Die ambulante Zusatzversicherung der ÖVB
Eine Ergänzung, die sich lohnt! Wenn Sie einen unserer Zahnzusatztarife abgeschlossen haben, können Sie sich weitere attraktive Leistungen sichern. Die ambulante Zusatzversicherung „top fit“ verringert Zuzahlungen für ambulante Heilbehandlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
- Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden durch Ärzte
- Erstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils bei Heilmitteln und Heilbehandlungen
Ambulante Zusatzversicherung – unsere Tarife im Überblick
Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Bitte das Smartphone drehen.
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Top fit 90 | Top fit 50 | Top fit 30 | |
Heilpraktiker
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Sehhilfen
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Zuzahlungen und Vorsorge
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Heilmittel
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Kurtagegeld
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Auslandreiseschutz
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Impfungen vor Auslandreisen
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
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Implantate
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Inlays
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Plastische Zahnfüllungen
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Professionelle Zahnreinigung
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Kieferorthopädie bis Alter 18
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Allgemeine zahnärztliche Leistungen
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Wurzelbehandlung
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Parodontologische Leistungen
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Chirurgische Leistungen
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Top fit 90 | Top fit 50 | Top fit 30 | |
Heilpraktiker
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Sehhilfen
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Zuzahlungen und Vorsorge
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Heilmittel
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Kurtagegeld
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Auslandreiseschutz
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Impfungen vor Auslandreisen
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
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Implantate
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Inlays
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Plastische Zahnfüllungen
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Professionelle Zahnreinigung
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Kieferorthopädie bis Alter 18
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Allgemeine zahnärztliche Leistungen
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Wurzelbehandlung
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Parodontologische Leistungen
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Chirurgische Leistungen
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung
- Welche Ambulante Zusatzversicherung brauche ich?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Ambulanten Zusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
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- Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
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Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Ambulanten Zusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
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- Wie kann ich eine Ambulante Zusatzversicherung abschließen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin. Es soll schnell gehen? Dann entscheiden Sie sich doch einfach für unseren Online-Abschluss.
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- Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung wichtig?
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Für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten. Oft bleibt ein Eigenanteil und einige Behandlungen müssen Sie komplett aus eigener Tasche zahlen. Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ gleichen die wichtigsten Leistungslücken aus.
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- Was spricht für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung?
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Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Kassen in der Regel keine Zuschüsse mehr für Brillen und Kontaktlinsen. Für Massagen, sonstige Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sowie Kuren und Zahnersatz müssen Patienten einen Eigenanteil leisten. Die Tarife „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Auslandsreisen.
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- Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
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Für alle Leistungen, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von nur drei Monaten.
Für zahnärztliche Leistungen beträgt die Wartezeit sechs Monate.
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- Bis zu welchem Beitrag werden meine Kosten im Bereich Zahnersatz erstattet (Zahnstaffel)?
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Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für Zahnersatzleistungen gilt die folgende Zahnstaffel:1. Versicherungsjahr bis zu 500 €2. Versicherungsjahr 750 €3. Versicherungsjahr 1.500 €4. Versicherungsjahr 2.000 €5. Versicherungsjahr 3.000 €ab 6. Versicherungsjahr 10.000 €Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
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