Schutz vor Fahrraddiebstählen – immer ein aktuelles Thema
Egal ob Hollandrad, Rennrad, oder das alte Rad von Oma – Diebe sind nicht wählerisch. Jährlich werden mehr als 300.000 Fahrräder in Deutschland gestohlen. Leider ist die Aufklärungsquote gering. Die überwiegende Anzahl gestohlener Räder bleibt verschwunden.
Tipps und Informationen rund um das Thema Fahrraddiebstahl haben wir für Sie zusammengestellt.
- Wie wird ein Fahrrad am besten gesichert?
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Wann immer möglich: Nehmen Sie das Rad mit rein – ob Fahrradkeller oder Fahrradparkhaus, drinnen steht es am sichersten. Nur hat man diese Möglichkeit eher selten. Also gilt: Schließen Sie den Rahmen und möglichst beide Räder an einem fest verankerten Gegenstand an. Und da Diebe ungern beobachtet werden – stellen Sie das Fahrrad dort ab, wo möglichst viele Menschen sind.
Um es den Dieben nicht zu leicht zu machen und auch das Klauen von Fahrradteilen zu erschweren – vermeiden Sie Schnellspanner und Flügelschrauben!
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- Welches Fahrradschloss ist sicher genug?
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Um Ihr Fahrrad vor Dieben zu schützen, ist das Schloss die notwendige Grundausrüstung. Achten Sie darauf, ein hochwertiges, stabiles und geprüftes Fahrradschloss zu kaufen – die Kennzeichnung des Verbands der Schadenversicherer (VdS) dient als Indiz für geprüfte Qualität. Ausreichende Sicherheit bieten hochwertige wie z. B.
- Bügelschlösser,
- Faltschlösser,
- Panzerkabel mit einem Vorhängeschloss oder
- Ketten mit einem Vorhängeschloss.
Faustregel: Für ein passendes Fahrradschloss sollten rund 10 % des Fahrradpreises eingerechnet werden – je teurer und leichter das Rad, desto teurer und schwerer sollte ein adäquates Schloss sein.
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- Welche Versicherung zahlt, wenn mein Fahrrad gestohlen wurde?
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Meistens werden Fahrräder draußen auf offener Straße gestohlen. In der Hausratversicherung kann man deshalb einen Zusatzbaustein abschließen. Bei der ÖVB sind zu einem günstigen Pauschalpreis alle Fahrräder, E-Bikes und Fahrradanhänger in Ihrem Haushalt versichert. Wenn das Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen wird, dann ist es über die normale Hausratversicherung abgesichert.
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- Macht es einen Unterschied, ob ein Fahrrad tagsüber oder nachts geklaut wurde?
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Nein. Bei den meisten Versicherern, so auch bei der ÖVB, macht das keinen Unterschied für den Versicherungsschutz - Ihr Fahrrad ist rund um die Uhr geschützt.
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- Welche Unterlagen braucht die Versicherung, damit ich den Schaden bezahlt bekomme?
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Die Versicherung benötigt verschiedene Unterlagen, damit die Versicherung für den Schaden des Fahrraddiebstahls aufkommt. Folgende Dokumente werden benötigt:
- Rechnung des Fahrrads und ggf. weiterer Fahrradteile, die nachgerüstet wurden
- Tagebuchnummer der Polizei – der Diebstahl muss polizeilich gemeldet werden
- Nachfrage beim Fundbüro, dass das Fahrrad 3 Wochen nach dem Diebstahl nicht aufgefunden wurde
- wenn vorhanden: Fahrradpass mit Informationen zu Fabrikat, Rahmennummer und Ausstattungsdetails, auch ein Foto ist hilfreich
Tipp: Die Polizei bietet eine Fahrradpass-App an – damit können alle wichtigen Daten schnell und einfach erfasst werden.
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- Eine Codierung macht das Rad unattraktiv – aber was ist das eigentlich genau?
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Eine Codierung ist eine eingravierte Kennzeichnung, meist am Fahrradrahmen, die verschlüsselte Angaben über die Adresse und die Initialen der EigentümerInnen enthält.
Besonders professionelle Diebe vermeiden codierte Fahrräder, weil der Wiederverkaufswert dadurch deutlich sinkt – das ist also guter Diebstahlschutz. Außerdem werden Sie schneller informiert, wenn das Fahrrad aufgefunden wird. Lassen Sie also Ihr Fahrrad von der Polizei oder vom ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (Bundesverband) e. V.) codieren.
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- Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?
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- Den Diebstahl unverzüglich der Polizei und dem Versicherer melden. ÖVB Versicherte können den Diebstahl telefonisch unter 0800 175 0800, bei Ihrem ÖVB Vertreter oder direkt online melden.
- Wurde das Fahrrad nach drei Wochen nicht aufgefunden, stellt das Fundbüro Ihnen eine Bescheinigung aus.
- Diese reichen Sie zusammen mit dem Kaufbeleg und ggf. dem Fahrradpass sowie Fotos beim Versicherer ein.
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- Ist das E-Bike wie ein normales Fahrrad versichert?
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Ja, wenn das E-Bike nicht zulassungspflichtig ist.
E-Bikes, für die eine Kfz-Haftpflichtversicherung notwendig ist, können nicht über den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert werden.
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