlung
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Zahnersatz
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Allgemeine Krankenhausleistungen
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Pflegepflichtversicherung
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Zusatzversorgung: | |||
First Class im Krankenhaus | wählbar | wählbar | |
Krankentagegeld | wählbar | wählbar | |
Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen | wählbar | ||
Beihilfe-Ergänzungsversicherung | wählbar | ||
Krankenhaustagegeld | wählbar | wählbar | wählbar |
Kurtagegeld | wählbar | wählbar | wählbar |
Pflegeversicherung | wählbar | wählbar | wählbar |
Beitragsentlastung im Alter | wählbar | wählbar | wählbar |
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Empfehlenswert: smarte Services für unsere Kunden
Ihr zusätzlicher Schutz zur privaten Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler
- First Class im Krankenhaus
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Durch diese Erweiterung der stationären Absicherung müssen Sie im Krankenhaus nichts mehr zu den folgenden Leistungen dazubezahlen:
- Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Krankenhauswahl
- Erweiterte Zimmerausstattung (Bad, WC, Telefon) oder Sonderverpflegung
- Begleitung Ihres Kindes bis zum 14. Lebensjahr
- Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld zur freien Verfügung bei Verzicht auf Wahlleistungen
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- Krankenhaustagegeldversicherung
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Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:
- Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen, stationären Krankenhausaufenthalts
- Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
- Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
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- Beitragsentlastung im Alter
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Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
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- Pflegeversicherung
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Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Unsere Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarif ÖVB PflegeBahr- Staatlich geförderte Basisabsicherung
- 60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und gesetzlichen Pflegeversicherung
- Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
- Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
- 5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif PflegeFlex- Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
- Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
- Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
- Beitragsbefreiung im Pflegefall (ab Pflegegrad 2)
- Keine Wartezeiten
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- Krankentagegeld
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Zum Ausgleich von Verdienstausfällen bei längerer Krankheit. Wichtig für Angestellte, Selbstständige und Freiberufler:
- Krankentagegeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Die Leistung erfolgt nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit.
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- Kurtagegeld
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Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:
- Unterkunft und Verpflegung
- Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
- Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
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Ihr zusätzlicher Schutz zur privaten Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte
- Stationäre Ergänzungsversicherung für Wahlleistungen
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Mit dieser Erweiterung der stationären Absicherung werden Ihnen die Kosten für folgende Leistungen erstattet:
- Behandlung durch Spezialisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Unterbringung im Zweibettzimmer
- Sonderverpflegung und erweiterte Zimmerausstattung (Bad, TV, Telefon)
- Bis zu 40 € Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen
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- Krankenhaustagegeld
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Schützen Sie sich vor der finanziellen Mehrbelastung, die ein Krankenhausaufenthalt verursacht:
- Zeitlich unbegrenzte Zahlung eines steuerfreien Krankenhaustagegeldes für jeden Tag eines medizinisch notwendigen stationären Krankenhausaufenthalts
- Höhe des Tagegeldes individuell vereinbar
- Zum Ausgleich von Nebenkosten im Krankenhaus (z. B. für Telefon, Bücher, Fahrtkosten der Familie)
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- Beihilfe-Ergänzungsversicherung
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Zur Ergänzung Ihrer Beihilfe und der privaten Grundversorgung:
- Differenzkosten zwischen Ein- und Zweibettzimmer bzw. bei Verzicht 15 € Krankenhaustagegeld
- Sehhilfen bis zu 180 €, alle 36 Monate
- Behandlung durch Heilpraktiker und Ärzte (z. B. Homöopathie, Phytotherapie)
- Kurtagegeld bis zu 21 € je Tag für stationäre Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte bis zu einer Dauer von 28 Tagen
- Auslandsreiseschutz (ambulant, stationär und Zahn) während Reisen bis zu sechs Wochen Dauer – inklusive der Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport
- Schutzimpfungen vor privaten Auslandsaufenthalten bis zu 105 € pro Versicherungsjahr
- Erstattung von Material- und Laborkosten im Rahmen von Zahnersatzbehandlungen
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- Beitragsentlastung im Alter
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Wenn Sie mit dem Beitragsentlastungstarif vorsorgen, kommen Sie mit Rentenbeginn in den Genuss einer Beitragsreduzierung.
