Die Kfz-Versicherung der ÖVB
Verkehrsunfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Unsere Autoversicherung hilft Ihnen dabei. Bei uns erhält jeder Fahrer den passenden Versicherungsschutz.
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung der VGH enthält hohe Deckungssummen: Bis 100 Millionen für Sach- und Vermögensschäden und bis 15 Millionen für Personenschäden – in allen drei Tarifen.
-
Die Vollkaskoversicherung bietet Ihnen ergänzend zur Teilkasko Schutz vor Schäden, die Sie selbst verursacht haben sowie vor Vandalismus und Fahrerflucht des Unfallgegners.
- Durch die FahrerPlus Versicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls mit Personenschäden für alle berechtigten Fahrer.
Unsere Empfehlung
Sicherheit: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis
Der Tarif Sicherheit bietet Ihnen den umfassenden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs ‒ und das zu einem fairen Preis. Entscheiden Sie sich für diese Variante, sind in der Haftpflicht etwa gemietete Fahrzeuge im Ausland mitversichert (Mallorca-Police). In der Teilkasko sind Zusammenstöße mit Tieren aller Art und der Schlüsselverlust nach einem Einbruchdiebstahl oder Raub versichert. Die Vollkaskoversicherung im Sicherheitstarif übernimmt für Leasing-Fahrzeuge die GAP-Deckung – also die bei einem Diebstahl oder Totalschaden entstehende Lücke (englisch "gap") zwischen Wiederbeschaffungswert und aus dem Leasingvertrag entstehenden Restbeträgen. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.
Kfz-Versicherung – weitere Tarife im Überblick
Infos zur Kfz-Versicherung der VGH
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
- Detailinformationen zu unseren Tarifen und Leistungen
-
-
Bitte das Smartphone drehen.
Basis Sicherheit Plus Haftpflichtversicherung Abwehr unberechtigter AnsprüchePersonenschäden bis15 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. € Sach- und Vermögensschäden bis100 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. € Mallorca-PoliceTeilkaskoversicherung Diebstahl, Raub, UnterschlagungBrand oder ExplosionSturm, Hagel, Blitzschlag, Über­schwemmungZusammenstoß mit Tieren aller Artausschließlich Haarwild nach BJagdG Glasbruch und GlasreparaturKurzschluss in der VerkabelungTierbissLawinen, Erdrutsche und ErdfallSchlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder RaubNeupreisentschädigung3 Monate 18 Monate 24 Monate Kaufwert­entschädigungFahrzeug- und Zubehörteile bis5.000 € 5.000 € 10.000 € Erstattung einer Wertminderung5% der Reparaturkosten (max. 2.500 €) Vollkaskoversicherung Vandalismusselbst verschuldete UnfälleFahrerflucht des UnfallgegnersUnfälle im AuslandTransport auf einem SchiffAutoinhaltbis 1.000 € Außen am Pkw angebrachte Sportgerätebis 1.000 € Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder AnhängerEigenschäden bis 100.000 € GAP für PkwAutoPluswählbar wählbar wählbar Rabattschutz
*nur in Verbindung mit der AutoPlus abschließbarwählbar* wählbar*
-
- Wichtige Informationen zur Kfz-Versicherung
-
-
- Zusätzlicher Schutz für den Fahrer: FahrerPlus
-
-
- Attraktive Vorteile mit dem Werkstattservice der VGH
-
-
- Besondere Leistungen on top: AutoPlus und Rabattschutz
-
-
Auf Wunsch können Sie bei der VGH den Schutzbrief AutoPlus abschließen. So erhalten Sie schnelle Hilfe, wenn Sie europaweit mit dem Auto unterwegs sind ‒ bei Pannen, Unfällen oder im Fall eines Fahrzeug-Diebstahls. Neben Leistungen rund ums Auto sind viele zusätzliche Leistungen versichert, die wichtig sind, wenn Sie mit dem Pkw auf Reisen sind. So beinhaltet die VGH AutoPlus-Versicherung etwa den medizinisch notwendigen Rücktransport, die Übernahme von Reiseabbruchkosten oder einen PickUp Service. Der Abschluss von AutoPlus ist ergänzend zu allen drei Tarifen (Basis, Sicherheit, Plus) frei wählbar.Wenn Sie einen Schaden im Kalenderjahr melden und den Rabattschutz abgeschlossen haben, wird Ihre SF-Klasse (Schadenfreiheitsklasse) nicht belastet, sondern bleibt im Folgejahr erhalten. Sie vermeiden so die Rückstufung in eine niedrigere, teurere SF-Klasse. Sie können den Rabattschutz ergänzend in den Tarifen Sicherheit und Plus abschließen.
