Ambulante Zusatz­versicherung

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Die ambulante Zusatzversicherung der ÖVB

Eine Er­­gän­­zung, die sich lohnt! Wenn Sie ei­­nen un­­se­­rer Zahn­­­zusatzta­­ri­­fe ab­­­ge­­­schlos­­sen ha­­ben, kön­­nen Sie sich wei­­te­­re at­trak­­ti­­ve Leis­­tun­­gen si­­chern. Die am­­bu­­lan­­te Zu­­satz­­­ver­­­si­­che­­rung „top fit“ ver­­rin­gert Zu­­­zah­­lun­­gen für am­­bu­­lan­­te Heil­­­be­­­hand­­­lun­­gen und si­­chert Ih­­nen vie­­le Leis­­tun­­gen, die von Ih­­rer Kran­­ken­­­kas­­se nicht be­­zahlt wer­­den.

  • Heil­prak­ti­ker­leis­tun­gen und al­­ter­­na­­ti­­ve Heil­me­tho­den durch Ärz­te
  • Er­stat­tung für Seh­hil­fen (Bril­len und Kon­takt­lin­sen)
  • Über­nah­me des ge­setz­li­chen Ei­gen­an­teils bei Heil­mit­teln und Heil­be­hand­lun­gen

Ambulante Zu­satz­ver­sicherung – unsere Ta­rife im Über­blick

Hier sehen Sie die Leistungen in Kombination mit unseren Zahnzusatztarifen.
Bitte das Smartphone drehen.
Top fit 90 Top fit 50 Top fit 30
Heil­prak­tiker
i
Seh­hil­fen
i
Zu­zahlungen und Vor­sor­ge
i
Heil­mit­tel
i
Kur­ta­ge­geld
i
Aus­land­rei­se­schutz
i
Impfungen vor Ausland­rei­sen
i
Zahn­er­satz und Ein­la­ge­fül­lungen
i
Im­plantate
i
In­lays
i
Plas­tische Zahn­fül­lungen
i
Profes­sionel­le Zahn­rei­ni­gung
i
Kie­fer­ortho­pä­die bis Al­ter 18
i
Allge­meine zahn­ärztliche Lei­stungen
i
Wurzel­behandlung
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Parodont­ologische Lei­stungen
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Chirur­gische Lei­stungen
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Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

FAQ – die häufigsten Fragen zur am­bu­lan­ten Zusatz­versicherung

Welche Ambulante Zusatzversicherung brauche ich?
  • Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Die ÖVB bietet mit den unterschiedlichen Tarifen eine Grunddeckung als auch umfassenden Versicherungsschutz. Wählen Sie einen Tarif der Ambulanten Zusatzversicherung selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der ÖVB finden Sie genau den Versicherungsschutz, den Sie benötigen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Leistungen aus der Ambulanten Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte?
  • Melden Sie bequem und einfach den Leistungsanspruch der Ambulanten Zusatzversicherung bei Ihrem zuständigen Berater. Einen Berater in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Beratersuche.
Wie kann ich eine Ambulante Zusatzversicherung abschließen?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort. Er berät Sie individuell und im Rahmen des Beratungsgesprächs schließen Sie die Versicherung ab.
Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung wichtig?
  • Für alle Ver­si­cher­ten der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV). Ih­re ge­setz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt längst nicht al­le Kos­ten. Oft bleibt ein Ei­gen­an­teil und ei­ni­ge Be­hand­lun­gen müs­sen Sie kom­plett aus ei­ge­ner Ta­sche zah­len. Die Ta­ri­fe „top fit 90“, „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ glei­chen die wich­tigs­ten Leis­tungs­lücken aus.
Was spricht für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung?
  • Seit dem 01.01.2004 zah­len die ge­setz­li­chen Kas­sen in der Re­gel kei­ne Zu­schüs­se mehr für Bril­len und Kon­takt­lin­sen. Für Mas­sa­gen, sons­ti­ge Heil­mit­tel, Me­di­ka­men­te, Hilfs­mit­tel und Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te so­wie Ku­ren und Zahn­er­satz müs­sen Pa­tien­ten ei­nen Ei­gen­an­teil leis­ten. Die Ta­ri­fe „top fit 90“, „top fit 50“ oder „top fit 30“ über­neh­men die­se Kos­ten teil­wei­se oder auch kom­plett. Da­rü­ber hin­aus be­in­hal­ten sie auch Leis­tun­gen für Glau­kom- und Haut­krebs­früh­er­ken­nung, Aus­lands­rei­se­kran­ken­schutz inkl. me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Rück­trans­ports und Schutz­imp­fun­gen (bis zu 105 € pro Jahr) vor Aus­lands­rei­sen.
Gibt es Wartezeiten, bis der Versicherungsschutz wirkt?
  • Für al­le Leis­tun­gen, die nicht die zahn­ärzt­li­che Be­hand­lung be­tref­fen, be­steht ei­ne War­te­zeit von nur drei Mo­na­ten.
    Für zahn­ärzt­li­che Leis­tun­gen be­trägt die War­te­zeit sechs Mo­na­te.
Bis zu welchem Beitrag werden meine Kosten im Bereich Zahnersatz erstattet (Zahnstaffel)?
  • Treue zahlt sich aus! Je län­ger der Ver­trag läuft, des­to mehr Kos­ten wer­den er­stat­tet. Für Zahn­er­satz­leis­tun­gen gilt die fol­gen­de Zahn­staf­fel:
    1. Ver­si­che­rungs­jahr bis zu 500 €
    2. Ver­si­che­rungs­jahr 750 €
    3. Ver­si­che­rungs­jahr 1.500 €
    4. Ver­si­che­rungs­jahr 2.000 €
    5. Ver­si­che­rungs­jahr 3.000 €
    ab 6. Ver­si­che­rungs­jahr 10.000 €
    Bei Un­fäl­len ent­fal­len die Höchst­sät­ze. Für ein­zel­ne Leis­tun­gen gel­ten wei­te­re Höchst­gren­zen.

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Wir beraten Sie gerne.

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