Sie wollen Unfällen vorbeugen?
Fahrrad fahren gehört für viele tagtäglich dazu – über Unfallfolgen und wie man Fahrradunfälle verhindert, macht sich kaum jemand Gedanken. Erst wenn´s zu spät ist…
Hier ein paar Tipps, damit es erst gar nicht zu einem Fahrradunfall kommt.
- Was braucht ein Fahrrad, damit es verkehrssicher ist?
-
-
- Dynamo, LED-Licht, Batterie-Beleuchtung – was ist als Fahrradbeleuchtung erlaubt?
-
-
Kaum zu glauben – bis 2013 war ein Bußgeld fällig, wenn man mit einer funktionierenden, aber batteriebetriebenen Fahrradlampe unterwegs war – ein Dynamo war Pflicht!Diese Regelung wurde abgeschafft. Neben dem Dynamo sind auch batterie- und akkubetriebene- sowie LED-Beleuchtungen erlaubt. Aber Achtung – nicht jedes Licht ist gesetzeskonform. Darauf müssen Sie bei den verschiedenen Beleuchtungsarten achten:
- Lichtmaschine (= Dynamo): min. 3 W Nennleistung und 6 V Nennspannung – diese Infos stehen auf der Verpackung oder in der Beschreibung
- batterie- oder akkubetriebenes Licht: 6 V Nennspannung
- LED-Licht: Expliziter Vermerk auf der Verpackung, dass das Modell nach der StVZO zugelassen ist – konkrete gesetzliche Vorschriften gibt es nicht, grundsätzlich gilt: je mehr Lux, desto besser.
Bei einem Fahrradunfall kann es zu Einschränkungen der Versicherungsleistungen kommen, wenn die Fahrradbeleuchtung nicht 100 % den gesetzlichen Anforderungen entspricht.Unser Tipp: Achten Sie bereits beim Kauf auf die notwendige 6 Volt-Spannung und den Hinweis auf die StVZO-Zulassung – so sind Sie auf der sicheren Seite!
-
- Auf dem Rad im Straßenverkehr: Das sollten Kinder beachten
-
-
Aller Anfang ist schwer – und Fahrrad fahren im Straßenverkehr kann lebensgefährlich sein. Besonders für Kinder, die sich schnell ablenken lassen und noch nicht sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind Folgende Tipps sind wichtig:
- 1. Den sichersten Weg wählen, z. B. Hauptverkehrsstraßen meiden
- 2. Verkehrssicheres Fahrrad, z. B. durch einen Fahrrad-Check bei der Polizei
- 3. Einen Fahrradhelm tragen kann Leben schützen!
- 4. Sicherheitswimpel und Reflektoren machen sichtbar
- 5. Helle und wetterfeste Kleidung anziehen
- 6. Üben, üben, üben!
Wichtig: Kinder dürfen laut StVZO bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nicht den Radweg benutzen, sondern müssen auf dem Fußweg fahren. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder mit Fahrrädern dann zwischen dem Fußweg und der Fahrbahn bzw. dem Radweg wählen – danach gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
-
- Was braucht ein Fahrrad, damit es verkehrssicher ist?
-
-
Kleiner Sicherheits-Check
-
- Dynamo, LED-Licht, Batterie-Beleuchtung – was ist als Fahrradbeleuchtung erlaubt?
-
-
Kaum zu glauben – bis 2013 war ein Bußgeld fällig, wenn man mit einer funktionierenden, aber batteriebetriebenen Fahrradlampe unterwegs war – ein Dynamo war Pflicht!Diese Regelung wurde abgeschafft. Neben dem Dynamo sind auch batterie- und akkubetriebene- sowie LED-Beleuchtungen erlaubt. Aber Achtung – nicht jedes Licht ist gesetzeskonform. Darauf müssen Sie bei den verschiedenen Beleuchtungsarten achten:
- Lichtmaschine (= Dynamo): min. 3 W Nennleistung und 6 V Nennspannung – diese Infos stehen auf der Verpackung oder in der Beschreibung
- batterie- oder akkubetriebenes Licht: 6 V Nennspannung
- LED-Licht: Expliziter Vermerk auf der Verpackung, dass das Modell nach der StVZO zugelassen ist – konkrete gesetzliche Vorschriften gibt es nicht, grundsätzlich gilt: je mehr Lux, desto besser.
Bei einem Fahrradunfall kann es zu Einschränkungen der Versicherungsleistungen kommen, wenn die Fahrradbeleuchtung nicht 100 % den gesetzlichen Anforderungen entspricht.Unser Tipp: Achten Sie bereits beim Kauf auf die notwendige 6 Volt-Spannung und den Hinweis auf die StVZO-Zulassung – so sind Sie auf der sicheren Seite!
-
- Auf dem Rad im Straßenverkehr: Das sollten Kinder beachten
-
-
Aller Anfang ist schwer – und Fahrrad fahren im Straßenverkehr kann lebensgefährlich sein. Besonders für Kinder, die sich schnell ablenken lassen und noch nicht sicher auf dem Fahrrad unterwegs sind Folgende Tipps sind wichtig:
- 1. Den sichersten Weg wählen, z. B. Hauptverkehrsstraßen meiden
- 2. Verkehrssicheres Fahrrad, z. B. durch einen Fahrrad-Check bei der Polizei
- 3. Einen Fahrradhelm tragen kann Leben schützen!
- 4. Sicherheitswimpel und Reflektoren machen sichtbar
- 5. Helle und wetterfeste Kleidung anziehen
- 6. Üben, üben, üben!
Wichtig: Kinder dürfen laut StVZO bis zum vollendeten 8. Lebensjahr nicht den Radweg benutzen, sondern müssen auf dem Fußweg fahren. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen Kinder mit Fahrrädern dann zwischen dem Fußweg und der Fahrbahn bzw. dem Radweg wählen – danach gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
-