Die Motorradversicherung der ÖVB
Sobald der Frühling kommt, packt alle Biker der Wunsch nach Freiheit, den sie auf ausgiebigen Touren mit ihren Maschinen ausleben wollen. Damit Sie weiterhin sorglos mit Ihrem Motorrad unterwegs sind, sollten Sie auch über Ihren Versicherungsschutz nachdenken. Mit der ÖVB erhalten Sie sehr gute Leistungen und einen tollen Service. Informieren Sie sich jetzt!
- Schnelle, problemlose Schadenabwicklung
- Kfz-Haftpflichtversicherung mit integriertem europaweiten Autoschutzbrief
- Individuelle Beiträge dank flexiblem Versicherungsschutz
Motorradversicherung – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Haftpflicht Komfort | Teilkasko Komfort | Vollkasko Komfort | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Personenschäden bis
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15 Mio. € | 15 Mio. € | 15 Mio. € |
Sach- und Vermögensschäden
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100 Mio. € | 100 Mio. € | 100 Mio. € |
Autoschutzbrief
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wählbar | wählbar | wählbar |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Brand oder Explosion
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
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Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasbruch und Glasreparatur
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Aggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung | bis 10.000 € | bis 10.000 € | |
Tierbiss
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bis 10.000 € | bis 10.000 € | |
Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
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Erdbeben und Vulkanausbruch | |||
Schlüsselverlust
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Neupreisentschädigung | bis 18 Monate | bis 18 Monate | |
Fahrzeugunterstellkosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses | bis 300 € | bis 300 € | |
Vandalismus
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Selbst verschuldete Unfälle
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Fahrerflucht des Unfallgegners
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Transport auf einem Schiff
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Rabattschutz | auf Wunsch | auf Wunsch | |
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Motorradversicherung
- Welche Motorradversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorradversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
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Sie können uns bequem und unkompliziert Ihren Motorrad-Schaden melden. Nutzen Sie dafür einfach unser Online-Formular. Alternativ können Sie gerne unseren telefonischen Service oder Ihren Berater kontaktieren.
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- Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
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Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
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- Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
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Die elektronische Versicherungsbestätigung ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsstelle als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad besteht. Für die Zulassung benötigen Sie ebenfalls Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II.
Sie bekommen die eVB-Nummer direkt bei der ÖVB, Ihrer Vertretung oder der Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann sie Ihnen mitgeteilt werden.
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- Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
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Ein Saisonkennzeichen gilt für eine bestimmte Phase des Jahres. Diese muss mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate umfassen und darf maximal elf Monate andauern. Ein großer Vorteil ist es, dass Sie nicht zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle gehen müssen, um Ihr Motorrad im Frühjahr an- und im Winter wieder abzumelden. Über das Saisonkennzeichen bleibt das Motorrad auch in der kalten Jahreszeit versichert (Ruheversicherung). Es ist dann allerdings abgemeldet und darf nicht bewegt werden. Auch die Versicherungsbeiträge ruhen dann, was wiederum einiges an Geld spart.
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- Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
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Für Zweiräder gibt es die Führerscheinklassen Mofa, AM, A1, A2 und A.
Wer ein Mofa fahren möchte, muss 15 Jahre alt sein und eine theoretische Prüfung ablegen. Das Mofa darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h haben und nur für eine Person ausgelegt sein.
Mit 16 Jahren können Führerscheine der Klassen AM (klassischer Roller-Führerschein) oder A1 (Schein für 125er-Maschinen) gemacht werden. Hierfür sind Theorie und Praxis erforderlich. Die Klasse AM berechtigt zum Führen eines Fahrzeugs mit einem Hubraum von maximal 50 ccm bei einem Verbrennungsmotor oder einer Leistung von maximal 4 kW bei einem Elektromotor. Erlaubt sind hier maximal 45 km/h. Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf sogar mehr als Tempo 80 gefahren werden, wenn das Leichtkraftrad maximal 125 ccm Hubraum und eine Leistung von maximal 11 kW hat.
Kleine Motorräder mit maximal 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leermasse von maximal 0,2 kW/kg dürfen ab 18 Jahren gefahren werden. Hierfür ist der Führerschein der Klasse A2 notwendig. Nach zwei Jahren kann anschließend ohne nochmalige theoretische Prüfung, aber mit Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A für große Motorräder absolviert werden. Mit diesem Führerschein dürfen Krafträder ohne Leistungsbeschränkungen gefahren werden. Wer direkt bei Klasse A anfangen möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Einige Übungsstunden mit dem ungedrosselten Motorrad sind aber in jedem Fall sinnvoll, um Sicherheit im Umgang mit dem Fahrzeug zu bekommen.
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- Wie ist mein Sozius abgesichert?
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Ihr Sozius ist grundsätzlich durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert, wenn Sie den Schaden verursachen. Ist ein anderer Verkehrsteilnehmer schuld am Unfall, zahlt dessen Versicherung.
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- Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
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Der Schadenfreiheitsrabatt, den Sie mit Ihrem Auto erfahren haben, kann auf das Motorrad übertragen werden.
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.