Die Pflegeversicherung der ÖVB
Beim Thema Pflege gilt: Jeder sollte sich absichern, denn es kann jeden treffen, ob aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder der gestiegenen Lebenserwartung. Denken Sie dabei auch an Ihre Familie. Wenn das eigene Einkommen oder die Rücklagen nicht ausreichen, sind die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Kinder) gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Mit unseren Pflegetarifen schützen Sie sich und Ihre Lieben.
- Schutz vor hohen Pflegekosten
- Finanzielle Sicherheit für Sie und Ihre Angehörigen
- Umfassende Service- und Assistance-Leistungen
Pflegeversicherung – unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Bitte das Smartphone drehen.
|
|||
PflegeSchutz Komfort | PflegeSchutz Premium | PflegeBahr | |
Pflegegrad 5
|
40,00 € | 60,00 € | 100%* |
Pflegegrad 4
|
40,00 € | 60,00 € | 40%* |
Pflegegrad 3
|
20,00 € | 30,00 € | 30%* |
Pflegegrad 2
|
5,00 € | 15,00 € | 20%* |
Pflegegrad 1
|
5,00 € | 10,00 € | 10%* |
Soforthilfe
|
|||
Dynamik - auch im Leistungsfall
|
|||
Umfassende Service und Assistance-Leistungen
|
|||
Flexibel festlegbarer Schutzumfang
|
|||
Staatliche Förderung
|
|||
Gesundheitsprüfung entfällt
|
|||
* des versicherten Tagessatzes | |||
|
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
FAQ – die häufigsten Fragen zur Pflegeversicherung
- Welche Unterschiede gibt es in den Tarifen PflegeSchutz und PflegeBahr?
-
-
Tarif PflegeSchutz: Im Pflegefall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad individuell festsetzen.
Tarif PflegeBahr: Im Pflegefall zahlen wir Ihnen ein vereinbartes Tagegeld (30 Tagessätze), das monatlich ausgezahlt wird (100 % in Pflegegrad 5, 40 % in Pflegegrad 4, 30 % in Pflegegrad 3, 20 % in Pflegegrad 2, 10 % in Pflegegrad 1). Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 € monatlich. Der Staat fördert diese Absicherung mit 60 € im Jahr bei einem Mindestbeitrag von 15 € im Monat.
-
- Welche Pflegegrade gibt es und wie unterscheiden sich diese?
-
-
Es gibt gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II die folgenden fünf Pflegegrade:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach einem bestimmten Begutachtungsverfahren die Einordnung nach einem Punktesystem in einen der fünf Pflegegrade. Zur Beurteilung herangezogen werden hierfür die individuell noch vorhandenen Fähigkeiten des Pflegebedürftigen (z. B. Mobilität, Selbstversorgung, Bewältigung der krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltags usw.).
-
- Ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, um eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen?
-
-
Für den Tarif PflegeSchutz benötigen wir vorab einige Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und führen dafür eine Gesundheitsprüfung durch.
Bei dem PflegeBahr erhalten Sie den Versicherungsschutz ohne diese Prüfung.
-
- Gibt es Wartezeiten, bevor der volle Versicherungsschutz greift?
-
-
Im Tarif PlegeSchutz genießen Sie ohne Wartezeit direkten Versicherungsschutz. Im Tarif PflegeBahr beginnt der volle Versicherungsschutz nach fünf Jahren Wartezeit. Sie entfällt bei Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall.
-
- Wie hoch ist das Pflegetagegeld in den einzelnen Pflegegraden und wie wird es ausgezahlt?
-
-
Im Pflegefall zahlen wir Ihnen im Tarif PflegeSchutz ein vereinbartes Tagegeld, das monatlich ausgezahlt wird – wenn nötig ein Leben lang. Die Höhe können Sie flexibel vereinbaren und für jeden Pflegegrad einzeln festsetzen (bis max. 20 € in PflegeSchutz 0 und bis zu 100 € in PflegeSchutz 2 bis 4).
Das Pflegetagegeld im Tarif PflegeBahr beträgt- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 1: 10 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 2: 20 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 3: 30 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 4: 40 %
- bei Pflegebedürftigkeit in dem Pflegegrad 5: 100 %
des vertraglich vereinbarten Pflegetagegeldes.
Die Auszahlung der Leistung erfolgt für jeden Monat – unabhängig von der Anzahl der Kalendertage – in 30 Tagessätzen. Die Leistung beträgt bei Pflegegrad 5 mindestens 600 € monatlich.
-
- Gibt es eine regelmäßige Anpassung des versicherten Tagegeldes aufgrund steigender Pflegekosten?
-
-
Alle drei Jahre wird im Tarif PflegeSchutz unter bestimmten Voraussetzungen das vereinbarte Pflegetagegeld entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindexes erhöht (Dynamik) – unabhängig davon, ob der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
-