Motorrad­versicherung

Ein gutes Gefühl auf zwei Rädern

Jetzt berechnen

Sie sind hier: Startseite |Versicherungen |Auto und Mobilität |Motorradversicherung

Die Motorrad­ver­sicherung der ÖVB

Sobald der Früh­ling kommt, packt alle Bi­ker der Wunsch nach Frei­heit, den sie auf aus­gie­bi­gen Tou­ren mit ih­ren Ma­schi­nen aus­le­ben wol­len. Da­mit Sie wei­ter­hin sorg­los mit Ih­rem Mo­tor­rad un­ter­wegs sind, soll­ten Sie auch über Ih­ren Ver­si­che­rungs­schutz nach­den­ken. Mit der ÖVB er­hal­ten Sie sehr gu­te Leis­tun­gen und ei­nen tol­len Ser­vice. In­for­mie­ren Sie sich jetzt!

  • Schnel­le, pro­blem­lo­se Scha­den­ab­wick­lung

  • Kfz-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung mit in­te­grier­tem eu­ro­pa­wei­ten Au­to­schutz­brief
  • Individuelle Bei­trä­ge dank flexib­lem Ver­si­che­rungs­schutz

Motorradversicherung – unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
Haft­pflicht Komfort Teilkasko Komfort Vollkasko Komfort
Ab­wehr un­be­rechtig­ter An­sprüche
i
Per­so­nen­schä­den bis
i
15 Mio. € 15 Mio. € 15 Mio. €
Sach- und Ver­mö­gens­schä­den
i
100 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. €
Auto­schutz­brief
i
wählbar wählbar wählbar
Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
i
Brand oder Explosion
i
Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag
i
Über­schwem­mung
i
Zu­sam­menstoß mit Tieren al­ler Art
i
Glas­bruch und Glas­re­pa­ra­tur
i
Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
i
Tier­biss
i
bis 3.000 € bis 3.000 €
La­wi­nen, Erd­rutsche und Erd­fall
i
Erdbeben und Vulkanausbruch
Schlüs­sel­ver­lust
i
Neupreisentschädigung bis 18 Monate bis 18 Monate
Van­da­lis­mus
i
Selbst ver­schulde­te Un­fäl­le
i
Fah­rer­flucht des Un­fall­geg­ners
i
Trans­port auf ei­nem Schiff
i
Rabattschutz auf Wunsch auf Wunsch

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

Jetzt berechnen

headline

dummy text

FAQ – die häufigsten Fragen zur Motorrad­versicherung

Welche Motorradversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unter­schiedlichen Tarifen eine Grund­deckung als auch umfassenden Versicherungs­schutz. Wählen Sie einen Tarif in der Motorrad­versicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungs­schutz, den Sie benötigen.
Wie kann ich einen Motorradschaden melden?
Wie kann ich eine Motorradversicherung abschließen?
  • Weitere Infos finden Sie hier. Alternativ können Sie über unsere Beratersuche eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe auswählen.
Wie funktioniert die Zulassung meines Motorrads?
  • Die elektro­ni­sche Ver­­si­che­rungs­­be­stä­ti­gung ist not­wen­dig, wenn Sie Ihr Fahr­zeug zu­las­sen möch­ten. Sie dient der Zu­­las­sungs­­stel­le als Nach­weis Ih­rer Kfz-Haft­pflicht­­ver­si­che­rung. Die eVB-Num­mer ist ein sie­ben­stel­li­ger Code aus Num­mern und Buch­sta­ben (z. B. HR23BV7). Mit der eVB-Num­mer ge­hen Sie zu Ih­rer Zu­­las­sungs­­stel­le. Hier wer­den dann über die Da­ten­bank Ih­re Ver­si­che­rungs­da­ten ab­ge­fragt und es wird ge­prüft, ob ei­ne gül­ti­ge Kfz-Haft­­pflicht­­ver­si­che­rung für Ihr Mo­tor­rad be­steht. Für die Zu­las­sung be­nö­ti­gen Sie eben­falls Ih­ren Per­so­nal­aus­weis, die Zu­­las­sungs­­be­­schei­ni­gun­gen Teil I und II.

    Sie be­kom­men die eVB-Num­mer di­rekt bei der ÖVB, Ih­rer Ver­tre­tung oder der Spar­kas­se. Auch per Post, Te­le­fon oder SMS kann sie Ih­nen mit­ge­teilt wer­den.
Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
  • Ein Saison­kenn­zei­chen gilt für ei­ne be­stimm­te Pha­se des Jah­res. Die­se muss min­des­tens zwei auf­ein­an­der­fol­gen­de Mo­na­te um­fas­sen und darf maxi­mal elf Mo­na­te an­dau­ern. Ein großer Vor­teil ist es, dass Sie nicht zwei­mal im Jahr zur Zu­las­sungs­stel­le ge­hen müs­sen, um Ihr Mo­tor­rad im Früh­jahr an- und im Win­ter wie­der ab­zu­mel­den. Über das Sai­son­kenn­zei­chen bleibt das Mo­tor­rad auch in der kal­ten Jah­res­zeit ver­si­chert (Ru­he­ver­si­che­rung). Es ist dann al­ler­dings ab­ge­mel­det und darf nicht be­wegt wer­den. Auch die Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge ru­hen dann, was wie­de­rum ei­ni­ges an Geld spart.
Welchen Führerschein benötige ich bei welcher Motorradklasse?
  • Für Zwei­rä­der gibt es die Füh­rer­schein­klas­sen Mo­fa, AM, A1, A2 und A.

