Motorrad­versicherung

Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern

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Die Motorrad­ver­sicherung der ÖVB

Sobald der Früh­ling kommt, packt alle Bi­ker der Wunsch nach Frei­heit, den sie auf aus­gie­bi­gen Tou­ren mit ih­ren Ma­schi­nen aus­le­ben wol­len. Da­mit Sie wei­ter­hin sorg­los mit Ih­rem Mo­tor­rad un­ter­wegs sind, soll­ten Sie auch über Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz nach­den­ken. Mit der ÖVB er­hal­ten Sie sehr gu­te Leis­tun­gen und ei­nen tol­len Ser­vice. In­for­mie­ren Sie sich jetzt!

  • Schnel­le, pro­blem­lo­se Scha­den­ab­wick­lung

  • Kfz-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung mit in­te­grier­tem eu­ro­pa­wei­ten Au­to­schutz­brief
  • Individuelle Bei­trä­ge dank flexib­lem Ver­si­che­rungs­schutz

Motorradversicherung – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Haft­pflicht Komfort Teilkasko Komfort Vollkasko Komfort
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
i
Per­so­nen­schä­den bis
i
15 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
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100 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. €
Auto­schutz­brief
i
wählbar wählbar wählbar
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Brand oder Explosion
i
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Über­schwem­mung
i
Zu­sam­menstoß mit Tieren al­ler Art
i
Glas­bruch und Glas­re­pa­ra­tur
i
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
i
Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis 10.000 € bis 10.000 €
Tier­biss
i
bis 10.000 € bis 10.000 €
La­wi­nen, Erd­rutsche und Erd­fall
i
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schlüs­sel­ver­lust
i
Neupreisentschädigung bis 18 Monate bis 18 Monate
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses bis 300 € bis 300 €
Van­da­lis­mus
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Selbst ver­schulde­te Un­fäl­le
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Fah­rer­flucht des Un­fall­geg­ners
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Trans­port auf ei­nem Schiff
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Rabattschutz auf Wunsch auf Wunsch

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Motorrad­versicherung

Welche Motorradversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unter­schiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorrad­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
  • Die elektro­ni­sche Ver­­si­che­rungs­­be­stä­ti­gung ist not­wen­dig, wenn Sie Ihr Fahr­zeug zu­las­sen möch­ten. Sie dient der Zu­­las­sungs­­stel­le als Nach­weis Ih­rer Kfz-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung. Die eVB-Num­mer ist ein sie­ben­stel­li­ger Code aus Num­mern und Buch­sta­ben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Num­mer ge­hen Sie zu Ih­rer Zu­­las­sungs­­stel­le. Hier wer­den dann über die Da­ten­bank Ih­re Ver­si­che­rungs­da­ten ab­ge­fragt und es wird ge­prüft, ob ei­ne gül­ti­ge Kfz-Haft­­pflicht­­ver­si­che­rung für Ihr Mo­tor­rad be­steht. Für die Zu­las­sung be­nö­ti­gen Sie eben­falls Ih­ren Per­so­nal­aus­weis, die Zu­­las­sungs­­be­­schei­ni­gun­gen Teil I und II.

    Sie be­kom­men die eVB-Num­mer di­rekt bei der ÖVB, Ih­rer Ver­tre­tung oder der Spar­kas­se. Auch per Post, Te­le­fon oder SMS kann sie Ih­nen mit­ge­teilt wer­den.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
  • Ein Saison­kenn­zei­chen gilt für ei­ne be­stimm­te Pha­se des Jah­res. Die­se muss min­des­tens zwei auf­ein­an­der­fol­gen­de Mo­na­te um­fas­sen und darf maxi­mal elf Mo­na­te an­dau­ern. Ein großer Vor­teil ist es, dass Sie nicht zwei­mal im Jahr zur Zu­las­sungs­stel­le ge­hen müs­sen, um Ihr Mo­tor­rad im Früh­jahr an- und im Win­ter wie­der ab­zu­mel­den. Über das Sai­son­kenn­zei­chen bleibt das Mo­tor­rad auch in der kal­ten Jah­res­zeit ver­si­chert (Ru­he­ver­si­che­rung). Es ist dann al­ler­dings ab­ge­mel­det und darf nicht be­wegt wer­den. Auch die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ru­hen dann, was wie­de­rum ei­ni­ges an Geld spart.
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
  • Für Zwei­rä­der gibt es die Füh­rer­schein­klas­sen Mo­fa, AM, A1, A2 und A.

    Wer ein Mo­fa fah­ren möch­te, muss 15 Jah­re alt sein und ei­ne theo­re­ti­sche Prü­fung ab­le­gen. Das Mo­fa darf ei­ne bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit (bbH) von maxi­mal 25 km/h ha­ben und nur für ei­ne Per­son aus­ge­legt sein.

    Mit 16 Jah­ren kön­nen Füh­rer­schei­ne der Klas­sen AM (klas­si­scher Rol­ler-Füh­rer­schein) oder A1 (Schein für 125er-Ma­schi­nen) ge­macht wer­den. Hier­für sind Theo­rie und Praxis er­for­der­lich. Die Klas­se AM be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Fahr­zeugs mit ei­nem Hub­raum von maxi­mal 50 ccm bei ei­nem Ver­bren­nungs­mo­tor oder ei­ner Leis­tung von maxi­mal 4 kW bei ei­nem Elek­tro­mo­tor. Er­laubt sind hier maxi­mal 45 km/h. Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se A1 darf so­gar mehr als Tem­po 80 ge­fah­ren wer­den, wenn das Leicht­kraft­rad maxi­mal 125 ccm Hub­raum und ei­ne Leis­tung von maxi­mal 11 kW hat.

    Klei­ne Mo­tor­rä­der mit maxi­mal 35 kW und ei­nem Ver­häl­tnis von Leis­tung zu Leer­mas­se von maxi­mal 0,2 kW/kg dür­fen ab 18 Jah­ren ge­fah­ren wer­den. Hier­für ist der Füh­rer­schein der Klas­se A2 not­wen­dig. Nach zwei Jah­ren kann an­schließend oh­ne noch­ma­li­ge theo­re­ti­sche Prü­fung, aber mit Ab­le­gen ei­ner prak­ti­schen Prü­fung die Klas­se A für große Mo­tor­rä­der ab­sol­viert wer­den. Mit die­sem Füh­rer­schein dür­fen Kraft­rä­der oh­ne Leis­tungs­be­schrän­kun­gen ge­fah­ren wer­den. Wer di­rekt bei Klas­se A an­fan­gen möch­te, muss min­des­tens 24 Jah­re alt sein. Ei­ni­ge Übungs­stun­den mit dem un­ge­dros­sel­ten Mo­tor­rad sind aber in je­dem Fall sinn­voll, um Si­cher­heit im Um­gang mit dem Fahr­zeug zu be­kom­men.
Wie ist mein Sozius abgesichert?
  • Ihr Sozius ist grund­sätz­lich durch Ih­re Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert, wenn Sie den Scha­den ver­ur­sa­chen. Ist ein an­de­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer schuld am Un­fall, zahlt des­sen Ver­si­che­rung.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
  • Der Scha­den­frei­heits­ra­batt, den Sie mit Ih­rem Au­to er­fah­ren ha­ben, kann auf das Mo­tor­rad über­tra­gen wer­den.
Kaufvertrag für Motorräder
Versicherungsbedingungen der Motorradversicherung
Leistungsübersicht der Motorradversicherung

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