Fahrradunfall – Was ist zu tun?
84.616 Fahrradunfälle in Niedersachsen – und das nur in 2015.
Das Verhalten direkt nach einem Unfall ist klar – Unfallstelle absichern, Verletzte versorgen, ggf. Polizei rufen und Unfallstelle sowie Schäden dokumentieren. Wenn das Handy griffbereit ist, am besten direkt Fotos machen. Noch ein Hinweis: Bitte geben Sie grundsätzlich keine Schuldanerkenntnis ab, Sie sind dazu nicht verpflichtet!
Für die Absicherung von Schäden gibt es Versicherungen – aber welche Versicherungen zahlen bei einem Fahrradunfall und gibt es Einschränkungen oder besondere Bedingungen, damit das Fahrrad repariert oder die Arztrechnungen bezahlt werden?
Hier gibt es die Antworten zu den wichtigsten Fragen:
- Wie melde ich der eigenen Versicherung einen Fahrradunfall, wenn ich möglicherweise Schuld habe?
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Wenn Sie in einen Fahrradunfall verwickelt sind, kann es sein, dass jemand gegen Sie Ansprüche erhebt. Sie können dann den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung melden, auch vorsorglich. Die Schadenmeldung kann telefonisch unter der kostenlosen Servicenummer 0800 175 0800, bei Ihrer ÖVB Vertretung oder hier auf der Website der ÖVB erfolgen. Alle notwendigen Unterlagen, wie Fotos, sollten der Versicherung zeitnah digital oder per Post zur Verfügung stehen. Und keine Sorge, sollte noch was fehlen, melden wir uns bei Ihnen. Für eine eventuell erforderliche Besichtigung sollte der Anspruchsteller die beschädigten Sachen aufbewahren bzw. erst nach Rücksprache reparieren lassen.
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- Kann ich der Versicherung des Verursachers direkt meinen Schaden nach einem Fahrradunfall melden?
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Sie als Anspruchsteller können die gegnerische Versicherung selbst kontaktieren – natürlich vorausgesetzt, dass Sie die Daten des Versicherten haben. Wenn Sie in einen Schadenfall mit einem ÖVB-Kunden verwickelt sind, erhalten Sie telefonisch Hilfe und Unterstützung unter 0800 175 0800. Eine Schadenmeldung kann auch online erfolgen. Für eine eventuelle Besichtigung des beschädigten Fahrrads und/oder Fahrradteile bewahren Sie dieses bitte auf und machen Sie am besten Fotos von dem Schaden.
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- Wer zahlt, wenn jemand mein Fahrrad z. B. bei einem Unfall beschädigt hat?
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Wenn jemand anderes Ihr Fahrrad beschädigt hat, dann kann die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers für die Kosten der Fahrradreparatur eintreten.
Damit die Versicherung den Schaden an dem Fahrrad richtig bemessen kann, ist es wichtig, immer den Beleg nach einem Fahrradkauf aufzuheben und am besten machen Sie auch noch ein Foto. Das gleiche gilt übrigens auch für Fahrradzubehör wie Licht, Sattel oder den Schutzhelm.
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- Welche Versicherung zahlt, wenn ich jemanden bei einem Fahrradunfall verletzt habe?
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Wenn Sie als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verschuldet haben, dann kommt die Haftpflichtversicherung zum Einsatz. Besonders Fahrradunfälle können mit schweren Verletzungen, teilweise gar mit bleibenden Schäden enden. Damit ein kurzer Moment der Unachtsamkeit Sie finanziell nicht aus der Bahn wirft, springt die Haftpflichtversicherung bei solchen Fällen ein.
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- Fahrradunfall mit Alkohol im Blut, welche Auswirkungen hat das auf die Versicherungsleistung?
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Grundsätzlich gilt: Die Beteiligung am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss kann schwerwiegende, wenn nicht tödliche Folgen haben – ob als Radfahrer, Autofahrer oder Fußgänger.Wenn der Verursacher eines Fahrradunfalls unter Alkoholeinfluss stand, kann das die Streichung oder Reduzierung der Versicherungsleistungen zur Folge haben. Das gilt sowohl bei der Unfallversicherung, die bei eigenen Verletzungen einspringt, als auch bei Leistungen der Haftpflichtversicherung.Die genauen Auswirkungen müssen individuell ermittelt werden. Wenn der Alkoholeinfluss mindestens mitursächlich für einen Fahrradunfall war, dann wird die Versicherungsleistung gekürzt. Und nicht nur das – auch der Autoführerschein steht auf dem Spiel!Es gilt also: Nach einem alkoholreichen Abend lieber das Taxi nehmen und das Fahrrad am nächsten Tag abholen!
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- Hat das Fahren auf der falschen Straßenseite Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Fahrradunfall kommt?
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In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot – auch für Radfahrer. Gibt es keinen Radweg auf der „richtigen“ Seite, so muss der Radfahrer auf der Straße fahren.
Wenn es beim Fahren auf der falschen Seite als „Geisterradfahrer“, ob auf der Straße oder dem Radweg, zu einem Unfall kommt, kann das zu einer Haftungsverteilung kommen. Der „Geisterradfahrer“ kann eine Mitschuld erhalten. Der Einzelfall ist dann genau zu prüfen.
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- Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit, wer zahlt?
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Berufstätige sind etwa 30 % des Tages durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – dazu zählt auch der direkte Arbeitsweg. Was passiert aber, wenn vorher noch das Kind in den Kindergarten gebracht wird oder ein Schlenker zur Post notwendig ist? Genau dann gilt die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr und eine private Versicherung wird benötigt.
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- Helmpflicht – ja oder nein? Sind die Ansprüche gemindert, wenn bei einem Fahrradunfall kein Helm getragen wurde?
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In Deutschland gibt es derzeit keine Helmpflicht. Dennoch gilt: Schutzhelme retten Leben. Denn gerade Kopfverletzungen sind bei Fahrradunfällen häufig.Bei der VGH Unfallversicherung können Sie das SofortPlus-Paket vereinbaren. Dieses enthält unter anderem eine 500 € Sofortleistung bei schweren Kopfverletzungen, wenn bei bestimmten sportlichen Aktivitäten – wie z. B. beim Fahrradfahren - ein Schutzhelm getragen wurde.
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- Beim Fahrradfahren Musik hören – hat das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz, wenn es zu einem Unfall kommt?
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Beim Fahrradfahren Musik mit Stöpseln im Ohr zu hören ist gesetzlich nicht verboten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass trotz Musik der Straßenverkehr und Warnsignale ausreichend wahrgenommen werden. Wenn es zu einem Fahrradunfall kommt, weil eben diese Signale wegen der Musik nicht gehört wurden, dann kann es zu reduzierten Schadenzahlungen der Versicherung kommen. Das gilt für die Leistungen der Unfallversicherung und für die Haftpflichtversicherung, sollte jemand Drittes geschädigt worden sein.
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