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- Pflegeversicherung
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Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen geringen Teil der tatsächlichen Pflegekosten. Unsere Pflegeversicherungen bewahren Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten im Pflegefall in allen Pflegegraden (1 bis 5).
Tarif ÖVB PflegeBahr- Staatlich geförderte Basisabsicherung
- 60 € jährliche Förderung bei einem monatlichen Mindestbeitrag von 15 € für alle Versicherten der sozialen und gesetzlichen Pflegeversicherung
- Im Leistungsfall monatliche Auszahlung eines vereinbarten Tagegeldes (30 Tagessätze)
- Gesundheitsprüfung nicht erforderlich
- 5 Jahre Wartezeit (entfällt bei Pflegebedürftigkeit durch Unfall)
Tarif PflegeFlex- Rundum-Absicherung im Pflegefall mit flexibel festlegbarem Schutzumfang
- Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes im Leistungsfall (monatliche Auszahlung)
- Einmalzahlung als Soforthilfe im Leistungsfall (ab Pflegegrad 2)
- Beitragsbefreiung im Pflegefall (ab Pflegegrad 2)
- Keine Wartezeiten
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- Kurtagegeld
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Kostenübernahme bzw. -beteiligung bei medizinisch notwendigen Kuren bis zur abgesicherten Tagegeldhöhe (bis zu 28 Tage) für:
- Unterkunft und Verpflegung
- Ärztliche Behandlungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
- Arznei-, Verband-, Kur- und Heilmittel
- Begleitung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr durch einen Elternteil
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FAQ – die häufigsten Fragen zur privaten Krankenversicherung
- Welche private Krankenversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Privaten Krankenversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Verschiedene Möglichkeiten stehen zur Verfügung, sich bei uns zu melden, wenn Sie Leistungen aus der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen möchten.1. Verwenden Sie die App "VGH Gesundheit" um Ihre Rechnungen schnell und direkt bei uns einzureichen
2. Wenden Sie sich direkt an unsere Mitarbeiter aus der Fachabteilung, die Ihnen jederzeit gerne weiterhelfen.
3. Melden Sie sich bei Ihrem Berater.
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- Wie kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
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- Wer kann sich privat krankenversichern?
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Folgende Personengruppen können sich privat versichern:
- Angestellte, mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
- Selbstständige und Freiberufler
- Kinder mit und ohne Anspruch auf Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Ehegatten ohne Vorliegen einer eigenen Versicherungspflicht
- Studenten, die gegen Entgelt beschäftigt sind oder sich binnen zwei Monaten nach Studienbeginn befreien lassen
- Beamte mit Beihilfeanspruch sowie beihilfeberechtigte Familienangehörige
- Beamtenanwärter
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- Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze?
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Im Jahr 2023 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 66.600 € pro Jahr
bzw. 5.550,00 € pro Monat.
Bis zu dieser Höhe sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.
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- Wie unterscheiden sich die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von den Leistungen der privaten Krankenversicherung?
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Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind lebenslang garantiert – wohingegen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit vom Gesetzgeber gekürzt werden können. Außerdem ist das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherung deutlich umfangreicher.
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- Welche Leistungen bietet die App „VGH Gesundheit“ und wie funktioniert der Arztbesuch online?
