Bauherren­haftpflicht

Gut geschützt von der Planung bis zur Fertigstellung

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Die Bauherren Haft­pflicht­ver­sicherung der ÖVB

Sie als Bau­herr sind für Schä­den, die von Ih­rer Bau­stel­le aus­ge­hen, ver­ant­wort­lich. Wir schüt­zen Sie, wenn trotz al­ler Sorg­falt und Vor­sichts­maß­nah­men auf der Bau­stel­le doch ein­mal ein Scha­den ein­tritt,
z. B. ein Fuß­gän­ger ver­letzt wird und von Ih­nen Scha­den­er­satz for­dert. So kön­nen Sie sich voll und ganz auf Ihr Bau­vor­ha­ben kon­zen­trie­ren.

  • Wir bie­ten Ih­nen in­di­vi­duel­len und be­darfs­ge­rech­ten Ver­si­che­rungs­schutz für Ihr Bau­pro­jekt.
  • Wir prü­fen, ob und in wel­cher Hö­he Sie für ei­nen Scha­den haf­ten.
  • Wir be­glei­chen be­rech­tig­te An­sprü­che, un­be­rech­tig­te An­sprü­che weh­ren wir für Sie ab – so­gar vor Ge­richt

Bauherrenhaftpflicht – unser Tarif im Überblick

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Bau­herren­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. €
Haus- und Grund­be­sitzer­haft­pflicht für das zu be­bauende Grund­stück und das zu er­richten­de Bau­werk
Senkungen von Grund­stücken und Erd­rutsch­ungen
Ab­was­ser­schä­den
Schä­den durch Er­schüt­terung in­fol­ge von Ramm­ar­bei­ten
Schä­den durch Senkungen von Grund­stücken oder Erd­rutsch­ungen oder durch He­bun­gen von Grund­stücken auf­grund von Geo­thermie­boh­run­gen bis 10 m

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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur Bau­her­ren Haft­pflicht­ver­sicherung

Wie kann ich einen Bauherrenhaftpflichtschaden melden?
  • Melden Sie den Bauherrenhaftpflichtschaden bequem und einfach bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Was ist versichert?
  • Ver­si­chert ist die ge­setz­li­che Haft­pflicht des Ver­si­che­rungs­neh­mers als Bau­herr und als Haus- und Grund­stücks­be­sit­zer für das ver­si­cher­te Bau­vor­ha­ben.
Ist eine Bauherren Haftpflichtversicherung Pflicht?
  • Nein – ei­ne Ab­si­che­rung der Bau­her­ren­haft­pflicht ist nicht ver­pflich­tend. Je­doch emp­feh­len wir Ih­nen auf­grund der viel­fäl­ti­gen Ge­fah­ren und der da­durch ent­ste­hen­den ho­hen Kos­ten die­se Ver­si­che­rung ab­zu­schließen.
Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?
  • Die Ver­si­che­rung be­ginnt mit Ein­rich­tung der Bau­stel­le und en­det mit Ab­schluss der Bau­ar­bei­ten, spä­tes­tens 2 Jah­re nach Ver­si­che­rungs­be­ginn. Soll­te die Bau­pha­se mehr Zeit be­an­spru­chen, set­zen Sie sich bit­te mit uns in Ver­bin­dung. Wir fin­den ei­ne Lö­sung und ver­län­gern den Ver­si­che­rungs­schutz.

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Wir beraten Sie gerne.

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