-
E-Autoversicherung der VGH: Ihr zusätzlicher Schutz

Die E-VollkaskoPlus der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Die Versicherung enthält folgende Leistungen:
- Wandladestationen und mobile Ladestationen bis 3.000 Euro
- Ladekarten bis 100 Euro
- Induktionsladeplatte bis 1.000 Euro Entsorgungskosten für den Akku
- Kurzschlussschäden und Tierbissschäden etwa durch Marder (inklusive Folgeschäden) bis 20.000 Euro
- All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: beispielsweise Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)
FAQ – die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung
- Welche Kfz-Versicherung brauche ich?
-
-
Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Kfz-Versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
-
- Wie kann ich einen Kfz-Schaden melden?
-
-
Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Kfz-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
-
- Wie verhalte ich mich richtig im Schadenfall?
-
-
Kleinere Unfälle mit reinen Blechschäden können Sie selbst dokumentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:
- Fotografieren Sie den Unfall aus verschiedenen Perspektiven.
- Fertigen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Protokoll an. Hierbei hilft Ihnen der Europäische Unfallbericht.
- Wichtig ist auch, dass die am Schaden beteiligten Personen den Bericht unterschreiben. Er bestätigt aber lediglich den Unfallhergang und hat keinesfalls Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und ist auch kein Schuldanerkenntnis.
Bei größeren Unfällen oder wenn eine Person verletzt wurde, rufen Sie immer die Polizei. Melden Sie den Unfall schnellstmöglich der ÖVB, wenn Sie einen anderen geschädigt haben. Sind Sie der Geschädigte, melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung.
Sie können Unfälle auch mit der VGH autoMOBIL App für Ihr Smartphone melden. Die App liefert Ihnen jederzeit wertvolle Informationen: von wichtigen Notrufnummern über Erste-Hilfe-Maßnahmen bis hin zur Schadenmeldung.
-
- Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?
-
-
Steht plötzlich z. B. ein Reh vor Ihnen auf der Straße, gehen Sie vom Gas runter. Blenden Sie das Fernlicht ab und hupen Sie. Lässt sich der Zusammenstoß wahrscheinlich nicht mehr vermeiden, versuchen Sie nicht, dem Tier auszuweichen. Bremsen Sie stark ab und halten Sie das Lenkrad fest. Die Unfallgefahr bei einem Ausweichmanöver ist oftmals größer und der Schaden deutlich höher. Sie wissen ja nicht, in welche Richtung das Tier flüchtet, ob Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt oder Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.
Kommt es zu einem Zusammenstoß, sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warnblinker und dem Warndreieck ab. Ziehen Sie vorher Ihre Warnweste an. Fassen Sie das Tier niemals an. Sie wissen nicht, ob es wirklich tot ist oder nur schwer verletzt. Rufen Sie die Polizei. Diese informiert dann den zuständigen Jagdpächter. Sie kümmert sich dann um alles Weitere. Fotografieren Sie gegebenenfalls die Unfallstelle zur Beweissicherung. Lassen Sie sich von der Polizei einen Nachweis zur Schadenaufnahme aushändigen.
Wildunfälle sind über Ihre Teilkaskoversicherung abgesichert. Melden Sie also den Schaden schnellstmöglich Ihrem Ansprechpartner bei der ÖVB.
-
- Wie kann ich eine Kfz-Versicherung abschließen?
-
-
Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
-
- Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
-
-
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der ÖVB, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
-
- Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
-
-
Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Er steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Je höher er ist, desto günstiger ist die Kfz-Versicherung.
-
- Was muss ins Auto?
-
-
Es gibt einige Sachen, die vom Gesetzgeber her vorgeschrieben sind. Dazu gehört:
- Der Verbandskasten: Achten Sie auf ein gültiges Haltbarkeitsdatum, sonst droht Ihnen ein Bußgeld. Der Inhalt wurde 2014 neu festgelegt.
- Das Warndreieck: Es ist in Deutschland und auch im europäischen Ausland Pflicht. Achten Sie auf die vorgeschriebenen Abstände, in welchen das Dreieck nach einem Unfall aufgestellt werden muss.
- Die Warnweste: Sie ist seit Juli 2014 Pflicht in Deutschland. Für eine gute Erreichbarkeit sollte die Weste hinter oder unter dem Fahrersitz platziert werden. Haben Sie keine Warnweste, droht Ihnen ein Verwarngeld.
- Der Führerschein: Sie müssen Ihren Führerschein jederzeit auf Verlangen vorzeigen können.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I: Auch diese müssen Sie auf Verlangen bei einer Polizeikontrolle jederzeit vorzeigen können. Eine Fotokopie reicht nicht aus.
-
- Gibt es eine spezielle Versicherung für mein E-Auto?
-
-
Ja, die E-VollkaskoPlus erweitert die Vollkaskoversicherung um spezielle Leistungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, z. B.:
- Ersatz von Schäden an Wandladestationen und mobilen Ladestationen bis 3.000 €
- Ersatz von Schäden an der Batterie bei Kurzschluss (inkl. Folgeschäden)
bis 20.000 €
Sie möchten Ihr E-Auto versichern?
-
Das könnte Sie auch interessieren
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.