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Mit unserer App „VGH Gesundheit“ können Sie als Kunde der ÖVB Krankenversicherung neben Rechnungen, Rezepten sowie Heil- und Kostenplänen jetzt auch bestimmte Vertragsdokumente digital an uns übermitteln. Zudem können Sie sich über die neue Funktion "Postbox" Ihre Leistungsabrechnungen direkt in die App "VGH Gesundheit" senden lassen. In der Gesundheitsakte können Sie für sich und Ihre Familie persönliche Gesundheitsdaten speichern und haben Impfpässe, Medikationspläne und Röntgenbilder jederzeit griffbereit.Zudem haben unsere Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherten die Möglichkeit, über unseren Gesundheitspartner TeleClinic einen einfachen Arztbesuch, bei dem nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich ist, bequem über das Smartphone per Videotelefonie durchzuführen. Der über TeleClinic behandelnde Arzt entscheidet, ob - abhängig von der Erkrankung - ein digitaler Arztbesuch ärztlich vertretbar oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt und ggf. eine weitere Befunderhebung vor Ort erforderlich ist. Die TeleClinic arbeitet mit in Deutschland niedergelassenen Ärzten zusammen.Kostenerstattung: Ihre ÖVB Krankenversicherung erstattet allen Krankheitskostenvoll- und Beihilfeversicherten die Kosten für den Online-Arztbesuch im tariflichen Umfang.
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- Wann gewährt die ÖVB Krankenversicherung den Familiennachlass?
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Der Familiennachlass wird auf die Tarife für mitversicherte Kinder und Jugendliche gewährt.
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- Wird die private Krankenversicherung im Alter zu teuer?
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Viele Menschen glauben, eine private Krankenversicherung würde mit zunehmendem Alter oder bei Krankheit zu teuer. Um Ihnen über die gesamte Vertragslaufzeit ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu sichern, sind unsere Beiträge vorausschauend kalkuliert. Zu Beginn der Vertragslaufzeit wird ein Polster angespart. Diese Alterungsrückstellungen (AR) werden im Alter wieder abgebaut. So werden Mehrbelastungen – bedingt durch ein erhöhtes Krankheitsrisiko – aufgefangen. Das Ergebnis: faire Beiträge und eine gute Beitragsentwicklung.
Über den Abschluss einer persönlichen Beitragsentlastung besteht außerdem die Möglichkeit, sich eine garantierte Beitragsreduzierung im Alter zu sichern. Ein Abschluss ist möglich von Eintrittsalter 20 bis 59 Jahre.
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- Bearbeitungsfristen in der Pflegepflichtversicherung
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Anträge auf Pflegebedürftigkeit werden an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen weitergeleitet. Dem Versicherten ist das Ergebnis der Begutachtung schriftlich mitzuteilen. Der Gesetzgeber hat für diesen Ablauf eine Frist von fünf Wochen gesetzt. In besonders dringlichen Fällen schreibt der Gesetzgeber sogar eine Frist von einer bzw. zwei Wochen vor. Seit dem 30.10.2012 sind die privaten Krankenversicherungen gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich eine Statistik zur Einhaltung der oben genannten Fristen zu veröffentlichen. In einigen Einzelfällen können die Fristen nicht eingehalten werden. Die Statistik der jeweiligen Jahre können Sie hier einsehen:
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- Statistik der Bearbeitungsfristen in der Pflegeversicherung
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Bitte das Smartphone drehen.
Frist Anträge auf Pflegebedürftigkeit Fristüber-
schreitungStatistik 2023: 5 Wochen 44 8 2 Wochen 0 0 1 Woche 13 1 Statistik 2022: 5 Wochen 30 5 2 Wochen 0 - 1 Woche 9 1 Statistik 2021: 5 Wochen 31 4 (13%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 5 - Statistik 2020: 5 Wochen 33 5 (15%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 2 - Statistik 2019: 5 Wochen 25 6 (24%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 0 - Statistik 2018: 5 Wochen 25 6 (24%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 2 - Statistik 2017: 5 Wochen 22 6 (27%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 2 - Statistik 2016: 5 Wochen 16 - 2 Wochen 0 - 1 Woche 3 - Statistik 2015: 5 Wochen 4 1 (25%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 4 1 (25%) Statistik 2014: 5 Wochen 7 - 2 Wochen 0 - 1 Woche 1 - Statistik 2013: 5 Wochen 7 2 (29%) 2 Wochen 0 - 1 Woche 0 - Statistik 2012: 5 Wochen 1 - 2 Wochen 0 - 1 Woche 0 -
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