    Wer ein Mo­fa fah­ren möch­te, muss 15 Jah­re alt sein und ei­ne theo­re­ti­sche Prü­fung ab­le­gen. Das Mo­fa darf ei­ne bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit (bbH) von maxi­mal 25 km/h ha­ben und nur für ei­ne Per­son aus­ge­legt sein.

    Mit 16 Jah­ren kön­nen Füh­rer­schei­ne der Klas­sen AM (klas­si­scher Rol­ler-Füh­rer­schein) oder A1 (Schein für 125er-Ma­schi­nen) ge­macht wer­den. Hier­für sind Theo­rie und Praxis er­for­der­lich. Die Klas­se AM be­rech­tigt zum Füh­ren ei­nes Fahr­zeugs mit ei­nem Hub­raum von maxi­mal 50 ccm bei ei­nem Ver­bren­nungs­mo­tor oder ei­ner Leis­tung von maxi­mal 4 kW bei ei­nem Elek­tro­mo­tor. Er­laubt sind hier maxi­mal 45 km/h. Mit dem Füh­rer­schein der Klas­se A1 darf so­gar mehr als Tem­po 80 ge­fah­ren wer­den, wenn das Leicht­kraft­rad maxi­mal 125 ccm Hub­raum und ei­ne Leis­tung von maxi­mal 11 kW hat.

    Klei­ne Mo­tor­rä­der mit maxi­mal 35 kW und ei­nem Ver­häl­tnis von Leis­tung zu Leer­mas­se von maxi­mal 0,2 kW/kg dür­fen ab 18 Jah­ren ge­fah­ren wer­den. Hier­für ist der Füh­rer­schein der Klas­se A2 not­wen­dig. Nach zwei Jah­ren kann an­schließend oh­ne noch­ma­li­ge theo­re­ti­sche Prü­fung, aber mit Ab­le­gen ei­ner prak­ti­schen Prü­fung die Klas­se A für große Mo­tor­rä­der ab­sol­viert wer­den. Mit die­sem Füh­rer­schein dür­fen Kraft­rä­der oh­ne Leis­tungs­be­schrän­kun­gen ge­fah­ren wer­den. Wer di­rekt bei Klas­se A an­fan­gen möch­te, muss min­des­tens 24 Jah­re alt sein. Ei­ni­ge Übungs­stun­den mit dem un­ge­dros­sel­ten Mo­tor­rad sind aber in je­dem Fall sinn­voll, um Si­cher­heit im Um­gang mit dem Fahr­zeug zu be­kom­men.
Wie ist mein Sozius abgesichert?
  • Ihr Sozius ist grund­sätz­lich durch Ih­re Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung ab­ge­si­chert, wenn Sie den Scha­den ver­ur­sa­chen. Ist ein an­de­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer schuld am Un­fall, zahlt des­sen Ver­si­che­rung.
Kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt vom Auto für mein Motorrad nutzen?
  • Der Scha­den­frei­heits­ra­batt, den Sie mit Ih­rem Au­to er­fah­ren ha­ben, kann auf das Mo­tor­rad über­tra­gen wer­den.
Kaufvertrag für Motorräder
Versicherungsbedingungen der Motorradversicherung
Leistungsübersicht der Motorradversicherung

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne.

zur Beratungsanfrage Motorradversicherung

Alternativ verwenden Sie unsere Beratersuchfunktion.

zur Beratersuche

Das könnte Sie auch interessieren

Kfz-­Versicherung

Verkehrsunfälle kön­nen schnell teu­er wer­den. Da­rum ist je­der Fahr­­zeug­­hal­­ter ge­setz­lich ver­pflich­tet, ei­ne Kfz-Haft­­pflicht­­ver­si­che­rung ab­­zu­­schließen – den per­fek­ten Schutz bie­tet Ih­nen un­se­re Kfz-Ver­si­che­rung!

zur Kfz-Versicherung

Verkehrs-
Rechtsschutz

Als Ver­kehrs­teil­neh­mer sind Sie mit die­sem Bau­stein im Fall von Strei­tig­kei­ten im Straßen­ver­kehr op­ti­mal ver­si­chert – als Ei­gen­tü­mer und Hal­ter von Fahr­zeu­gen, aber auch als Fahr­gast, Fuß­gän­ger oder Rad­fah­rer.

zur Rechtsschutz

Moped­-
versicherung

Für alle Mo­ped­fah­rer hat die ÖVB ei­ne star­ke Kom­bi aus Haft­pflicht und Teil­kas­ko im Ge­päck. In­for­mie­ren Sie sich jetzt und kom­men Sie zur ÖVB!

Jetzt mehr erfahren

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.